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Emil Sänze

AfD 16.05.2024 Sitzungen 17/96

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mittlerweile ist es mehr als sechs Jahre her, dass das Bundesverfassungsgericht die Veranlagung zur Grundsteuer auf der Grundlage der damals völlig veralteten Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt hat. Ein Ende des Streits, inzwischen auf Länderebene, ist gleichwohl nicht abzusehen. Der jahrzehntelange Streit um die Grundsteuer verdeutlicht in beklemmender Weise, warum dieser Staat das Vertrauen seiner Bürger in ein gerechtes Steuersystem grundsätzlich verspielt hat – zugleich damit einhergehend Bürokratie, derer er nicht mehr Herr wird. Ich erinnere Herrn Schütte: Das Leistungsprinzip gilt auch noch im Grundsteuerbereich. Halten wir nochmals fest: Be- (Emil Sänze) reits in den Siebzigerjahren gab es Pläne, das schwerfällige Bewertungsrecht zur Grundsteuer zu reformieren. Doch wurden erfolgversprechende Ansätze nicht weiterverfolgt. Weitere erfolglose Gesetzesinitiativen einzelner Bundesländer gab es in der Folgezeit dennoch, z. B. einen bemerkenswerten Vorschlag von Bayern und Rheinland-Pfalz, der vorsah, die Grundsteuer A abzuschaffen – eine Forderung, die auch die AfD-Fraktion in diesem Landtag in dieser Wahlperiode erhoben hat. (Zuruf von der SPD – Zurufe der Abg. Andreas Schwarz GRÜNE und Anton Baron AfD) Eine im Auftrag der Finanzministerkonferenz der Länder tätige Arbeitsgruppe unterbreitete in der Zeit von 2010 bis 2015 weitere Reformvorschläge, die ebenfalls nicht weiterverfolgt worden sind. Eine letzte Gesetzesinitiative aus den Reihen der Länder versandete schließlich im Bundestag vor der Wahl 2017, bevor das Bundesverfassungsgericht diesem grausigen Spiel ein Ende setzte. Bereits der Bundesgesetzgeber hat den Weckruf des Bundesverfassungsgerichts danach leider nicht genutzt, um im Sinne der Bürger unseres Landes neue Wege zu beschreiten. Das danach unter Zeitdruck als sogenanntes Bundesmodell in Kraft getretene Grundsteuer-Reformgesetz räumt den Ländern zwar die Möglichkeit ein, eigene Regelungen zu treffen, doch blieb es bundesweit bei einer Neubewertung des Grundbesitzes durch die Finanzämter. Auch die Berechnung der Grundsteuer wurde nicht vereinfacht, denn Steuermesszahl und Hebesatz sind weiterhin maßgeblich. Es bewahrheitete sich einmal mehr die grundsätzliche Problematik, wonach das deutsche Steuerrecht einen ständigen Reparaturbetrieb darstellt, bei dem der Gesetzgeber oft nur noch auf Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hin tätig wird und Reformen dennoch ausbleiben. Auch im Fall der Grundsteuer ist lediglich deren Überleben gesichert. Zu allem Überfluss hat sich Baden-Württemberg danach im Rahmen des Landesgrundsteuergesetzes für einen in vielerlei Hinsicht problematischen Sonderweg entschieden. Ich behaupte, man hat sich einen schlanken Fuß gemacht. Von denjenigen Bundesländern, die von der sogenannten Öffnungsklausel Gebrauch gemacht haben, war allein der Freistaat Bayern bereit, einem reinen Flächenmodell den Vorzug zu geben. Nur dort ist der Anspruch nach einem einfachen Erhebungsverfahren zur Grundsteuer in der Tat umgesetzt worden. (Beifall bei der AfD) Wir, die AfD-Fraktion, haben immer gesagt, dass sich Baden-Württemberg mit seinem modifizierten Bodenwertmodell keinen Gefallen tut. Gerade in Großstädten mit hohen Bodenrichtwerten musste mit deutlichen Steuersteigerungen gerechnet werden. Genau so ist es gekommen: Nach neuesten Presseberichten müssen bereits in diesem Jahr – Konstanz: 510 %, Albstadt: 400 %, Wangen im Allgäu: 475 %, Heilbronn und Lörrach: 500 % – die Einwohner mit deutlich gestiegenen Hebesätzen leben. Spitzenreiter sind weiterhin Tübingen mit 660 % und Freiburg mit 600 %, zitiert jedenfalls nach dem „Mannheimer Morgen“. eriode – 96. Sitzung – Donnerstag, 16. Mai 2024 Dies sind die Konsequenzen, wenn man ein Steuermodell verabschiedet, bei dem der Bodenrichtwert zum zentralen Faktor wird. Das vermeintliche Versprechen der sogenannten Aufkommensneutralität, das Bund und Länder bereits zu Beginn der Debatte um eine Reform der Grundsteuer gegeben hatten, (Zuruf des Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU – Gegen- ruf des Abg. Anton Baron AfD: Da bin ich auch ge- spannt! Das können Sie nicht versprechen!) war vor diesem Hintergrund nichts anderes als eine unbegründete Hoffnung. Wie konnte hier auch eine konkrete Zusicherung vermutet werden, wo doch die