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Klaus Ranger

SPD 16.05.2024 Sitzungen 17/96

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! „The LÄNDSÄN“: Das ist eine Vorlage, die muss ich einfach gleich aufnehmen. (Abg. Oliver Hildenbrand GRÜNE: Das wirkt irgend- wie! – Abg. Dr. Matthias Miller CDU: Es wirkt bei Ihnen!) – Ja, es wirkt, es wirkt nicht. Das Konzept ist klasse, liebe Frau Schwarz, aber verwenden Sie bitte nicht diesen Begriff. Lassen Sie uns bei „Helfer vor Ort“ oder „Gemeindenotfallsanitäter“ bleiben. (Abg. Dr. Matthias Miller CDU: Sie hatte gesagt: Ar- beitstitel!) Aber verhunzen Sie mir den Begriff nicht. Ich glaube, damit machen wir uns lächerlich. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Wir begrüßen, dass die Landesregierung nun den Regierungsentwurf zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes in der ersten Lesung einbringt. Es hat lange genug gedauert. Spätestens seit der Entscheidung des VGH vor mehr als einem Jahr war der dringende Handlungsbedarf für uns alle eigentlich klar. Die Landesregierung hat sich viel Zeit gelassen und in der Zwischenzeit die gerichtliche Entscheidung einfach ignoriert. (Abg. Dr. Matthias Miller CDU: Ach, so ein Quatsch!) Wesentlicher Grund, Gegenstand der Entscheidung und Anstoß zu der Reform war die Frage der Hilfs- bzw. – neu – Planungsfrist. Diese Planungsfrist wurde jetzt im Entwurf auf zwölf Minuten gekürzt, denn faktisch wurde bisher weitgehend die Obergrenze der Frist, also 15 Minuten, zugrunde gelegt. (Zurufe der Abg. Andrea Schwarz GRÜNE und Dr. Matthias Miller CDU) Von den bisher im Gesetz ebenfalls vorgesehenen zehn Minuten sind wir aber noch immer ein Stück entfernt. Notwendig ist aber aufgrund der faktischen Verkürzung, dass die damit einhergehenden Bedarfe beim Rettungsdienst auch beachtet werden. Insoweit sind zum einen mehr bodengebundene Rettungskräfte erforderlich und zum anderen auch die eine oder andere neue Rettungswache. Die notwendigen Mittel, um diese zu ermöglichen und um eine gute Ausstattung zu gewährleisten, müssen dann aber auch bereitgestellt werden. Es wurde schon erwähnt. Da bin ich mal gespannt, auf welches Ergebnis wir bei den Haushaltsberatungen kommen. Die Landesregierung darf keine Anforderungen aufstellen, die mit den von ihr zur Verfügung gestellten Mitteln nicht erreicht eriode – 96. Sitzung – Donnerstag, 16. Mai 2024 werden können. Der aktuelle Bedarf liegt schon bei ca. 60 Millionen €, während die zur Verfügung gestellten Mittel nur ca. 8 Millionen € betragen. Die Lücke klafft also bereits jetzt schon. Mit Blick auf die Finanzierung ergibt sich das zweite wesentliche Thema: Statt einer fixen Förderung in Höhe von 90 % der förderungsfähigen Mittel ist nun eine Förderung in Höhe von maximal 90 % vorgesehen, und darüber hinaus soll, was für die Leistungserbringer noch viel schlimmer ist, die Kostenkalkulation zum Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich sein. Das heißt: Wenn die dann erst zwei oder drei Jahre später bauen und die Baukosten steigen, wie es jetzt passiert ist, dann bleiben sie auf den Mehrkosten sitzen. Das kann es nicht sein. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Rudi Fischer und Nico Weinmann FDP/DVP) Dies gefährdet nämlich die nachhaltige Sicherstellung einer ausreichenden Ausstattung unserer Rettungsdienste. Die Gefahr einer vom Bauherrn nicht zu vertretenden Kostensteigerung wird einseitig auf die Leistungsträger abgewälzt, und die Beteiligung des Landes kann künftig auch auf unter 90 % der förderfähigen Kosten reduziert werden. Gerade hier wären aber Planbarkeit und Verlässlichkeit für einen krisenfesten Rettungsdienst wichtig. Die Landesregierung allerdings scheut davor zurück. Dass die Landesregierung im Hinblick auf den bestehenden Förderstau eine Förderung von Erhaltungsmaßnahmen nicht ermöglicht, zeigt ihr kurzsichtiges Handeln. Wenn der jeweilige Leistungsträger eine Erhaltungsmaßnahme nicht allein finanzieren kann und auf Mittel des Landes angewiesen ist, wird er eine Erhaltungsmaßnahme nicht durchführen können. Der Leistungsträger wird vielmehr für eine – eigentlich erst später erforderlich werdende und voraussichtlich deutlich teurere – Neuerrichtung Fördermittel beantragen müssen. Statt wirtschaftlich in den Erhalt von bestehenden Rettungswachen zu investieren, schiebt die Landesregierung die notwendigen Investitionen in die Zukunft und damit auf die Schultern der kommenden Generation – oder auf die Schultern der Leistungsträger, sollten diese den Erhalt selbst finanzieren können. Damit entzieht sich die Landesregierung dann wieder ihrer eigenen Verantwortung. Die Landesregierung muss der Finanzierung sowohl des bodengebundenen wie auch des Berg- und Wasserrettungsdienstes die notwendige Priorität einräumen. Allein im Bereich der DLRG – die Kollegin weiß es – liegen schon Anträge für Bauinvestitionen in Höhe von 11 Millionen € auf Halde, können aktuell also noch nicht gefördert werden. Auch ist davon auszugehen, dass sich diese Bedarfe noch deutlich erhöhen werden, weil durch die Verkürzung der Rettungs- und Planungsfrist weitere Rettungswachen notwendig werden. Schließlich ist mit Blick auf die Finanzierung des smartphonebasierten Ersthelferalarmierungssystems die Frage der Finanzierung im Gesetz gänzlich ungeregelt geblieben. Eine Finanzierung kommt hier insbesondere über die gesetzlichen Krankenkassen in Betracht, die für die Kostentragung auch schon ihre Zusage gegeben haben. Dafür ist jedoch eine gesetzliche Regelung vorzusehen.

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