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Dr. Wolfgang Reinhart

12.06.2024 Sitzungen 17/97

Nach der Darstellung der unterschiedlichen Auffassungen liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m - m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/6701. Ich weise darauf hin: Wir haben wegen verschiedener Anträge einen etwas umfangreicheren Abstimmungsmarathon vor uns. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, Drucksache 17/6872. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich rufe auf Artikel 1 Änderung des Landesbeamtengesetzes mit den Nummern 1 bis 9. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 17/6936, abstimmen, mit dem die Nummer 6 geändert werden soll. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Bei Nummer 7, die § 93 betrifft, bedürfen in den Buchstaben a und b noch drei Textpassagen der Konkretisierung. Die notwendigen Angaben stehen im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten und dem Verkündungstermin des Gesetzes; diese Punkte sind dem Landtag nicht bekannt. Das Ausfertigungsund Verkündungsorgan soll ermächtigt werden, diese Angaben vor der Verkündung ins Gesetzblatt aufzunehmen. Ich gehe davon aus: Damit sind Sie alle einverstanden. Jetzt kommen wir zu einem Antrag der Fraktion der SPD. Die Fraktion der SPD hat beantragt, über die Nummer 8 getrennt abzustimmen. Deshalb stelle ich zunächst diese Nummer zur Abstimmung. Wer stimmt der Nummer 8 zu? – Danke schön. Wer enthält sich? – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Nummer 8 mehrheitlich zugestimmt. Jetzt stelle ich die Nummern 1 bis 7 und die Nummer 9 gemeinsam zur Abstimmung. Wer diesen acht Nummern zuriode – 97. Sitzung – Mittwoch, 12. Juni 2024 stimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist, wie ich sehe, einstimmig zugestimmt. (Zuruf: Ja!) Ich rufe auf Artikel 2 Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg mit den Nummern 1 und 2. Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist bei Enthaltungen und Gegenstimmen mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 3 Änderung der Beurteilungsverordnung mit den Nummern 1 bis 3. Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 4 Änderung der Laufbahnverordnung-Polizeivollzugsdienst Wer Artikel 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist auch hier mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 5 Inkrafttreten Wer stimmt Artikel 5 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltungen ist mehrheitlich zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 12. Juni 2024 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen jetzt zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist dem Gesetz mehrheitlich zugestimmt. Punkt 2 der Tagesordnung ist hiermit erledigt. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf: Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen – Umgang mit sexueller Belästigung in Landesbehörden – Drucksache 17/2939 (Unruhe) Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Das Wort zur Begründung erteile ich für die SPD-Fraktion Herrn Abg. Sascha Binder.

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