Hans-Jürgen Goßner
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es dürfte nicht übertrieben sein, wenn man dieses Gesetz zur Neufassung der gesetzlichen Grundlagen des Rettungsdienstes als eines der wichtigsten Gesetze für die Menschen in Baden-Württemberg bezeichnet. Von einem gut durchdachten Rettungsdienstgesetz hängen sehr viele Menschenleben ab. Es bietet im Grundrauschen des Wohlfahrtsstaats den letzten Rettungsanker bei schweren Erkrankungen oder Unfällen, es bietet Verlässlichkeit und Vertrauen in den schweren Momenten, wenn man sich nicht mehr selbst zu helfen weiß. Juristisch betrachtet ist es eine Ausformung der Schutzpflicht des Staates für das Leben aus den Artikeln 1 und 2 des Grundgesetzes. Es ist kein politisches Gesetz, sondern ein technokratisches Gesetz, und zwar im besten Sinn, im Sinne einer Technokratie, die nicht bürokratisch oder kompliziert zu den Menschen kommt, sondern ihnen gerade in Situationen, in denen der in medizinische Not geratene Mensch nur noch seine Rettung im Auge hat, unbürokratisch und unkompliziert zur Verfügung steht. Ein Anruf genügt, so muss der Hilfesuchende das Gesetz kennen und kennenlernen, obwohl es komplex und umfangreich ist. Das ist eine hohe Kunst. Es muss einerseits eine komplexe Organisation bis ins Detail regeln, andererseits für die Hilfesuchenden einfach abrufbar und anrufbar sein. (Zuruf des Abg. Dr. Matthias Miller CDU) Ob der Gesetzentwurf diesem Anspruch gerecht wird, werden die Anhörungen der Fachleute zeigen. Nicht immer ist die Landesregierung ihren Empfehlungen in der Anhörung gefolgt. Dabei müssen besonders hinter diesem Gesetz vor allem Fachleute stehen und nicht Ideologen. Funktionierender Rettungsdienst gehört zur Daseinsvorsorge. Er muss – so scheint es auch zu sein, wenn man die Planungsfristen betrachtet – auf Messers Schneide des technisch Möglichen balancieren, um Überlebenschancen zu erhöhen. Hier hat sich die Landesregierung in der Vergangenheit nicht sehr rühmlich verhalten und musste vom Verwaltungsgerichtshof zur Ordnung gerufen werden, weil der nachgeordnete Rettungsplan gegen die Hilfsfristen des Gesetzes verstieß. Es soll aber auch nicht verschwiegen werden, dass das Rettungswesen vor großen Problemen stand und noch immer steht. Personalmangel und veraltete, teilweise auch lückenhafte Strukturen führen zu Problemen beim Einhalten der Hilfsfristen. Das Verwaltungsmonopol der wenigen Rettungseriode – 96. Sitzung – Donnerstag, 16. Mai 2024 dienstorganisationen sollte hinterfragt werden. Der Personalmangel wird auch hier absehbar nicht besser. Monopole sind immer schlecht. Das ist beim Rettungsdienst nicht anders. Die Platzhirsche dulden keine Konkurrenz, wenn sie sie verhindern können. Wie viel die Monopolorganisationen mit ihren Exklusivrettungsrechten von den Krankenkassen verdienen, ist weiterhin ein tief verborgenes Geheimnis. Dem bislang existierenden Problem der knappen Hilfsfrist versucht wohl die differenzierte Planungsfrist je nach Notfallkategorie und Rettungsmittel entgegenzuwirken. Es muss alles versucht werden, den Rettungsdienst personell auf einem Stand zu halten, der die Planungsfristen einhalten kann. Hier vermissen wir ein ergänzendes Konzept der Landesregierung zur Sicherung der Personalstärke im Rettungsdienst, auch wenn für die Personalplanung primär die Träger zuständig sind. Ebenfalls vermissen wir ein weiter gehendes Konzept, das Fehlalarmen vorbeugt und entgegenwirkt. Nicht anders als in den Notaufnahmen der Krankenhäuser werden Ressourcen der Rettungsdienste immer wieder blockiert. Wir vermissen eine Dokumentation von Fehlalarmen oder Missbrauchsalarmen, ganz allgemein über den Missbrauch des Notfallsystems. Es wäre einmal interessant, zu sehen, von welchen Bevölkerungsgruppen, Berufsgruppen, sozialen Schichten oder sonstigen Akteuren die meisten Missbräuche verschuldet werden. Insiderberichte sprechen vielfach von ausgebrannten Notfallhelfern, die nicht zuletzt durch solche Einsätze frustriert werden und dem Rettungswesen verloren gehen. Einzelne Überlegungen, Gebühren zu verlangen, wenn Notaufnahmen mit Bagatellfällen blockiert werden – so der Kassenärztechef im letzten Jahr –, sollten sich auch auf die lebensrettenden Rettungsdienste erstrecken. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
