landtag-bw.de ↗

Matthias Miller

CDU 16.05.2024 Sitzungen 17/96

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits in den Koalitionsverhandlungen war klar, dass wir das Rettungsdienstgesetz modernisieren müssen. Viele Möglichkeiten, die sich in der Praxis in den letzten Jahren hervorgetan und entwickelt haben, sind bislang in unserem Rettungsdienstgesetz nicht vorgesehen. Das werden wir jetzt ändern. Wir schaffen das modernste Rettungsdienstgesetz Deutschlands, das für andere Bundesländer beispielgebend ist. Einen innovativen Baustein der Novelle stellt die Neufassung der Planungsfrist im neuen § 6 des Entwurfs dar. In den Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs und des Verwaltungsgerichts Stuttgart wurde bestimmt, dass eine konkrete Planungsfrist von zwölf Minuten nicht im Rettungsdienstplan, sondern im Gesetz selbst geregelt werden muss. Das setzen wir jetzt um. Zudem verabschieden wir uns endlich vom Begriff „Hilfsfrist“ und verwenden stattdessen künftig den besseren Begriff „Planungsfrist“. Dabei handelt es sich um keine Hilfsfrist im eigentlichen Sinn, sondern um eine Frist für die Planung. Maßgeblich für die Planung werden künftig erstens die Eintreffzeit mit zwölf Minuten und zweitens die „Golden Hour“, also die Prähospitalzeit, mit 60 Minuten sein. Fortschrittlich und neu dabei ist, dass es keine einzelne starre Planungsfrist mehr geben wird, sondern dass wir im Rettungsdienstplan je nach Notfallkategorie festschreiben werden, für welches Rettungsmittel die Eintreff- und die Prähospitalzeit maßgeblich sein werden. Damit gelingt uns ein großer Wurf, und das ist bisher einmalig in der Bundesrepublik Deutschland. (Beifall bei der CDU und den Grünen) Wichtig ist uns weiter eine entscheidende Forderung, die im Koalitionsvertrag auf Seite 101 steht: Wir wollen Integrierte Leitstellen, telenotärztliche Versorgungsstrukturen, Rettungsmittel und aufnehmende Zielkliniken noch stärker vernetzen. Dafür wollen wir in § 11 Absatz 6 des Entwurfs den digitalen Versorgungsnachweis einführen. Die Integrierten Leitstellen, die Einsatzmittel und die aufnehmenden Krankenhäuser werden künftig miteinander verknüpft. Digital wird künftig die Versorgungskapazität abrufbar sein, damit die Patienten direkt und zielgerichtet den richtigen Krankenhäusern zugewiesen werden können. Ehrlicherweise muss ich sagen, dass es für diesen Schritt höchste Zeit war. Zudem schaffen wir die gesetzliche Grundlage für die Einführung des Telenotarztes und ermöglichen die Vor-Ort-Delegation heilkundlicher Maßnahmen. Darüber hinaus möchte ich auch noch zwei weitere Neuerungen vorstellen, die für den Rettungsdienst wegweisend sind. Erstens führen wir mit § 7 – das ist schon mehrmals angeklungen – eine Experimentierklausel ein. Damit können Versorgungskonzepte erprobt werden. Kollegin Andrea Schwarz hat schon ein tolles Konzept angesprochen. So können wir u. a. den Gemeindenotfallsanitäter alias „The LÄNDSÄN“ erproiode – 96. Sitzung – Donnerstag, 16. Mai 2024 ben. Wir, die CDU-Landtagsfraktion, unterstützen das. Über die Terminologie müssen wir noch sprechen, (Heiterkeit – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Sehr richtig!) aber das Konzept unterstützen wir. Zweitens schaffen wir mit § 24 des Entwurfs eine gesetzliche Grundlage für die smartphonebasierte Alarmierung. Damit können ehrenamtliche Helfer an der Oper, aber auch im ländlichen Raum schnell Erste Hilfe leisten. Diese Maßnahme wird Menschenleben retten. (Beifall bei der CDU und den Grünen) Es sei mir eine kleine Anmerkung erlaubt. Der Entwurf sieht momentan noch nicht vor, wie die Kostentragung für die smartphonebasierte Alarmierung aussieht. Wir können uns vorstellen, dass die Kosten bei den Benutzungs- und Leitstellenentgelten berücksichtigt werden, und wir werden das auch im parlamentarischen Verfahren ansprechen und uns damit auseinandersetzen. Auch bei diesem innovativen Gesetz gilt wie auch sonst im Leben: Nichts ist so gut, als dass es nicht noch besser sein könnte. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Sehr schöner Satz!) Deshalb möchte ich gern an zwei Punkte erinnern, die wir ebenfalls im Koalitionsvertrag festgeschrieben haben. Erstens: Wir werden ein modernes und wirtschaftliches Leitstellengesetz auf den Weg bringen. Und zweitens: Einen Schwerpunkt sehen wir auch in der auskömmlichen Investitionsförderung notwendiger Baumaßnahmen von Rettungswachen. Es ist uns ein großes und dringendes Anliegen, dass wir unsere Leitstellenstrukturen modernisieren und dem Stand der Technik anpassen. Dazu werden wir Mittel im Haushalt einzustellen und ein Leitstellengesetz zu beschließen haben. Das wird ein Kraftakt, der aber für unseren Rettungsdienst unabdingbar ist. Des Weiteren halten wir die Förderung des Baus von Rettungswachen für zentral. Daher kann ich für meine Fraktion, die CDU-Landtagsfraktion, sprechen, dass wir an dieser Stelle den Entwurf des Rettungsdienstgesetzes gern präzisieren wollen. Die derzeitigen Fördermodalitäten dürfen sich nicht verschlechtern. Wichtig ist dabei aber immer, dass wir als Haushaltsgesetzgeber im anstehenden Doppelhaushalt ausreichend Mittel für die Rettungswachenförderung zur Verfügung stellen. Da bitte ich Sie alle hier um Unterstützung. Wir gehen heute einen entscheidenden Schritt zum modernsten und innovativsten Rettungsdienstgesetz Deutschlands. Lassen Sie uns gemeinsam mit konstruktiven Beratungen dieses Ziel erreichen. (Dr. Matthias Miller) Abschließend bedanke ich mich bei allen Akteuren im Rettungsdienst. Ich freue mich auf das parlamentarische Verfahren. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und den Grünen)

Alle Reden von Matthias Miller Protokoll ↗