Daniel Born
Damit sind alle Wortmeldungen ausgetauscht. Es ist auch keine weitere Redezeit vorhanden. Ich beende damit die Aktuelle Debatte unter Tagesordnungspunkt 2. eriode – 96. Sitzung – Donnerstag, 16. Mai 2024 Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über den Rettungsdienst (Rettungsdienstgesetz – RDG) – Drucksache 17/6611 (Unruhe) Bevor ich dem Herrn Innenminister das Wort zur Begründung erteile, bitte ich um etwas mehr Ruhe. Die Abgeordneten, die der Debatte folgen möchten, tun dies bitte. Die Abgeordneten, die aufgrund der vorangegangenen Debatte Redebedarf haben, kommen diesem bitte außerhalb des Plenarsaals nach. Herr Innenminister, Sie haben das Wort zur Begründung. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Recht herzlichen Dank. – Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit der letzten Änderung des Rettungsdienstgesetzes hat sich vieles getan. Ich nenne nur drei Dinge: erstens die Coronapandemie, zweitens den Fachkräftemangel und drittens das Stichwort Digitalisierung. All das sind sehr dynamische Entwicklungen. Diese greifen wir jetzt auf und entwerfen eines der modernsten Rettungsdienstgesetze der Republik. Lassen Sie mich aber eine Vorbemerkung machen. Leider ist es wahr, dass der Rettungsdienst immer häufiger zu Einsätzen gerufen wird, bei denen er eigentlich gar nicht gebraucht wird. Nicht selten greifen die Menschen zum Telefonhörer und wählen die 112, wenn sie ein bisschen Bauchweh haben – allenfalls ein Fall für den Hausarzt, aber nicht für den Rettungsdienst. Das ist eine Entwicklung, die so nicht immer weitergehen kann. Der Rettungsdienst ist der Rettungsdienst, und er ist nicht für jedes Wehwehchen da. Das werden wir in Zukunft nicht leisten können. Was bringt das neue Gesetz? Erstens Rechtssicherheit, zweitens Innovation und drittens Digitalisierung. Zum Thema Innovationen: Die Planung wird künftig daran ausgerichtet, dass das erste Rettungsmittel in 95 % der Fälle innerhalb von zwölf Minuten eintreffen soll. Diese zwölf Minuten lösen die bisherige Vorgabe „zehn bis 15 Minuten“ ab; damit wird die Planungsfrist – und es ist eine Planungsfrist! – präzisiert und optimiert, was letztlich den Patientinnen und Patienten zugutekommt. Die Vorhaltungen im Rettungsdienst können dadurch viel stärker und zielgenauer auf die Bedarfe ausgerichtet werden, die sich aus dem konkreten Gesundheitszustand ergeben. Das ist wirklich entscheidend wichtig. Es ist ein Unterschied, ob man eine lebensgefährliche Blutung hat – da ist es entscheidend, dass der Rettungsdienst vor allem sehr schnell vor Ort ist – oder ob man sich etwa beim Fahrradfahren das Schlüsselbein bricht. Dann nämlich ist es – lassen Sie es mich mal so brutal sagen – völlig wurscht, ob der Rettungsdienst in fünf Minuten oder erst in fünf Stunden da ist. (Heiterkeit bei den Grünen) Im Zweifel begibt man sich selbst ins Krankenhaus und wird dann dort gut versorgt. (Minister Thomas Strobl) (Abg. Gabriele Rolland SPD: Aber nur, wenn man noch laufen kann! – Gegenruf des Abg. Dr. Matthias Miller CDU: Das Schlüsselbein ist hier oben, Frau Kollegin! Damit läuft man nicht!) – Nach einem Schlüsselbeinbruch kann man noch ganz gut laufen, Frau Kollegin. Das kann ich aus eigener Erfahrung berichten. Diesen Selbstversuch habe ich hinter mir – ich empfehle Ihnen aber nicht unbedingt, mir dies gleichzutun. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Dazu hätte ich auch keine Lust!) Entscheidend wichtig, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist nicht nur die Frage: „Wann ist der Rettungsdienst da?“, sondern die sogenannte Prähospitalzeit. Diese ist von entscheidender Bedeutung. So ist es bei einem Schlaganfall wichtig, dass der Rettungsdienst schnell da ist. Aber das reicht eben nicht aus (Abg. Petra Krebs GRÜNE: Die „Golden Hour“!) – Sie nennen das richtige Stichwort, Frau Kollegin: „Golden Hour“. – Es ist entscheidend, dass der Patient, die Patientin dann sehr schnell, im Idealfall jedenfalls in weniger als 60 Minuten in der richtigen Klinik ist, um dort eine geeignete, spezialisierte Behandlung erhalten zu können. Es kommt also nicht nur auf die Planungsfrist an, sondern es geht auch um die Frage: Wann kommt der Patient im richtigen, im geeigneten Krankenhaus an? (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der Abg. Isabell Huber CDU) Daran richten wir in Zukunft die Planungen aus: Um welche Notfallkategorie geht es? Was wird gebraucht, und in welcher Zeit wird es gebraucht? Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser innovative, am Patientenbedürfnis orientierte Ansatz ist neu und einmalig. Das ist ein echter Fortschritt im Rettungsdienst – und das machen wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, hier in Baden-Württemberg. