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Florian Haßler

16.05.2024 Sitzungen 17/96

Sehr geehrter Herr Präsident! Jetzt hat Herr Professor Schweickert so darauf gewartet, dass er noch eine mündliche Antwort auf diese Frage erhält. Diese gebe ich ihm sehr gern in Vertretung meines Kollegen, des Chefs der Staatskanzlei, Dr. Stegmann, der heute aufgrund der CdSK leider verhindert ist. Wir bedanken uns für die erneute Fragestellung zum Thema Bürokratieabbau und geben auch gern einen kurzen Rückblick in Sachen Bürokratieentlastungsgesetz. Gleich vorneweg: Man kann natürlich über einzelne Enthaltungen im Bundesrat diskutieren. Ihnen fehlt da ein bisschen ein mutiges Signal – so habe ich Ihre Frage verstanden. Das mutige Signal hat aber die Landesregierung in der Bundesratssitzung durchaus gegeben. Sie hat sich mit 13 weiteren Änderungsanträgen, 13 weiteren Forderungen – herzlichen Dank an Herrn Staatssekretär Rapp, der das für das Wirtschaftsministerium koordiniert hat – im Bundesratsplenum tatsächlich durchsetzen können. Ich glaube, das war ein starkes Signal. Aber zu Ihrer konkreten Frage: Es war in der Tat so, dass wir, das Land, uns bei den genannten beiden Punkten enthalten haben. Hintergrund war einfach, dass die Wirksamkeit der Neuregelungen als Bürokratieentlastung sehr überschaubar gewesen wäre, dabei aber auch wesentliche und von uns nicht intendierte Effekte mit sich gebracht hätte. Bürokratieabbau – das wissen Sie – fordert natürlich Kompromisse. Das ist im Bund so, das ist im Land so. Wir wollen seitens des Landes maximalen Bürokratieabbau, aber auch nicht um jeden Preis. Die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen, um die es in der ersten Frage geht, ist natürlich ein Beleg für augenscheinliches Entlastungspotenzial vor dem Hintergrund der mit der Digitalisierung einhergehenden digitalen Lösung, wäre aber doch sehr überschaubar. Gleichzeitig – das war der Grund für die Enthaltung – verkompliziert sich durch differenzierte Aufbewahrungsfristen, die damit einhergegangen wären, natürlich auch die Archivierungspraxis für die Betriebe. Wir, die Landesregierung, wünschen uns da zu Ende gebrachte und praxisfreundliche Lösungen. Gleiches gilt für die Hotelmeldepflichten. Entlastung der Branche ja, absolut, sehr wichtig, aber bitte nicht auf Kosten der Sicherheit und der Ordnung unseres Landes. An dieser Stelle hatten einfach das Innenministerium und das Justizministerium wirklich große Bedenken, weil der Wegfall (Staatssekretär Florian Hassler) der Hotelmeldepflichten und eben in der Folge die fehlende personenbezogene Datenerhebungsthematik die Identifizierung der Personen erschwert hätten und damit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, aber auch für die wirtschaftlichen Belange der Beherbergungsbetriebe – denken Sie an Schadensfälle, die im Nachhinein festgestellt werden – mit sich gebracht hätten. Vor diesem Hintergrund hat sich Baden-Württemberg in beiden angesprochenen Punkten tatsächlich der Stimme enthalten. Aber ich möchte einfach noch einmal darauf hinweisen, dass wir aus Baden-Württemberg mit 13 Änderungsanträgen im Plenum des Bundesrats erfolgreich waren. Herr Präsident, zur zweiten Frage – –

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