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Ulli Hockenberger

CDU 12.06.2024 Sitzungen 17/97

Sehr geehrter Herr Präsident! Ich bitte von meiner Redezeit abzuziehen: Mein Name ist Ulli – Doppel-l – Hockenberger. Ich bin außergewöhnlich; deswegen habe ich zwei L. Ulrich heiße ich nicht. Mich gibt es nur einmal auf der Welt. (Vereinzelt Heiterkeit) Vielen Dank. – Ich möchte zunächst einmal Ihnen, Frau Kollegin Häffner, für das würdige Intro danken, dem ich mich im Namen der CDU-Fraktion anschließe. Wir hatten ja in der ersten Lesung ausführlich über den Inhalt des Gesetzentwurfs gesprochen. Der Innenminister hat die Schwerpunkte dargestellt, die sich im Wesentlichen im Beurteilungswesen abspielen, aber auch im Schwerpunkt Schmerzensgeldübernahme, indem wir bestimmte Schwachpunkte beseitigen und Lücken schließen. Insbesondere die Erweiterung der Schmerzensgeldübernahmen, meine Damen und Herren, zeigt, dass wir unsere Poli- (Ulli Hockenberger) zistinnen und Polizisten wertschätzen. Wir sind für sie da, wenn sie sich in Ausübung ihres verantwortungsvollen Dienstes für unsere Sicherheit und unsere Demokratie einsetzen und dabei verletzt werden. Wir helfen ihnen und kümmern uns darum, dass sie zu ihrem Recht kommen und sich, wenn sie – was leider immer wieder vorkommt – in Einsätzen verletzt werden, nicht auch noch um ihr Recht kümmern müssen und sich dabei mühsam durch bürokratische Mühlen zu kämpfen haben. Das ist ein wichtiges Zeichen und die zentrale Botschaft dieses Gesetzes in die Polizei hinein, was dort auch so wahrgenommen wird – und das ist in diesen Tagen ganz besonders wichtig. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Sascha Binder SPD) Jetzt möchte ich noch auf ein einziges Detail eingehen, das auch Gegenstand des Änderungsantrags der FDP/DVP ist und mit dem wir uns im Innenausschuss schon intensiv beschäftigt haben – ich möchte noch vorwegschicken, dass wir uns über die zentralen Botschaften, die wir mit diesem Gesetz senden, über alle Fraktionen hinweg grundsätzlich einig sind –: Das Innenministerium hat im Innenausschuss zur Frage der Angemessenheitsprüfung bereits Stellung genommen. Die meisten konnten überzeugt werden, einige nicht. Worum geht es? Es geht darum, dass das Innenministerium mit dieser Angemessenheitsprüfung ein Stück weit auf ein Urteil des VGH reagiert, das in einer Schmerzensgeldangelegenheit gesprochen worden ist. Wenn Sie heute schon Gelegenheit hatten, den ausliegenden Bericht über die Beratung im Innenausschuss zu lesen, dann können Sie nachempfinden, dass es eine sehr spannende und engagierte Diskussion war. Es ging nämlich um Grundsätzliches. Es ging um das VGH-Urteil, es ging um Fragen der richterlichen Unabhängigkeit, es ging um Fragen der Rolle von Rechtsanwälten als Organe der Rechtspflege. All diese Fragen konnten dort diskutiert werden. Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Urteil im Wesentlichen auf die Gesetzeshistorie der Altregelung abgehoben. Da war dies schon einmal Gegenstand. Danach gab es Diskussionen, dann ist diese Neuregelung hineingenommen worden. Das Innenministerium hat uns dargelegt, dass es in bestimmten Fällen der Zivilprozessordnung – ich möchte die Paragrafen hier nicht aufzählen, das können Sie alles nachlesen – angemessen ist, eine solche Prüfung durchzuführen. Dann hatten wir uns mit der Frage beschäftigt: Ist es richtig? Verstößt das gegebenenfalls gegen grundsätzliche Prinzipien der Rechtsordnung? Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die Begründung, die das Innenministerium zu den jeweiligen Stellungnahmen abgegeben hat, trägt. Es ist auch darüber gesprochen worden, warum man diese Frage diskutiert. Es ist deutlich gemacht worden, dass es in den Fällen, in denen ein Gericht Recht spricht und sich mit dem Sachverhalt intensiv auseinandergesetzt hat, nicht zu einer solchen Angemessenheitsprüfung kommen soll. Die weiteren Gründe hat Frau Kollegin Häffner genannt. periode – 97. Sitzung – Mittwoch, 12. Juni 2024 Es wird dann auch noch von einer Ombudsstelle gesprochen, die geschaffen werden soll, damit man insgesamt landesweit einen entsprechenden Überblick hat. Wenn man sich die Frage nach der Häufigkeit der Anwendung eines solchen Falles stellt, dann sieht man, dass das zwar für meine Begriffe eine grundsätzliche Diskussion rechtfertigt, diese aber nicht dahin gehend trägt, dass wir dem Änderungsantrag zustimmen können. Deswegen ist meine herzliche Bitte heute, Herr Minister – es ist der letzte Tag, heute wird das Gesetz beschlossen –: Es liegt an Ihnen, Zweifel zu zerstreuen und zu beseitigen, damit das ganze Haus zustimmen kann. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der SPD)

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