Dr. Michael Preusch
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die geplanten Änderungen des Versorgungsverwaltungsgesetzes sind rein technischer Natur. Dazu hat Minister Lucha bereits alles Wesentliche gesagt. Ich werde mich im Folgenden daher auf die geplanten Änderungen des Landeskrankenhausgesetzes, LKHG, konzentrieren. Bereits im September 2022 haben wir, die CDU-Landtagsfraktion, ein Positionspapier beschlossen, in dem wir für eine Weiterentwicklung des Landeskrankenhausplans eintreten. Kollege Haußmann hat hier im Hohen Haus schon mehrfach auf dieses Papier Bezug genommen; das werte ich als Beleg dafür, dass es fachlich gelungen ist. – Herzlichen Dank, Herr Haußmann. (Zuruf des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP) Unsere Überzeugung ist, dass Krankenhäuser wichtige Einrichtungen der Daseinsvorsorge sind, genauso wie Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Apotheken und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen, aber auch Schulen, Feuerwehr und Polizei. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen sowie der Abg. Andreas Kenner und Florian Wahl SPD) Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht im gesamten Land eine hochwertige Krankenhausversorgung mit guter Erreichbarkeit und einer qualitativ hochwertigen medizinischen und pflegerischen Versorgung. Deshalb dürfen wir uns im Interesse zukunftsfähiger Versorgungsstrukturen nicht auf einen unzureichenden Wettbewerb verlassen. Dieser führt in Baden-Württemberg aktuell noch (Dr. Michael Preusch) zu oft dazu, dass in den Ballungsräumen Krankenhäuser ökonomiegetrieben mit Großgeräten um die gleichen spezialisierten Leistungen konkurrieren, während in einigen ländlichen Regionen bereits Versorgungslücken auftreten. Vielmehr müssen wir aktiv für eine Krankenhausplanung sorgen, die Qualität, Effizienz, Transparenz und Erreichbarkeit miteinander in Einklang bringt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Wir fordern mit unserem Papier deshalb eine aktive Krankenhausplanung. Diese orientiert sich an Versorgungsregionen – das wurde bereits erwähnt –, überwindet Sektorengrenzen und ermöglicht differenzierte medizinische Versorgungskonzepte vom Beginn der rettungsdienstlichen Versorgungskette an bis hin zu Übergangspflegeangeboten nach der Entlassung und zur Rehabilitation oder Palliativversorgung. Zentrales Ziel einer so verstandenen Krankenhausplanung muss nach unserer Überzeugung einerseits sein, dass auch zukünftig die stationäre Versorgung von akuten Notfällen in der Fläche uneingeschränkt sichergestellt wird. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Andererseits geht es darum, für planbare und spezialisierte medizinische Prozeduren zu einer qualitätsorientierten Konzentration an leistungsfähigen Zentren zu kommen. Viele dieser Aspekte finden wir in der heute zur Debatte stehenden Änderung des Landeskrankenhausgesetzes wieder. Zukünftig soll die Landeskrankenhausplanung insbesondere auch auf der Grundlage von Leistungsgruppen und Planfallzahlen sowie unter Festlegung konkreter Versorgungsregionen zulässig sein. Zudem ist eine stärkere Berücksichtigung der Ambulantisierung, Digitalisierung, telemedizinischen und sektorenübergreifenden Versorgung im Rahmen der Krankenhausplanung beabsichtigt, um nicht notwendige stationäre Behandlungen in ambulante Einrichtungen zu verlagern. Da können wir uns auch aus anderen Regionen in Europa vieles abschauen. Wir, die CDU-Fraktion, unterstützen den Gesetzentwurf der Landesregierung deshalb ausdrücklich. Natürlich wird die Opposition heute wieder die Frage stellen, warum es denn mit dieser Vorlage so lange gedauert hat. (Zuruf des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP) Sie wird beklagen, dass mit der bloßen Gesetzesänderung noch nicht viel erreicht ist; es muss sich noch eine aufwendige Überarbeitung des Landeskrankenhausplans anschließen. Beide Hinweise sind richtig. Wer sich aber allein darauf versteift, verkennt, dass der Prozess natürlich nicht im luftleeren Raum stattfindet. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Sehr richtig!) Er ist überlagert von einer Krankenhausvergütungsreform, über die wir hier im Plenum und auch im Sozialausschuss schon mehrfach diskutiert und gestritten haben. Bei dieser Reform hat der Bundesgesundheitsminister mittlerweile den Gesprächsfaden zu den Ländern vollständig abgeschnitten. Die gemeinsame Länderstellungnahme zu dem am 15. Mai vom iode – 99. Sitzung – Donnerstag, 20. Juni 2024 Bundeskabinett beschlossenen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – hier groß gelobt von der Opposition – kann man kaum anders als vernichtend bezeichnen. Parteiübergreifend wird der Gesetzentwurf in den Ländern als Rückschritt und als bewusste Verletzung der im Juli 2023 zwischen Bund und Ländern geeinten Eckpunkte bewertet. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Natürlich müssen wir aber für eine tragfähige Landeskrankenhausplanung wissen, wie die korrespondierenden Vergütungsregelungen aussehen. Wenn es also SPD und FDP wirklich so wichtig ist – davon bin ich hier im Land überzeugt –, beim neuen Landeskrankenhausplan für Baden-Württemberg schnell voranzukommen, freuen wir uns, wenn Sie Ihren Einfluss auf Bundesebene geltend machen und Minister Lauterbach den richtigen Weg zeigen. Wir, die CDU-Landtagsfraktion, sind Minister Lucha dankbar, dass er ungeachtet der Unwägbarkeiten, die im Verhalten des Bundesgesundheitsministers begründet sind, das Thema Landeskrankenhausplanung vorantreibt. Dazu gehört, dass die Unterarbeitsgruppe Krankenhausplanung des Landeskrankenhausausschusses wieder ins Leben gerufen wurde, um die dort vertretenen Akteure frühzeitig in die Novellierung der Landeskrankenhausplanung einzubinden.
