Dr. Timm Kern
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Kollegin Saint-Cast, wissen Sie eigentlich noch – – (Abg. Nadyne Saint-Cast GRÜNE unterhält sich mit Abg. Thomas Poreski GRÜNE.) Frau Kollegin Saint-Cast – hallo? –, wissen Sie eigentlich noch, was Ihr Ziel beim Ganztag war? 70 %! (Abg. Dr. Alexander Becker CDU: 46 % der Kinder!) Und Sie feiern sich jetzt für 31,8 %. (Abg. Dr. Alexander Becker CDU: 46 % der Kinder!) Diese Zahl zeigt doch die ganz miserable Bilanz dieser Landesregierung beim Ganztag, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Dabei wäre es immens wichtig, dass Eltern heutzutage verlässliche Betreuung finden. Ganztag darf kein Zwang sein – da unterscheidet sich die FDP/DVP von SPD und Grünen –, aber jeder, der ein Angebot braucht, muss selbstverständlich auch eines finden. Dies ist auch eine Frage des Fachkräftemangels. Denn fehlende Angebote der frühkindlichen Bildung bedeuten insbesondere für Frauen noch immer einen starken Hinderungsgrund für ihre berufliche Weiterentwicklung. (Dr. Timm Kern) Doch obwohl die Landesregierung bereits 2021 Zeit gehabt hätte, in Sachen Rechtsanspruch die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, ist kaum etwas passiert. Ich möchte im Folgenden drei Erkenntnisse aufzeigen, die daraus zu gewinnen sind: Erkenntnis Nummer 1: Der Bund liefert, das Land schläft. Die Bundesministerin für Bildung und Forschung stellt mit dem zweiten Investitionsprogramm „Ganztagsausbau“ inklusive Restmitteln aus dem ersten Investitionsprogramm insgesamt rund 390 Millionen € für Baden-Württemberg bereit. (Abg. Dr. Alexander Becker CDU: Die nicht rei- chen!) Die hierfür notwendige Verwaltungsvereinbarung zwischen Ländern und Bund wurde bereits am 17. Mai 2023 unterzeichnet. Nun könnte man meinen, angesichts der Dringlichkeit wäre die landesseitig notwendige Verwaltungsvorschrift zeitnah erlassen worden. Doch was ist passiert, liebe Kolleginnen und Kollegen? Richtig: nichts! Während andere Bundesländer wie Rheinland-Pfalz und Sachsen bereits im Vorfeld entsprechende Richtlinien erarbeitet haben, hat die Kultusministerin fast ein Jahr für die simple Erstellung einer Verwaltungsvorschrift gebraucht, und das, obwohl die Kommunen dringend auf die Förderung angewiesen sind. Doch es geht noch weiter: Nachdem nach mehrmaliger Verzögerung endlich der 22. April 2024 als Start für die Antragstellung festgelegt wurde, war das zweite Investitionsprogramm bereits am Tag 1 mit über 1,2 Milliarden € um ein Vielfaches überzeichnet. Doch auf die Frage in unserem diesbezüglichen Antrag, ob die Landesregierung angesichts der Überzeichnung mit weiteren Finanzmitteln auch aushelfen werde: keine Antwort! Auf die Frage, wie sie mit der Tatsache umgehe, dass nur rund ein Viertel der förderwilligen Kommunen aufgrund der Überzeichnung mit Fördermitteln rechnen können: keine Antwort!
