Dr. Erik Schweickert
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! 46 % der Coronasoforthilfen, also der Hauptmaßnahme, die das Land Baden-Württemberg – federführend das Wirtschaftsministerium, seinerzeit Frau Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut – als Hilfsprogramm für die Wirtschaft gemacht hat, fließen zurück: 1,047 Milliarden €. Das ergibt sich aus einer Stellungnahme der Landesregierung auf eine Anfrage von uns aus dem Monat Mai. Wenn man das so liest, könnte man sich ja überlegen: Sag mal, haben die das alle gar nicht gebraucht, die Unternehmen, wenn 46 % des Volumens wieder zurückfließen? Wenn ich mir anschaue, was aus diesem Hilfsprogramm geworden ist, komme ich heute zu der Einschätzung: Das war kein Hilfsprogramm, sondern das war ein teures Kreditprogramm der Landesregierung für die Wirtschaft in Baden-Württemberg. Wenn Sie heute mit Unternehmerinnen und Unternehmern reden, dann werden sie Ihnen sagen: „In der Krise brauchst du auf die Politik dieser Landesregierung nicht mehr zu vertrauen.“ Sie haben das Vertrauen da massiv verspielt. Wenn man sich die Ergebnisse, auch die Wahlergebnisse von vor Kurzem, anschaut, dann weiß man, dass auch solche Dinge dazugehören. Ich möchte Ihnen ein Beispiel geben, weil die Zahlen 46 % und 1,047 Milliarden € zu sperrig sind. Herr Staatssekretär, Sie dürfen meine Frage gleich beantworten. Wir wollten eigentlich die Ministerin fragen, weil sie den Dreimonatszeitraum, der die Erklärung für diese Geschichte ist, damals beschlossen hat. Aber die Frau Ministerin hat andere, wichtigere Termine. Es gab ein Unternehmen, ein kleines Geschäft; Frau B. hat es 2010 in einer Garage gegründet. Dieses Unternehmen stellte handwerklich gemachte Geschenke her und expandierte kurz vor Corona 2019 in eine größere Stadt, Pforzheim, um das Ladenlokal „Kim’s kleine Glückswerkstatt“ zu betreiben. So viel Glück hat sie nicht gehabt, denn dann kam Corona. In der ersten Zeit hat man probiert, zusammenzuhalten, zu schauen, was man alles hinbekommt, und den Staat nicht in Anspruch zu nehmen. Als man gesehen hat, dass es einfach nicht mehr geht, hat man am 30. April 2020 die Coronasoforthilfe beantragt und 9 000 € bekommen. Dieses Geld darf man jetzt zurückzahlen. Wenn man das Geschäft in einem anderen Bundesland gehabt hätte, würde nicht der Tag der Antragseinreichung gelten, sondern würde der Zeitpunkt des Lockdowns zählen. In Baden-Württemberg hatten wir die Situation, dass für dieses Geschäft die Monate Mai, Juni und Juli für die Liquiditätsberechnung ausschlaggebend waren, im Juli alles allerdings allmählich wieder hochgefahren worden ist und die Umsätze wieder normal waren. In anderen Bundesländern galt der Zeitraum 16. März bis 15. Juni. Was heißt das? Das heißt, 1,5 Monate Umsatzausfall musste dieses Unternehmen über die Jahre hinweg komplett mittragen, musste für die 9 000 € noch die Voranmeldung für die Steuererklärung vornehmen, für Geld, das es nicht bekommen hat – rein buchhalterisch aufgrund eines Dreimonatszeitraums, den Ihr Haus, Herr Staatssekretär – nicht Sie persönlich; Sie periode – 98. Sitzung – Mittwoch, 19. Juni 2024 waren damals noch nicht im Amt –, festgelegt hat. Das ist keine Hilfe für Unternehmen in Baden-Württemberg. Ich frage die Landesregierung: Was erzählen Sie diesen Unternehmen, den 46 % aller Unternehmen aus Baden-Württemberg, die Soforthilfe beantragt haben, warum Sie diese Regelung gewählt haben, und wie können Sie dieses Programm heute noch als Hilfsprogramm und als Erfolg verkaufen? Vielen Dank.
