landtag-bw.de ↗

Daniel Born

12.06.2024 Sitzungen 17/97

Einen Moment, Herr Minister. – Die weitere Diskussion funktioniert so jetzt nicht. Der Minister hat das Wort. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sexuelle Belästigung kann leider überall vorkommen: in den eigenen vier Wänden, in der Freizeit, am Arbeitsplatz. Leider gibt es diese auch in Landesbehörden. Es ist ganz klar: Sexuelle Belästigung in den Behörden des Landes darf nicht toleriert werden. periode – 97. Sitzung – Mittwoch, 12. Juni 2024 (Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD – Ver- einzelt Beifall bei der FDP/DVP) Es ist gut, dass wir heute bei diesem Thema etwas aufmerksamer und sensibler sind, als das in der Vergangenheit manchmal vielleicht der Fall gewesen ist – freilich mit einer Ausnahme: So viel Ignoranz und Frauenfeindlichkeit in Bezug auf sexuelle Belästigungen, wie es eben vorgetragen worden ist, hätte ich mir im Jahr 2024 wirklich nicht vorstellen können. „Weibliche Psychose“, „getrübte Gehirne“, das waren Ihre Worte. (Abg. Petra Häffner GRÜNE: Ja! – Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Ich muss hier jetzt wirklich nicht die Anträge der SPD verteidigen, aber ich will Ihnen, Herr Abgeordneter, und Ihrer Fraktion einfach sagen: Sie haben wirklich gar nichts begriffen. (Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD – Ver- einzelt Beifall bei der FDP/DVP) Es geht bei diesem Thema tatsächlich darum, schon den Anfängen zu wehren. Als Dienstherr und Arbeitgeber wollen wir das Vertrauen darin stärken, dass Fälle sexueller Belästigung nicht ignoriert oder heruntergespielt werden, sondern dass darauf einfach angemessen reagiert wird. Im Rahmen der schriftlichen Stellungnahme zum Antrag Drucksache 17/2939 sowie der Beantwortung der Großen Anfrage Drucksache 17/1788 wurden Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung in den Landesbehörden sowie mögliche Ansprechstellen dargestellt. Es gibt da sehr viele – Frau Abg. Häffner hat von zig Ansprechstellen von A bis Z gesprochen –; es ist wirklich ein sehr breites und vielfältiges Angebot, das wir hier inzwischen haben. Ich möchte exemplarisch zwei Maßnahmen aus dem Bereich des Innenministeriums aufgreifen, die in diesen Drucksachen noch nicht aufgeführt sind. Natürlich, die Opposition hat gesagt, es werde ja gar nicht gehandelt. Ich will Ihnen einfach zwei Dinge darstellen, die in den Drucksachen noch nicht dargestellt wurden und die zeigen, wo wir in der jüngsten Vergangenheit konkret gehandelt haben. Jetzt werden Sie natürlich sagen: „Zu spät, zu wenig.“ Das ist in Ordnung. Es ist aber nicht in Ordnung, es hier so darzustellen, als geschähe gar nichts. (Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) Das Erste ist die Dienstvereinbarung gegen sexuelle Belästigung, die wir im Innenministerium am 17. Mai 2023 mit dem Personalrat zum Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz vereinbart haben. Mit dieser Dienstvereinbarung positionieren sich der Personalrat und die Amtsleitung gegen jede Form der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz. Diese gemeinsame Positionierung ist ein wichtiges Signal für alle Beschäftigten, und sie soll die Beschäftigten ermutigen, einen entsprechenden Vorfall nicht einfach hinzunehmen, sondern diesen beispielsweise mit den Vorgesetzten zu besprechen. Genau das haben Sie angemahnt, und das haben wir mit dieser Dienstvereinbarung umgesetzt. Selbstverständlich werden in der Dienstvereinbarung die Handlungsmöglichkeiten für (Minister Thomas Strobl) die Betroffenen im Falle einer sexuellen Belästigung dargestellt. Es werden die Ansprechstellen aufgeführt, an die man sich innerhalb und außerhalb der Dienststelle wenden kann. Damit soll die Dienstvereinbarung als Orientierung für alle Betroffenen und Beteiligten im Falle eines Falles dienen. Vergleichbare Dienstvereinbarungen wurden übrigens in den meisten Landesministerien sowie bei den nachgeordneten Behörden der allgemeinen Innenverwaltung abgeschlossen, beispielsweise bei den Regierungspräsidien und beim Landesamt für Verfassungsschutz. Auch für die Polizei wurde zwischenzeitlich eine entsprechende Dienstvereinbarung erarbeitet, die sich aktuell in der Abstimmung mit dem Hauptpersonalrat befindet. Um ein zweites Beispiel zu nennen: Wir haben die Funktion einer Vertrauensanwältin für Fragen der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz eingerichtet; diese gibt es seit dem 2. Oktober 2023. Das heißt, die Beschäftigten können sich jetzt kostenfrei bei einer Vertrauensanwältin vertraulich zu Fragen der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz beraten lassen. Ich darf Ihnen sagen: Bis April dieses Jahres wurden 30 Beratungen durchgeführt. In knapp der Hälfte der Fälle ging es um konkrete Sachverhalte einer sexuellen Belästigung. Ansonsten ging es um eine allgemeine Beratung bzw. abstrakt um das Vorgehen bei Bekanntwerden eines entsprechenden Vorfalls. Im Gegensatz zu den vielen Ansprechstellen, die es bereits gegeben hat, steht die Vertrauensanwältin vollständig außerhalb der Dienststelle. Das kann von Vorteil sein, wenn es der betroffenen Person leichter fällt, einen Vorfall zunächst mit jemandem ohne Berührungspunkte zur Dienststelle zu besprechen. Wir wollen damit Hürden nehmen. Wir wollen es mit dieser externen Institution den Betroffenen – in der Regel sind es Frauen – leichter machen, sich zu öffnen und entsprechende Vorfälle zur Anzeige zu bringen.

Alle Reden von Daniel Born Protokoll ↗