Volker Schebesta
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Seitens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Kollegen Brauer wie folgt: Zu a: Die Stadt Crailsheim hat für den Neubau der Realschule „Zur Flügelau“ Ende des Jahres 2022 einen Förderantrag im Rahmen der Schulbauförderung des Landes gestellt. Nach Auskunft des Regierungspräsidiums Stuttgart ist dieser Förderantrag mit Blick auf angekündigte Umplanungen des Schulträgers noch nicht entscheidungsreif. Das Kultusministerium hat in Abstimmung mit dem Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen und dem Ministerium für Finanzen sowie den kommunalen Landesveriode – 96. Sitzung – Donnerstag, 16. Mai 2024 bänden eine Anhebung der bei der Schulbauförderung anzuwendenden Kostenrichtwerte um rund 35 % sowie eine Anhebung des Berechnungsfaktors für die zusätzlichen Zuwendungen wegen auswärtiger Schülerinnen und Schüler von 0,7 auf 1,0 in einer Änderung der Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung umgesetzt. Mit der aktuellen Änderung der VwV SchulBau sollen die Finanzierungsmöglichkeiten für die Schulträger für Schulbaumaßnahmen verbessert und dem zuletzt angestiegenen Baupreisniveau Rechnung getragen werden. Die höheren Kostenrichtwerte gelten seit 1. Januar 2024, die Anhebung des Faktors wegen auswärtiger Schülerinnen und Schüler tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft. Für die Stadt Crailsheim ergeben sich durch die angehobenen Kostenrichtwerte bereits jetzt bessere Fördermöglichkeiten, auch für den Neubau der Realschule „Zur Flügelau“. Zu b: Die Schulbauförderung sieht keine höhere Förderung für nachhaltige Holzbauweise vor. Nach den in der Verwaltungsvorschrift verankerten Regelungen der Schulbauförderung wäre eine höhere Förderung bei einer besonderen Aufgabenstellung des Schulträgers vorstellbar, z. B. bei der Versorgung eines größeren Umlandbereichs oder bei attestierter Finanzschwäche des Schulträgers. Neben der Schulbauförderung ist allerdings grundsätzlich eine Förderung über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, EFRE, über das Holz Innovativ Programm denkbar, sofern die nachhaltige Holzbauweise den Kriterien der Jury entspricht. Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum, ELR, bietet zudem eine Fördermöglichkeit, wenn Neubauprojekte in Holzbauweise umgesetzt werden, sofern eine Kumulation dieser Landesförderung mit der Schulbauförderung möglich ist.
