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Julia Goll

FDP 12.06.2024 Sitzungen 17/97

Vielen Dank. – Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zu der beabsichtigten Änderung des Landesbeamtengesetzes haben wir in der ersten Lesung schon einiges gesagt. Ich möchte vorneweg ausdrücklich betonen, dass wir bei dieser Gesetzesänderung einen wesentlichen Punkt selbstverständlich mittragen und auch ausdrücklich begrüßen, nämlich dass künftig Schmerzensgeldansprüche auch dann übernommen werden sollen, wenn der Verletzte – in aller Regel geht es hier um Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte –, aus welchen Gründen auch immer, keinen sogenannten Titel, kein Urteil gegen den Schädiger erlangen konnte. Das ist völlig unbestritten; das ist sehr gut, und damit gehen wir auch bundesweit voran. Das begrüßen wir ausdrücklich. Kritische Punkte, bei denen man vielleicht noch einmal überlegen sollte, sind – ich habe diese schon beim letzten Mal erwähnt – zunächst die Ombudsstelle. Das ist mit großem Aufwand verbunden, auch in Relation dazu, was sie erbringen kann. Hierfür könnte man vielleicht auch eine andere Stelle finden. Auch der Normenkontrollrat hat dies kritisiert. Dann geht es um die Abschaffung der Position des IdP. Das kann man machen – aber damit hat man das Problem an sich noch nicht gelöst. Das aber muss nun endlich angegangen werden. riode – 97. Sitzung – Mittwoch, 12. Juni 2024 Im Weiteren nenne ich das Thema Beurteilungen. Das Problem ist derzeit, dass, wie wir aus dem Polizeibereich wissen, das Beurteilungswesen missbraucht wurde. Auch das wird durch die Novelle nicht geändert. Jetzt zu unserem Änderungsantrag – er ist hier von den Kollegen freundlicherweise auch schon ausführlich behandelt worden –: Dabei geht es um die beabsichtigte Angemessenheitsprüfung bei bestimmten Urteilen. Herr Kollege Binder, Sie haben natürlich recht, mit dem Thema Versäumnisurteile brauchen wir die Justizministerin nicht zu belasten; es ist völlig unbestritten, dass beim Versäumnisurteil auch eine inhaltliche Prüfung stattfindet, nämlich die sogenannte Schlüssigkeitsprüfung; dies trifft zu. Bei einem Anerkenntnisurteil oder einem anwaltlichen Vergleich aber wäre das nicht der Fall. In der Gesetzesbegründung heißt es nun aber ausdrücklich, durch die Einführung einer Angemessenheitsprüfung wolle man Missbrauch vermeiden. Auf diese Idee, Kolleginnen und Kollegen, muss man erst einmal kommen! Da wird ein Polizeibeamter, eine Polizeibeamtin im Dienst verletzt und stellt Ansprüche – und das, was dem Innenministerium dann dazu einfällt, ist: „Wir müssen versuchen, Missbrauch zu vermeiden.“ Das lässt so manche staatstragenden Worte, die wir zu diesem Tagesordnungspunkt hier gehört haben, doch sehr verblassen. Nehmen Sie davon Abstand. Das ist wirklich meine dringende Bitte. Wenn nicht ein Gericht an der Sache dran war, waren in aller Regel Rechtsanwälte damit befasst. Wir wollen deren Position als unabhängige Organe der Rechtspflege – was Rechtsanwälte immer gern betonen; wenn ich in die Runde schaue, sehe ich einige Rechtsanwälte hier – herausstellen. Man muss überhaupt erst einmal auf die Idee kommen, dass jemandem, der im Dienst für uns alle verletzt wird, als Erstes einfällt, jetzt die Gelegenheit zu haben, überhöhte Ansprüche zu stellen. Das ist wirklich abenteuerlich. Bitte nehmen Sie davon Abstand. Das wäre das völlig falsche Zeichen. Vor sechs Jahren hat hier im Landtag eine große Mehrheit von dieser Formulierung Abstand genommen, nachdem aus der Praxis heraus gesagt wurde, das wäre doch völlig überflüssig, das wäre überflüssige Bürokratie. Titel ist Titel, wir brauchen diese Angemessenheitsprüfung nicht. Vor sechs Jahren waren Sie alle so klug und so weise, davon Abstand zu nehmen. Ich frage mich, warum das jetzt wieder ins Gesetz soll. So viel darf vielleicht auch ich aus der Sitzung des Innenausschusses sagen: Das, was dort gesagt wurde, war teilweise falsch. Die Vorstellung, die Sie dort gegeben haben, war nicht besonders geglückt. Wir werben für unseren Änderungsantrag. Andernfalls müssten wir uns bei der Abstimmung zu diesem Gesetzentwurf der Stimme enthalten. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)

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