Daniel Born
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 17/6552. Bei diesem Antrag der AfD-Fraktion handelt es sich um einen Beschlussantrag, der ein Ersuchen an die Landesregierung enthält. eriode – 99. Sitzung – Donnerstag, 20. Juni 2024 Wer diesem Antrag zustimmt, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Punkt 2 der Tagesordnung ist damit erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes Baden-Württemberg und des Versorgungsverwaltungsgesetzes – Drucksache 17/6934 Das Wort zur Begründung erteile ich Herrn Minister Lucha. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit unserem heutigen Gesetzentwurf nehmen wir die Änderung von zwei Gesetzen vor: zum einen das Landeskrankenhausgesetz Baden-Württemberg und zum anderen das Versorgungsverwaltungsgesetz. Lassen Sie mich zuerst zum Landeskrankenhausgesetz sprechen. Exakt vor einem Jahr haben wir in Friedrichshafen gute Eckpunkte zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz gemacht. Seitdem stagniert der Prozess, und die Situation wurde schlechter. Wir haben bis heute noch keinen Entwurf, der beratungsfähig ist, im Bundestag. Auch die Abstimmungsprozesse zwischen den Ressorts sind nicht vorangekommen. Wir, die Länder, haben zwischenzeitlich viele einstimmige Beschlüsse, bei denen die Diskrepanz zwischen dem Bund und den Ländern deutlich wird. Unabhängig davon gibt es aber schon immer einen Konsens, und das ist die Verständigung auf Leistungsgruppen. Für uns gilt: Falls die Bundesreform, egal, wie, käme, so könnten wir diese außergewöhnlich schnell umsetzen. Falls diese nicht kommen sollte, sind wir mehr denn je gefordert, eigene Strukturen zu bilden; hierauf sind wir gut ausgerichtet. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Sie wissen, dass sich die Krankenhauslandschaft bereits seit Jahren verändert. Bereits seit Jahren – schon vor der Pandemie – gibt es einen Rückgang von stationär betriebenen Leistungen und eine Zunahme sektorenübergreifender ambulantisierter Mischleistungen. Darauf müssen wir uns einstellen. Wir hatten eine Phase – darüber haben wir schon oft gesprochen –, in der die Zahl der tatsächlich betreibbaren Betten auf eine Größe heruntergegangen ist, die sehr besorgniserregend war. Gleichzeitig wissen wir, dass wir die Planungen diesen veränderten Realitäten anpassen müssen. Ganz kurz noch zur Geschichte in NRW: NRW hat vor der Pandemie mit den Leistungsgruppen begonnen – aus deren Sicht richtigerweise, weil das Land wie kaum ein anderes Bundesland konkurrierende Überkapazitäten hatte. Wir in Baden-Württemberg haben das mit unserer Politik immer anders gesteuert, wir haben immer wieder planerisch nachgerüstet. Die gesamten Fachkonzeptionen sind Planungsleistungen. (Minister Manfred Lucha) Wenn Sie daran denken, dass wir 95 % der entsprechenden Patientinnen und Patienten durch unsere dreistufige Schlaganfallkonzeption erreicht haben, wissen Sie, dass wir schon sehr nahe an dem sind, was wir jetzt in den Leistungsgruppen abbilden. Ja, wir werden jetzt die Planungen nach Leistungsgruppen ermöglichen. Bisher war die Rahmenplanung von Fachabteilungen geprägt. Das bleibt auch im Moment so bestehen. Die Planungssicherheit ist da, aber die Änderung des Landeskrankenhausgesetzes wird es ermöglichen, auf die andere Planung umzustellen. Wir können dann flexibel und zeitnah die neuen Gegebenheiten abbilden. Es kommen die Leistungsgruppen zum Einsatz. Es war ein großer Durchbruch, den wir als Vorsitzland in der Landesvertretung Baden-Württemberg im Gespräch mit dem Bundesminister erzielt haben, dass wir uns auf die 65 Leistungsgruppen nach dem Vorbild von NRW verständigt haben. Wir sind ein großes Stück weitergekommen, danach hat es aber leider gestockt. Die Meinungsverschiedenheiten bestehen nicht darin, ob wir es machen, sondern wie wir es machen. Wir bilden statt der bisherigen Fachabteilungen detaillierte medizinische Fachgebiete und