Volker Schebesta
Frau Kollegin, vielen Dank für die Zusatzfrage. – Ich habe mich bei der Beantwortung der Mündlichen Anfrage an die eingereichten Fragen gehalten. Deshalb habe ich nur etwas zu Sprachkitas gesagt. Auf die Zusatzfrage hin weise ich doch darauf hin, dass Sprachkitas ein Element der Unterstützung der frühkindlichen Bildung in den Kindertageseinrichtungen für die Sprachförderung sind. Es ist keineswegs so, dass man mit der Sprachförderung erst durch die Sprachkitas anfängt. Natürlich spielt in der Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher, der pädagogischen Fachkräfte das Thema Sprachförderung schon immer eine Rolle. Natürlich ist Bestandteil des Orientierungsplans, auf Sprachförderung zu achten. So, wie Sie das in Ihrem Einstieg gesagt haben, ist die Arbeit in den Kindertageseinrichtungen davon geprägt, die Kinder gerade in diesem Bereich durch die Sprachentwicklung zu einer Teilhabe zu bringen. Deshalb ist neben dem, was wir bei den Sprachkitas diskutieren, darauf hinzuweisen, dass sich die Erzieherinnen und Erzieher, die pädagogischen Fachkräfte mit dem Thema Sprachförderung bisher schon viel Arbeit machen, dass wir in der Ausbildung darauf Wert legen. Aber durch die Veränderungen, auch durch die gesellschaftlichen Veränderungen und durch den von uns in den schulischen Leistungsuntersuchungen festgestellten Bedarf ist die Situation klar: Wir müssen da noch verstärkt in die Unterstützung der Arbeit in den Kindertageseinrichtungen gehen. Die Ausbildung und die Schwerpunktsetzung im Orientierungsplan im Rahmen der Weiterentwicklung werden darüber hinaus eine Rolle spielen. Über die Situation, wie es ist, wenn kein Geld fließt, wollen wir uns eigentlich gar keine Gedanken machen. Denn wir setzen darauf, dass das Geld nach dem Gute-Kita-Gesetz – jetzt heißt es KiTa-Qualitätsgesetz – auch über das Jahr 2024 hinaus fließt. Ich will schon darauf hinweisen, dass die Grundlage für diese Finanzierung des Bundes eine Vereinbarung aus dem Jahr 2014 zwischen Bund und Ländern ist, die von der damaligen Bundesministerin Schwesig und der Vorsitzenden der Jugendiode – 96. Sitzung – Donnerstag, 16. Mai 2024 und Familienministerkonferenz gemeinsam unterschrieben worden ist. Darin heißt es: Die Umsetzung ... wird getragen von der gemeinsamen Zielsetzung aller Beteiligten, – also auch des Bundesfamilienministeriums – ein hohes Maß an Qualität in der Kindertagesbetreuung ... und eine solide Finanzierungsgrundlage dauerhaft sicherzustellen. Seit es das Gute-Kita-Gesetz gegeben hat, weisen die Länder darauf hin, dass sie darauf Wert legen, dass es eine dauerhafte und am besten auch eine dauerhaft angekündigte Maßnahme ist. Denn diese immer wiederkehrenden Verlängerungsschritte sind für die pädagogischen Fachkräfte nicht gut, weil diese immer wieder am Ende des Jahres in der Unsicherheit stehen, ob es weiterhin Gelder gibt oder nicht. Wir haben im Sprachförderkonzept Mittel vorgesehen für die weitere Unterstützung über die Sprachkitas hinaus. Wir werden auf jeden Fall mit den Mitteln in die Ausweitung gehen und eine flächendeckende Unterstützung durch eine Fachberatung abbilden können. Was wir darüber hinaus machen können, hängt davon ab, ob es die bisherige Unterstützung aus dem KiTa-Qualitätsgesetz gibt und damit auch die Mittel des Bundes zur Verfügung stehen oder ob wir diesen Grundbestand für die Sprachkitas nicht haben. Wir hoffen, dass wir zu einer früheren Ankündigung des Bundes kommen, als dies im Jahr 2022 der Fall war, als erst im November klar war, ob es am 1. Januar 2023 weitergeht. Aber das liegt nicht in unserer Hand, sondern in der Hand des Bundes. Die Jugend- und Familienministerkonferenz hat zusammen mit dem Bundesfamilienministerium, mit dem BMFSFJ, einen Letter of Intent abgegeben, in dem das gemeinsame Interesse bekräftigt wird und die Forderung enthalten ist, dass es über das Jahr 2024 weitergeht. Aber das wird sich erst auf Bundesebene entscheiden.
