Julia Goll
Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Nur rein vorsorglich, falls es hier im Haus noch jemanden gibt, der das umfänglich glaubt, was Minister Strobl erzählt: Das war jetzt zum Teil leider Gottes halt falsch. Die Kosten der Ombudsstelle sind in dem Antrag vorgerechnet. Sie sind voraussichtlich höher als das, was dann hinterher an Schmerzensgeld noch zuerkannt wird. Das ist Punkt 1. Punkt 2: Zur Angemessenheitsprüfung lassen Sie sich doch vielleicht in Ihrem Ministerium noch einmal die Fundstelle aus dem Urteil zeigen. Schauen Sie hinein. Kollege Hockenberger hat es getan, und er ist nicht einmal Jurist, wie er gern betont. (Zuruf des Abg. Ulli Hockenberger CDU) – Ja, das rechne ich Ihnen sehr hoch an, dass Sie dort hineingeschaut haben. Selbstverständlich sagt der Verwaltungsgerichtshof nicht, es müsse eine Angemessenheitsprüfung her. Er sagt auch nicht, die müsse her, um Missbrauch vorzubeugen. Das stimmt einfach nicht, was Sie hier erzählt haben, Herr Minister. Das noch einmal zur Klarstellung. Danke schön. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Daniel Lin- denschmid AfD)
