Dr. Wolfgang Reinhart
Für die Landesregierung erteile ich Herrn Innenminister Thomas Strobl das Wort. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf berührt ein Thema, das häufig verdrängt wird. Es ist das Thema, dass unsere Polizistinnen und Polizisten in ihren Dienst und in Einsätze gehen, bei denen man sich immer im Klaren sein muss, dass jeder einzelne Einsatz, und mute er auch noch so alltäglich und harmlos an, ein gefährlicher, ja ein lebensgefährlicher sein kann. Das ist uns leider durch den Tod von Rouven Laur in diesen Tagen außerordentlich schmerzlich vor Augen geführt worden. Das Thema beschäftigt Zigtausende von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sehr – in Baden-Württemberg, in ganz Deutschland und darüber hinaus. Es beschäftigt auch viele Menschen in der Gesellschaft. Polizisten schützen uns, sie schützen unsere Werte, unsere Demokratie. Deswegen ist jeder Angriff auf einen Polizisten auch immer ein Angriff auf uns alle, auf die ganze Gesellschaft. Deswegen haben wir in diesem Bereich eine besondere Verantwortung. Und deswegen hat uns das auch so ins Mark getroffen. Leider, muss ich sagen, ist das ein schlimmer Tiefpunkt in einer Entwicklung, die mich seit vielen Jahren quält, nämlich der Gewalt gegen unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, die leider seit Jahren zunimmt. (Abg. Anton Baron AfD: Betrifft alle!) Ich habe das in der ersten Lesung bereits zahlenmäßig ausgeführt. Das ist eine alarmierende Entwicklung, und diese Entwicklung dürfen wir nicht achselzuckend hinnehmen, sondern (Minister Thomas Strobl) wir müssen alles dafür tun, sie zu stoppen. Unsere Polizistinnen und Polizisten treten Tag und Nacht für uns ein, sie verteidigen Recht und Ordnung. Dafür haben sie Dankbarkeit und Respekt verdient. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Solche Worte sind zuweilen auch wichtig, und sie sind vielfach gefallen. Aber es ist jetzt eine Lage gekommen, in der den Worten unbedingt auch Taten folgen müssen. In Baden-Württemberg reden wir nicht nur aufgeregt davon, wenn etwas Schlimmes passiert, sondern wir stärken unsere Polizei auf einer langen Linie und sind für sie da. Deswegen ist es auch ein gutes Zeichen, dass wir, wie es Herr Abg. Hockenberger ausgeführt hat, heute ein Gesetz verabschieden, also in die Realität umsetzen, das eine klare Botschaft in die Polizei hinein gibt: Wir stehen an eurer Seite! Wir lassen euch nicht allein. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Mit dieser aktuellen Gesetzesänderung entwickeln wir eine bestehende und – als wir sie im Dezember 2018 verabschiedet haben – eine einmalig gute Regelung zur Erfüllungsübernahme von Schmerzensgeldansprüchen weiter und machen sie noch einmal besser. 2018 – – (Abg. Daniel Lindenschmid AfD und Abg. Anton Baron AfD unterhalten sich.) – Na ja, die Kollegen interessieren sich nicht so sehr dafür. (Glocke des Präsidenten) Ich wollte gerade auf das Thema eingehen, das Sie, Herr Abg. Lindenschmid, angesprochen haben – wenn Sie sich dafür interessieren. Ich finde es schon auch respektlos gegenüber den Polizistinnen und Polizisten, sich bei einer solchen Debatte einfach irgendwelchen anderen Dingen zuzuwenden. (Abg. Anton Baron AfD: Es ging ja darum! Schön, dass Sie vorhersehen können, worüber wir sprechen! Das ist spannend! Haben Sie das mitbekommen? Sind Sie Hellseher, oder was?) Das macht Sie wenig glaubwürdig in der Sache. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Aber warum haben wir das 2018 noch nicht gemacht? Damals ging es um titulierte Schmerzensgeldansprüche, bei denen wir unsere Polizistinnen und Polizisten nicht alleinlassen wollten. Wir haben dann erkannt, dass es auch Situationen gibt, bei denen es gar keinen Titel gibt, weil die Person deliktunfähig ist und deswegen ein Titel nicht erwirkt werden kann. Das ist ein neuer Sachverhalt gewesen. Wir haben erkannt, dass das unbillig ist. Deswegen haben wir gesagt: Diese sehr, sehr gute Regelung, die wir im Dezember 2018 geschaffen haben und die im Übrigen von den Polizeigewerkschaften sehr begrüßt worden ist, diese beste Regelung, die es in Deutschland gibt, machen wir jetzt noch einmal besser, indem wir unseren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten nicht nur bei titulierten riode – 97. Sitzung – Mittwoch, 12. Juni 2024 Schmerzensgeldansprüchen helfen, sondern auch dann, wenn es gar keinen Titel geben kann, man aber trotzdem aus Gründen der Gerechtigkeit und der Billigkeit zu dem Ergebnis kommen muss, dass man hier auch helfen muss. Wir machen also eine noch bessere Lösung, als wir sie im Augenblick schon haben. (Glocke des Präsidenten)
