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Sascha Binder

SPD 12.06.2024 Sitzungen 17/97

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon einiges von Frau Kollegin Häffner und Herrn Kollegen Hockenberger zum Gesetz gesagt worden. Ich möchte vielleicht mit den Punkten anfangen, denen wir heute nicht zustimmen werden. Das ist all das, was mit der Veränderung der Polizeiführung zu tun hat. Ich glaube, ich habe dazu in der ersten Lesung die notwendigen und deutlichen Worte gefunden. Deshalb bedauern wir es auch, dass diese politisch umstrittene Frage mit dem Thema Schmerzensgeld verbunden wurde, was uns am Ende in der Schlussabstimmung nur eine Enthaltung ermöglicht. Aber wir haben getrennte Abstimmung verlangt, um es noch einmal deutlich zu machen und zu unterstreichen, was Herr Kollege Hockenberger gesagt hat: dass es über alle Fraktionen hinweg eine große Zustimmung für die Ausweitung dieses Schmerzensgelds gibt. Die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten müssen sich nicht nur darauf verlassen können, dass wir nach solch schlimmen Ereignissen wie in Mannheim die richtigen Worte finden, sondern auch, dass wir am Ende Taten folgen lassen wie diejenigen, über die wir heute sprechen. Ich möchte mich – das ist leider nicht Gegenstand des Berichts –, Herr Vorsitzender Hockenberger, für Ihre Worte im Innenausschuss zu den Vorfällen in Mannheim herzlich bedanken. Sie haben dazu außerordentlich richtige Worte gefunden. Dafür möchte ich mich auch hier in der Öffentlichkeit – ich weiß, aus nicht öffentlichen Sitzungen darf man nicht so viel berichten, aber ich denke, der Vorsitzende wird in diesem Fall eine Ausnahme machen – bei Ihnen herzlich bedanken. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Vie- len Dank!) Ich will jetzt zu diesem kleinen Punkt, den die FDP/DVP aus meiner Sicht zu Recht aufgeworfen hat, gar nicht so viele Worte verlieren. Wir werden uns bei diesem Antrag enthalten. Denn beim Thema Versäumnisurteil – das wird jetzt noch spitzfindiger – werden wir uns annähern, beim Thema Vollstreckungsbescheid aber nicht. Beim Vollstreckungsbescheid (Sascha Binder) kann es sein, dass überhaupt keine rechtliche Prüfung stattgefunden hat. Was das Thema Versäumnisurteil betrifft – da geht es nun um wirkliche Spitzfindigkeiten –, bin ich mir nicht sicher, ob die vonseiten des Innenministeriums im Innenausschuss getroffene Aussage richtig war und ob denn das Justizministerium dieselbe Aussage treffen würde. Es wurde dort nämlich behauptet, dass bei einem Versäumnisurteil die Höhe des Schmerzensgelds nicht beurteilt würde und deshalb die Ombudsstelle noch einmal darüber gehe. Jetzt habe ich selbst schon das eine oder andere Versäumnisurteil gesehen, und ich kann mich der Auffassung des Innenministeriums nicht anschließen. Deshalb interessiert mich, welche Haltung die Landesregierung dazu hat, ob bei einem Versäumnisurteil die Höhe des Schmerzensgelds geprüft wird oder eben nicht, und wie dabei die Praxis in Baden-Württemberg ist. Ich kenne es anders, als es die Auskunft des Innenministeriums war. Insofern wäre Aufklärung gut. Wenn wir recht damit haben, dass auch bei einem Versäumnisurteil der Höhe nach geprüft wird, dann könnten wir uns eine Prüfung durch die Ombudsstelle sparen. Mir ist es aber das Wichtigere, dass wir heute auf jeden Fall das vorliegende Gesetz beschließen; daher werden wir uns beim Antrag der FDP/DVP enthalten. Dennoch wäre es gut, wenn wir diese bislang unbeantwortete Frage heute noch klären könnten. Dann hätte bei diesem wichtigen Gesetz die zweite Lesung noch einen weiteren Sinn: Wir reden nicht nur noch einmal darüber und kommen dann zur Abstimmung, sondern wir werden dabei auch etwas schlauer. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD)

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