Andrea Schwarz
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Heute beraten wir den Entwurf zum neuen Rettungsdienstgesetz. Wichtig ist da die klare Regelung zur neuen Planungsfrist. In der Vergangenheit wurde ja an vielen Stellen eine gleichermaßen leidenschaftliche wie leidliche Debatte um die bisherige Hilfsfrist geführt. Aus meiner Sicht ist eine Fixierung nur darauf aber nicht zielführend; denn Medizin und gerade die Notfallmedizin ist eben nicht schwarz-weiß. Es ist mitnichten so, dass bei jedem Notfall innerhalb von Minuten Hilfe erforderlich ist. Zur Ehrlichkeit gehört aber auch: Es gibt auch Notfälle, bei denen der Rettungsdienst schon nach wenigen Minuten einfach zu spät ist. Im Gesetz halten wir nun fest, dass es eine sinnvolle Priorisierung der Notfälle geben muss. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Bei dringenden Notfällen sieht die Planung vor, dass ein Rettungswagen innerhalb von zwölf Minuten vor Ort ist. Als erstes Bundesland nehmen wir die „Golden Hour“ in den Blick, also die Zeitspanne, die als einzige auch wissenschaftlich fundiert ist. Patientinnen und Patienten mit Diagnosen wie etwa einem Schlaganfall oder einem Polytrauma müssen nach 60 Minuten in einem geeigneten Krankenhaus sein. Dort, wo es wirklich auf jede Minute ankommt, also bei der Reanimation, versuchen wir, wirksame Hilfe noch schneller ankommen zu lassen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Über Smartphones und eine entsprechende App können zukünftig Ehrenamtliche, die sich zufällig in der Nähe eines Notfalls befinden, alarmiert werden. Ich nenne mal ein Beispiel: Würde ein Mensch vor der Oper einen Herzstillstand erleiden, könnten alle, die diese App heruntergeladen haben und reanimieren können, Erste Hilfe leisten, (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Genau!) also in den lebenswichtigen Minuten, bevor der Rettungsdienst eintrifft. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Sehr sinnvolle Sache!) eriode – 96. Sitzung – Donnerstag, 16. Mai 2024 Es muss nun noch im parlamentarischen Verfahren eine verbindliche Finanzierung verankert werden, um diese moderne Technik nutzen zu können. Aber zurück zur Planungsfrist: Die Diskussion über zehn, zwölf oder 15 Minuten bringt keine Entlastung für das Personal im Rettungsdienst und in den Kliniken. Wir alle wissen – Minister Strobl hat es ja schon erwähnt –, dass die Einsatzzahlen beständig steigen. Wir wissen auch, dass der Rettungsdienst nicht nur für vital bedrohliche Situationen gerufen wird, sondern auch für weniger dringliche Einsätze. Und wir wissen auch, dass es wenig hilft, stets darauf zu verweisen, dass dies eigentlich keine Einsätze für den Rettungsdienst sind. Denn da, wo ärztliche Versorgung dünner wird, die Notfallpraxen geschlossen wurden, wo die Menschen eben nicht wissen, welche jetzt die richtige Telefonnummer ist, da wird der Rettungsdienst zum Ausputzer. Es liegt an uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, ihn dafür richtig aufzustellen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Die Leitstellen benötigen eine größere Auswahl. Derzeit gibt es nur den RTW oder gar nichts. Wir müssen auch einen Notfall-KTW einsetzen für Kliniktransporte, die eben nicht gleich eine rollende Intensivstation erfordern, aber bei denen auf der anderen Seite auch nicht stundenlang auf einen Transport gewartet werden kann. Es braucht auch ambulante Rettungsfahrzeuge für Fälle, bei denen es sich schon am Telefon andeutet, dass eine ambulante Versorgung vor Ort oder vielleicht einfach auch nur eine fundierte Beratung ausreichend sind. In Niedersachsen hat man den Gemeindenotfallsanitäter und damit gute Erfahrungen gemacht. In Bremen ist der „Hanse-Sani“ unterwegs. In Baden-Württemberg braucht es dann – da habe ich mir persönlich den Arbeitstitel überlegt – den „LÄNDSÄN“. (Heiterkeit – Beifall bei den Grünen – Zuruf: „Land’s End“!) Dafür ist allerdings eine Änderung im Sozialgesetzbuch notwendig. Es freut mich, dass die Ampel auch in diese Richtung denkt und daran arbeitet und, wie ich hoffe, demnächst eine Novellierung verabschiedet. Wir, die Regierungsfraktionen, werden daher schon im parlamentarischen Verfahren entsprechende Anträge einbringen. Lassen Sie mich zusammenfassen: Die Landesregierung hat einen guten Entwurf vorgelegt. Wichtige Bausteine wie die Vorabdelegation, den digitalen Versorgungsnachweis, mehr Transparenz in den Bereichsausschüssen oder die Experimentierklausel konnte ich in der Kürze der Zeit gar nicht ansprechen. Über Apps und „The LÄNDSÄN“ werden wir im Ausschuss noch einmal sprechen. Dann haben wir vielleicht schon vor der Sommerpause in einem neuen Rettungsdienstgesetz die Notfallrettung auf ein gutes Fundament gestellt. Das sind wir nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern schuldig. Wir sind es vor allem auch den Beschäftigten im Rettungsdienst schuldig. Ihnen gilt auch unser Dank für die wichtige Arbeit, die sie tagtäglich leisten. Danke. (Beifall bei den Grünen und der CDU)
