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Daniel Born

12.06.2024 Sitzungen 17/97

Also keine Zwischenfrage. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Selbstverständlich hat diese Vertrauensanwältin auch das erforderliche Fachwissen für eine fundierte Beratung. Als Rechtsanwältin kommt ihr außerdem ein Zeugnisverweigerungsrecht in Strafverfahren oder in Disziplinarverfahren zu. Das heißt, wer sich an die Vertrauensanwältin wendet, kann sicher sein, dass niemand in der Dienststelle etwas davon erfährt, solange er oder sie das nicht wünscht. Mit dieser Vertrauensanwältin schließen wir daher mögliche Lücken im Beratungsangebot. Wir ersetzen damit aber die bereits bestehenden zahlreichen kompetenten Ansprechstellen nicht. Die Vertrauensanwältin ist ein zusätzliches, sozusagen externes Angebot. riode – 97. Sitzung – Mittwoch, 12. Juni 2024 Ein vergleichbares Beratungsangebot durch eine Vertrauensanwältin für Fragen der sexuellen Belästigung gibt es übrigens bereits seit 2020 für die Einrichtungen im Geschäftsbereich des Wissenschaftsministeriums. Auch das Finanzministerium, das Wirtschaftsministerium, das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen haben eine Vertrauensanwältin oder einen Vertrauensanwalt für ihre Beschäftigten bestellt. Weitere Ministerien prüfen aktuell diese Frage. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, Sie sehen, es gab und gibt schon zahlreiche Maßnahmen, um ganz gezielt den Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung zu stärken und zu erhöhen. Das ist in meinen Augen ein Prozess, der nie abgeschlossen ist, sondern der immer noch verbessert werden kann. Wir sind keineswegs am Ziel. Deshalb arbeiten wir, die gesamte Landesregierung, die obersten Landesbehörden und die nachgeordneten Behörden sorgfältig und gewissenhaft bei diesem Thema weiter gegen jedwede sexuelle Belästigung und für die bestmöglichen Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wenn sich die SPD-Opposition hier gern einbringen möchte, wie Sie es angeboten haben, bin ich darauf sehr gespannt. Ich habe heute von Ihnen wenig Konkretes gehört; das mag aber der kurzen Redezeit geschuldet sein. Wenn Sie konkrete Vorstellungen haben, lassen Sie uns das bitte gern wissen. (Zurufe von der SPD) Der Vorwurf, dass die Landesregierung gar nichts mache, ist aber so nicht korrekt. Ich habe jedenfalls versucht, Ihnen anhand von zwei konkreten Beispielen zu belegen, dass wir uns in der jüngeren Vergangenheit durchaus weiterentwickelt haben und auch etwas tun. Wir haben den guten Willen und lassen es an Taten nicht fehlen, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landesverwaltung besser zu schützen. Herzlichen Dank.

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