Dr. Timm Kern
Ich würde das gern erst noch zu Ende führen. Wenn dann noch Zeit übrig bleibt, gern. Auf die Frage, wie sie mit diesem Vorgehen den Kommunen beim Ganztagsausbau finanzielle Planungssicherheit garantieren wolle: keine Antwort! Ein Plan B der Landesregierung? Fehlanzeige. Daraus resultiert Erkenntnis Nummer 2: Die Kommunen und die Schulen müssen das Versagen der grün-schwarzen Landesregierung ausbaden. Die Kommunen warnen bereits seit Langem und völlig zu Recht, dass der Rechtsanspruch mit dieser Vorgehensweise nicht einzuhalten sein wird. Der Städtetag hat am 3. Mai zehn dringend umzusetzende Forderungen an die Landesregierung gerichtet, ansonsten drohe eine – ich zitiere, Herr Dr. Schütte – „absehbar missliche Situation“. (Zuruf des Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU) riode – 98. Sitzung – Mittwoch, 19. Juni 2024 Doch damit stoßen sie in der Landesregierung anscheinend auf taube Ohren. Es gibt noch mehr Versäumnisse der Landesregierung. Stand heute gibt es für die Umsetzung der Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich keinerlei pädagogische Konzepte, keine Vorgaben bezüglich Mindestanforderungen an das eingesetzte Personal und keine bzw. nur ungenügend rechtliche Rahmenbedingungen. Die Beteiligung außerschulischer Akteure ist ebenso wenig geregelt wie die Ferienbetreuung. Deshalb Erkenntnis Nummer 3: Wir müssen endlich wieder die Qualität in den Fokus nehmen. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung darf nicht zu einer zusammengeschusterten Notbetreuung werden, sondern muss ein qualitativ hochwertiges Bildungs-, Betreuungs- und Beteiligungsangebot sein. (Beifall bei der FDP/DVP) Wir können uns nicht damit zufriedengeben, den Rechtsanspruch nur formal zu erfüllen. Unser Anspruch muss doch sein, ein erstklassiges Angebot auf die Beine zu stellen, welches Eltern nicht aus der puren Not heraus, sondern gern in Anspruch nehmen. Schließlich geht es um die Kinder. Sie verdienen einen Ganztag mit Qualität statt bloße Aufbewahrung. Ganz herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP)