Kommunen selbst über die Festlegung der Hebesätze zur Grundsteuer zu entscheiden haben! (Abg. Anton Baron AfD: Genau!) In Stadtstaaten wie Berlin ist es noch möglich, eine einheitliche Vorgehensweise umzusetzen, aber in Flächenländern wie Baden-Württemberg war dies von Beginn an vollkommen unrealistisch. Aber es würde ebenso zu kurz greifen, jetzt diejenigen Kommunen zu kritisieren, die sich für eine Anhebung ihrer Grundsteuerhebesätze entscheiden. Wie wir alle wissen, nimmt der Finanzdruck auf die kommunale Ebene immer weiter zu – das ist Ihre Politik. Erst vor wenigen Tagen erklärte der Präsident des Gemeindetags, dass bereits in diesem Jahr die Anzahl der Kommunen mit ausgeglichenem Haushalt dramatisch abnehmen werde. (Abg. Carola Wolle AfD: Ja!) Deshalb ist es leider nachvollziehbar, dass viele Gemeinden sich nicht anders zu helfen wissen, als dort anzusetzen, wo sie ihre Einnahmen selbst beeinflussen können, und hierzu gehört nun einmal die Grundsteuer. Die AfD hat deshalb wiederholt die grundsätzliche Abschaffung der Grundsteuer als Substanzsteuer gefordert, was damit einhergehen könnte, den Gemeinden stattdessen eine hebesatzfähige Beteiligung an der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer einzurichten. (Beifall bei der AfD) Da sind wir bei der Leistungsfähigkeit. An der Forderung einer grundsätzlichen Abschaffung der Grundsteuer halten wir fest, auch wenn das Ziel einer groß angelegten Steuerreform, die auch die Grundsteuer entbehrlich machen würde, bis auf Weiteres ohne Perspektive auf eine parlamentarische Mehrheit bleiben wird. Entscheidend ist aber vor allem, dass die Kommunen wieder finanziell handlungsfähig werden. Gerade die von Bund und Ländern praktizierte Asylpolitik steht für eine gravierende Missachtung kommunaler Interessen, bei der die Gemeinden immer mehr zu bloßen Vollzugsorganen von Bund und Ländern degradiert werden. Wenn dies zu Recht kritisiert wird, dann reagiert der Ministerpräsident dünnhäutig und schmallippig. (Beifall bei der AfD) (Emil Sänze) Wir, die AfD, bekennen uns zur finanziellen Handlungsfähigkeit der Gemeinden und zu klaren Prioritäten in der Haushaltsund Ausgabenpolitik: Die weitere Umsetzung einer grünen Agenda im Rahmen der Klimapolitik hat auf kommunaler Ebene genauso ausgedient wie die Förderung von Projekten zur gesellschaftlichen Umgestaltung. Baden-Württemberg braucht mehr denn je handlungsfähige Kommunen, die das Rückgrat unseres Gemeinwesens bilden. Es ist daher dringend notwendig, den Verfassungsgrundsatz der kommunalen Selbstverwaltung wieder mit neuem Leben zu erfüllen. (Zuruf des Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU) Dabei wäre es so einfach gewesen, hätte man die Einheitswerte um einen Faktor – man höre zu! – hochsummiert, da man so aktuelle Einheitswerte erhalten hätte – ohne großen bürokratischen Aufwand und ohne Aufbau von Personalressourcen in den Finanzämtern, (Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: Falsch!) die uns jahrzehntelang erhalten bleiben. (Beifall bei der AfD) Dies hätte man variabel mit einem Teuerungsfaktor versehen können, um die Werte regelmäßig anpassen zu können. (Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: Falsch!) Sicher hätten sich dann höhere Grundsteuermessbeträge ergeben. Es wäre aber ein Einfaches gewesen, die Hebesätze der Kommunen nach unten anzupassen. So hätte sich für die Grundstückseigentümer der zu zahlende Grundsteuerbetrag praktisch nicht verändert. Die Einheitswerte wären aber aktualisiert worden; das hätte den Vorgaben des Verfassungsgerichts vollkommen genügt und hätte großen Aufwand vermieden; denn die Richter kritisierten das Bemessungsverfahren für die Grundsteuer. Das Aussetzen der im Recht der Einheitsbewertung ursprünglich vorgesehenen periodischen Hauptfeststellung seit dem Jahr 1964 führe bei der Grundsteuer zwangsläufig in zunehmendem Umfang zu Ungleichbehandlungen durch Werteverzerrungen – so jedenfalls die Richter. Aber einfach wollen es die Bundes- und die Landesregierung nicht, sie wollen es schwierig machen. Anscheinend ist es dieser Landesregierung wichtiger, ihre Prestigeprojekte zu verfolgen und Millionen von Wirtschaftsflüchtlingen anzusiedeln, anstatt die Lebensleistung vieler Häuslebauer zu erhalten. Was soll’s? Ran an die Kohle der deutschen Steuerzahler – sollen die doch im Alter auf 20 m2 weiterexistieren. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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