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Dr. Wolfgang Reinhart

12.06.2024 Sitzungen 17/97

Meine Damen und Herren – – Noch einmal? – Bitte. (Oh-Rufe) Der Herr Minister möchte replizieren. Für die Landesregierung erteile ich deshalb noch einmal dem Herrn Innenminister das Wort. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Es tut mir leid; aber das kann nicht so im Raum stehen bleiben. Der VGH hat in seiner Entscheidung, die zur Aufnahme dieser Regelung geführt hat, Folgendes ausgeführt – ich zitiere das jetzt wörtlich –: Unangemessen hohe Schmerzensgeldforderungen sind in Fällen denkbar, in denen ein Titel in einem Verfahren ohne nähere inhaltliche gerichtliche Prüfung (z. B. Vollstreckungsbescheid, Urkundenverfahren, Versäumnis- oder Anerkenntnisurteil) erwirkt wurde. Das ist also keine Erfindung des Innenministeriums, sondern das hat das oberste Verwaltungsgericht in Baden-Württemberg wortwörtlich so ausgeführt. – Sie schütteln den Kopf. Lesen hilft, genau. Das ist das Urteil, Frau Abgeordnete. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Julia Goll FDP/DVP: Unvollständig zitiert!)

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