Ansgar Mayr
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Über solche sperrigen Themen zu sprechen ist selten spannend, aber immerhin haben wir heute einen erfreulichen Grund, über das ADV-Zusammenarbeitsgesetz zu beraten; denn wir können die auch aus unserer Sicht nicht sinnvolle Doppelbilanzierung beenden. Gerade in Zeiten, in denen wir uns immer wieder darüber beklagen, dass wir zu viel Bürokratie haben, ist es doch toll, zu wissen, dass die Politik auch in der Lage ist, Gesetze und Vorschriften zu überprüfen und immer dort, wo es möglich und nötig ist, diese auch zu bereinigen. (Beifall bei der CDU – Abg. Christian Gehring CDU: Bravo!) Die aktuelle Regelung für die Komm.ONE – der Herr Staatssekretär hat das ja ausführlich dargestellt; deshalb kann ich mich da kurzfassen – hat zur Folge, dass die Pensions- und Beihilfeverpflichtungen nicht mehr doppelt zu bilanzieren sind. Das entlastet die Komm.ONE, das entlastet letzten Endes die Eigentümer der Komm.ONE. Das sind zu 88 % die kommunale Familie und zu 12 % das Land Baden-Württemberg. Wenn ich das jetzt runterbreche auf die Mitgliedskommunen, dann bleibt wahrscheinlich bei jeder Kommune kein Betrag hängen, der sie retten wird. Aber dennoch freut es mich für die Kommunen, dass etwas hängenbleibt. Daher freue ich mich, dass wir das heute so einbringen konnten, und wünsche dem Gesetzgebungsverfahren weiterhin einen guten Verlauf. Herzlichen Dank. iode – 96. Sitzung – Donnerstag, 16. Mai 2024 (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
