Hans Dieter Scheerer
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Böhlen, es ist richtig und wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes die Möglichkeit haben, sich bei Konflikten mit der landeseigenen Verwaltung oder Polizeibehörden an eine neutrale Stelle zu wenden, damit die Konflikte aufgearbeitet und idealerweise gelöst werden. eriode – 96. Sitzung – Donnerstag, 16. Mai 2024 Es ist letztlich auch Ausfluss der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, dass Verwaltungen und Behörden nicht willkürlich walten und schalten können, sondern dass diese auch von neutraler Stelle geprüft und gegebenenfalls angewiesen werden können, entsprechend zu handeln. Dies ist Ausfluss unserer Demokratie. Ich glaube, da sind wir uns alle einig. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Jonas Weber SPD: Wir sind gespannt!) – Anscheinend doch nicht. – Es stellt sich die Frage, wie so etwas organisiert wird. Eine Möglichkeit besteht tatsächlich darin, eine Bürgerbeauftragte einzusetzen. Die Frage ist: Ist das notwendig? Wir halten dies – unser Entschließungsantrag zeigt das – für überflüssig, und zwar aus folgenden Gründen: (Abg. Anton Baron AfD: Richtig!) Es gibt schon länger viele andere Möglichkeiten für Bürger, sich bei Konflikten an eine neutrale Stelle zu wenden. Lassen Sie mich einmal drei wichtige Möglichkeiten nennen. Erstens durch Abgeordnete. Sind nicht wir, die Abgeordneten des Landes Baden-Württemberg, als Bürgerbeauftragte in unseren Wahlkreisen unterwegs? (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Rüdiger Klos AfD: So ist es! – Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Der Bun- deskanzler!) Sind wir nicht diejenigen, an die sich die Bürger wenden können, die Vermittlungsrollen einnehmen können, versuchen müssen, Konflikte zu lösen? Aus eigener Erfahrung kann ich bestätigen, dass vielfältige Aufgaben – – (Abg. Thomas Poreski GRÜNE meldet sich.) – Keine Zwischenfrage.
