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Volker Schebesta

16.05.2024 Sitzungen 17/96

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abg. Born wie folgt: eriode – 96. Sitzung – Donnerstag, 16. Mai 2024 Zu a: Für den Förderzeitraum 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2024 – das ist der Zeitraum der Umsetzung des Programms durch das Land mit den Mitteln des KiTa-Qualitätsgesetzes in direktem Anschluss an das Auslaufen der Bundesförderung – stellt sich die Situation der Antragstellung wie folgt dar: Die Gesamtzahl der Anträge beläuft sich auf 827; davon sind 772 Anträge auf den Einsatz von zusätzlichen Fachkräften gerichtet, von denen neun abgelehnt und 763 bewilligt worden sind. Die Anzahl der Anträge, die auf die Fachberatung gerichtet sind, beläuft sich auf 55. Für 31 Kitas wurden jeweils zwei Anträge für den Einsatz von zusätzlichen Fachkräften gestellt; somit sind derzeit 732 Sprachkitas aktiv. Im Jahr 2023 – das erste Halbjahr 2023 war der Übergangszeitraum zwischen dem angekündigten Auslaufen des Bundesprogramms und der seinerzeit noch nicht möglichen Übernahme aus Mitteln des KiTa-Qualitätsgesetzes – hatten wir 827 Sprachkitas mit 866 halben Fachkraftstellen und 64 halben Fachberatungsstellen. Im Jahr 2022 waren es 933 Sprachkitas mit 981 halben Fachkraftstellen und 72 halben Fachberatungsstellen. Bei den neun Ablehnungen wurden fünf Anträge vom Antragsteller selbst zurückgezogen; vier Anträge wurden aufgrund unvollständiger Antragsunterlagen – dies trotz mehrfacher Nachfrage – abgelehnt. Zu b: Ein Element des Sprachförderkonzepts „SprachFit“, das vom Kultusministerium erarbeitet worden ist und auf das sich die Regierungskoalition verständigt hat, ist die Stärkung der alltagsintegrierten Sprachbildung und Sprachförderung für Kinder in Kindertageseinrichtungen. Damit wird das Ziel verfolgt, schon in diesem Alter eine deutliche Reduktion der Zahl der Kinder mit Sprachförderbedarf zu erreichen. Ausgehend von dem inzwischen vom Land aus KiTa-Qualitätsgesetz-Mitteln finanzierten Programm „Sprach-Kitas“ soll ein Transfer der Gelingensfaktoren von Sprachkitas auf weitere Kindertageseinrichtungen durch den Ausbau von zusätzlichen Fachberatungen erfolgen. Für die Umsetzung ist wichtig, ob der Bund das KiTa-Qualitätsgesetz auch über das Ende des Jahres 2024 hinaus fortsetzt. Denn dann hätten wir aus diesen Mitteln die Möglichkeit, so, wie es im Sinne des Qualitätsentwicklungsprozesses, der zwischen Bund und Ländern vereinbart worden ist, vorgesehen war, auch in Bezug auf die Sprachförderung Mittel zur Verbesserung der Sprachfördersituation aus den Bundesmitteln zu erreichen.

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