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Mit diesen Parametern, die wir dem Grunde nach bereits im Gesetz festlegen, sorgen wir dafür, dass Ressourcen effizient eingesetzt werden, und erhöhen die Rechtssicherheit, auch für die untergesetzlichen Vorschriften, die schließlich erfolgen werden. Lassen Sie mich ein Wort zur sogenannten Vorabdelegation sagen. Was steckt hinter diesem Wort? Hoch qualifizierte Notfallsanitäterinnen und -sanitäter dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch ärztliche Maßnahmen, heilkundliche Maßnahmen, die normalerweise Ärzten vorbehalten sind, vornehmen. Das schafft für die Patienten eine schnellere Hilfe, wenn der Arzt noch nicht da ist. Stellen Sie sich insbesondere den Fall vor, dass der Patient plötzlich sehr, sehr starke Schmerzen bekommt. Dann ist es dem Notfallsanitäter auch erlaubt, entsprechende schmerzstillende Maßnahmen zu ergreifen. Das ist für die Patientinnen und Patienten natürlich eine große Erleichterung. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) iode – 96. Sitzung – Donnerstag, 16. Mai 2024 Wir nutzen die Chancen der Digitalisierung – Stichwort „telenotärztliche Versorgung“. Damit können die Einsatzkräfte virtuell und in Echtzeit vor Ort auf ärztlichen Sachverstand zurückgreifen. Das bedeutet noch schnellere und höchstqualifizierte Hilfe für die Patientin und den Patienten vor Ort. Die Digitalisierung kann selbstverständlich auch bei der sogenannten Patientensteuerung helfen. Mit dem digitalen Versorgungsnachweis können Rettungskräfte im Einsatz die aktuellen Kapazitäten in den umliegenden Zielkliniken einsehen sowie die Notfallpatientinnen und -patienten direkt in der jeweiligen Klinik anmelden. Im Zweifel können dort schon entsprechende Vorbereitungen getroffen werden, sodass die Patientin oder der Patient in der Klinik sofort optimal versorgt werden kann. Das spart zusätzlich wertvolle Zeit und hilft natürlich den Patientinnen und Patienten. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Wir machen uns auch Gedanken über neue Werkzeuge. Deswegen gibt es eine Experimentierklausel im Gesetz. Sie erlaubt, neue Versorgungskonzepte zu erproben. Wir wollen damit nicht gleich das ganze Land beglücken, sondern regional die Möglichkeit einräumen, Innovationen zu erproben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem neuen Planungsinstrumentarium betreten wir bundesweit Neuland. Wir wollen das System gemeinsam mit den vielen Akteuren der Selbstverwaltung an vielen Stellen neu ausrichten. Deshalb haben wir uns sehr viel Mühe gemacht, uns eng mit den Vertreterinnen und Vertretern der Rettungsdienstorganisationen auszutauschen, die ihre hervorragende Expertise eingebracht haben. Wir sind uns bewusst, dass die Selbstverwaltung vor großen finanziellen Herausforderungen steht. Die Sorgen vonseiten der Selbstverwaltung im Rettungsdienst, die gerade in jüngster Zeit geäußert wurden, habe ich wohl vernommen. Klar ist: Das Land wird sich keinesfalls aus der Förderung von Rettungswachen zurückziehen. Für die finanziellen Herausforderungen gibt es freilich auch keine einfachen Lösungen. Jeder Euro kann nur einmal ausgegeben werden. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: So ist es!) Ich möchte Ihnen aber versichern, dass ich mich mit all meiner Kraft dafür einsetzen werde, dass wir diese Herausforderung bewältigen. Ich möchte auch heute hier im Landtag von Baden-Württemberg, bei Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, dafür werben, dass wir weiterhin an einem Strang ziehen. Auf jeden Fall wird sich das Innenministerium im Rahmen der Haushaltsaufstellung für den Doppelhaushalt 2025/2026 für strukturelle Verbesserungen, insbesondere was die Rettungswachen angeht, einsetzen, um eine auskömmliche Finanzierung zu erreichen. Ich bitte den Haushaltsgesetzgeber, den Landtag von Baden-Württemberg, hierbei um Unterstützung. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Meine sehr verehrten Damen und Herren, abschließend möchte ich mich auch sehr herzlich bei den Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern der Koalitionsfraktionen bedanken, die sich sehr frühzeitig und sehr intensiv in die Beratungen eingebracht haben. Ich möchte auch ein herzliches Dankeschön an zahl- (Minister Thomas Strobl) reiche Haupt- und Ehrenamtliche aus den Rettungsdienstorganisationen sagen, die ebenfalls sehr, sehr viele konstruktive Vorschläge gemacht haben, die wir da, wo es sinnvoll ist, selbstverständlich in dieses Gesetzeswerk haben einfließen lassen. Herzlichen Dank dafür, und Ihnen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen)
