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Volker Schebesta

16.05.2024 Sitzungen 17/96

Die erste Bemerkung, Herr Born: Es hängt nicht davon ab, dass wir ein Kooperationsgebot brauchen würden, damit der Bund auch im Jahr 2025 den Ländern Geld für die Qualitätsentwicklung in der frühkindlichen Bildung zur Verfügung stellt. Denn auf der jetzigen Verfassungsgrundlage findet auch im Jahr 2024 eine finanzielle Unterstützung der frühkindlichen Bildung aus Bundesmitteln statt. Wir brauchen einfach nur die Einhaltung dessen, was 2014 von der damaligen Bundesfamilienministerin Schwesig unterschrieben worden ist, dass der Bund das gemeinsame Interesse an einer Qualitätsentwicklung in der frühkindlichen Bildung auch selbst dauerhaft finanziell mit unterstützt, damit wir uns nicht von Entscheidung zu Entscheidung hangeln – von 2019 bis 2022 gab es das Gute-Kita-Gesetz, dann 2023/2024 das KiTa-Qualitätsgesetz; jetzt ist nicht klar, was 2025 passiert; das meine ich mit „von Entscheidung zu Entscheidung hangeln“ – und dass wir nicht in der Unsicherheit sind, jetzt im Mai 2024, was am 1. Januar 2025, mitten im Kindergartenjahr, passiert. Die letzte Entscheidung zur Verlängerung war im November. Das ist natürlich in Fragen von Verlässlichkeit, in Fragen von Personalverträgen und Personalgewinnung auch nicht die ideale Situation – um es ganz vorsichtig zu formulieren. Wenn Sie ansprechen, was man zur Unterstützung bei der Personalfindung macht: Es ist natürlich klar, dass wir im frühkindlichen Bereich insgesamt die Herausforderung haben, dass wir mehr Personal brauchen. Deshalb haben wir ja auch verschiedene Maßnahmen durchgeführt. Der Direkteinstieg Kita ist in diesem Ausbildungsjahr sehr erfolgreich angelaufen. Bei alledem, was in der Sprachförderung zusätzlich notwendig ist, gibt es auch bei den Sprachförderkräften die Situation, dass sie sehr gesucht sind. Es gibt da natürlich immer auch Fluktuationen, Personen müssen ersetzt werden. Deshalb wäre das Wichtigste, dass es frühzeitig eine Verlässlichkeit dafür gibt, dass am 1. Januar 2025 für die Sprachförderkräfte in den Sprachkitas noch Geld fließt. Denn wenn das nicht der Fall ist, dann werden die sich überlegen, was sie stattdessen machen und ob sie irgendwo größere Sicherheit erhalten würden. So erklären wir uns auch – Sie haben ja nach den Zahlen gefragt; ich habe die Entwicklung dargestellt – den Rückgang, der ja genau an den Übergängen nachzuvollziehen ist. Es bestand Unsicherheit: „Wie wird es am 1. Januar 2023 weitergehen?“ Dann das halbe Jahr Bundesprogramm, die Anschlussfinanzierung aus dem KiTa-Qualitätsgesetz. Es war ja nicht wirklich so, dass man sagen kann: Das war eine runde Sache. Vielmehr hatte das Brüche und Unsicherheiten. Es wäre gut, wenn wir es gemeinsam hinbekämen, das zu verhindern. Aber das liegt in dieser Frage nicht in unserer Hand. Wir stehen Gewehr bei Fuß, die Arbeit so, wie ich sie beschrieben eriode – 96. Sitzung – Donnerstag, 16. Mai 2024 habe, fortzusetzen und auch mit zusätzlichen Mitteln aus dem Land zu unterstützen. Aber wir würden es gern haben, dass das eine zusätzliche Unterstützung ist, und nicht, dass das eine das andere ersetzen muss. (Vereinzelt Beifall)

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