medizinische Leistungen ab. So können wir eine bessere Strukturierung der Versorgung und einheitliche Qualitätsanforderungen darstellen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Wir hatten ja heute Morgen die Digitalisierungsdebatte. Immer, wenn ich die AfD reden höre, finde ich, wir sollten alle noch einmal als Basislektüre das Buch „Biedermann und die Brandstifter“ empfehlen, (Abg. Emil Sänze AfD: Unverschämtheit! – Abg. Hans-Jürgen Goßner AfD: Ist das ein Kinderbuch von Herrn Habeck?) in dem sich Menschen selbst zu Opfern machen, die an allem zündeln, was demokratisch und offen ist. Zur Digitalisierung möchte ich Ihnen einfach sagen: (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) An dem Projekt MEDI:CUS, das wir mit Mitteln unseres Hauses gemeinsam mit dem Innenministerium und der Krankenhausgesellschaft umsetzen, wird genau das klar: Präventiv und digital kommt vor ambulant und stationär. Es ist tatsächlich so: Wir müssen auch in der Krankenhausplanung und in der Umsetzung sowie im Betrieb Ambulantisierungspotenziale nutzen können, Digitalisierung und Telemedizin konsequent einsetzen – bei der Patientensteuerung, bei der Versorgung. Ich sage immer: horizontal wie vertikal, also therapeutisch wie auch vom Zugang zur jeweiligen Leistung her. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Dieses Ziel der sektorenübergreifenden Versorgung können wir nur in einem neuen Gesetz umsetzen. Dazu brauchen wir die Rahmenbedingungen. Sie wissen, wir haben in allen Gremien – im Landeskrankenhausausschuss und in den entsprechenden Beratungsgremien – einstimmig durch alle Bänke von den Berufsverbänden und den Vereinigungen Zustimmung erhalten, auch von der kommunalen Familie. Wir sind iode – 99. Sitzung – Donnerstag, 20. Juni 2024 da sehr partizipativ, das heißt, wir gehen in die richtige Richtung. (Abg. Winfried Mack CDU: Gott sei Dank!) – Ja. Wir haben natürlich eine Sorge, Kollege Mack: Das ist nach wie vor der Bund. Wir haben heute Nachmittag noch eine Debatte über einen Antrag, den die AfD gestellt hat; da werden wir noch einmal über Finanzströme reden. Da können wir heute die Zeit etwas eingrenzen. Aber eines ist klar: Wir planen derzeit mit sechs Planungsräumen, und wir werden die Leistungsgruppen umsetzen. So viel kann ich Ihnen sagen: Wir waren natürlich bei der BWKG – das ist ein wichtiger Partner –, die uns die Simulation gezeigt hat – ich denke, Ihnen bei Interesse auch. Unsere Politik der letzten Jahre, seit 2011 – ich schließe ausdrücklich die Jahre 2011 bis 2016 mit ein –, hat Baden-Württemberg sicherlich befähigt, unter den Flächenländern mit Abstand am besten auf die Umstellung auf Leistungsgruppen vorbereitet zu sein. Andere Bundesländer haben kleinteiligere, konkurrierendere Strukturen – ein östliches Bundesland ganz besonders. Die stehen da vor großen Herausforderungen. Sie können ihre Kliniken auch nicht betreiben, weil kein Personal da ist. Da müssen Sie nur mal schauen, was sich in Nordostbayern, in Thüringen ereignet. Ich glaube, da haben wir wirklich gut vorgearbeitet. Der zweite Punkt, den ich heute noch einbringen möchte, ist das Versorgungsverwaltungsgesetz. Mit diesem Gesetz werden langjährige und etablierte Zuständigkeiten und Verwaltungskompetenzen fortgeführt. Bislang richtete sich die Prozessvertretungsbefugnis des Landesversorgungsamts in Angelegenheiten des Sozialen Entschädigungsrechts und des Schwerbehindertenrechts nach dem Sozialgerichtsgesetz, SGG. Das wurde nun geändert und an die bundesgesetzliche Systematik des neuen Sozialgesetzbuchs XIV – Entschädigungsrecht – angepasst. Deswegen sind landesrechtliche Maßnahmen, sinnvollerweise auch Verwaltungsvereinfachungen, notwendig, um Zuständigkeiten und Kompetenzen beizubehalten. Hier bitte ich Sie auch um Zustimmung. Sie sehen, wir machen einfache, gute Gesetze, die man dann schnell administrieren kann. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU)
