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Emil Sänze

AfD 15.05.2024 Sitzungen 17/95

Vielen Dank. – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ursula von der Leyen initiierte zu Beginn ihrer Amtszeit als EU-Kommissionspräsidentin die Konferenz zur Zukunft Europas. Zufällig ausgewählte Bürger, Zivilgesellschaften, Fachleute und EU-Institutionen haben in diesem Rahmen gemeinsam über die grundlegenden Zukunftsfragen für die mittel- und langfristige Entwicklung der Europäischen Union diskutiert und vor zwei Jahren 49 Forderungen veröffentlicht. Wer sich jetzt an die Sowjets während der Russischen Revolution oder aktuell an Bärbel Bas’ ersten Bürgerrat erinnert, fühlt sich wohl richtig aufgehoben. Ich nehme das als Scheindemokratie wahr. Summa summarum bedeuten diese Forderungen den nächsten Schritt bis hin zur weiteren Verschmelzung der europäischen Nationalstaaten zu einem Zentralstaat. Warum? Weil die enthaltenen Vorschläge, wie sie genannt werden, nichts anderes machen, als staatliche Hoheitsrechte zu beanspruchen. Eine zentrale Forderung dieses Sammelsuriums betrifft die Abstimmungsmodalitäten bzw., um genauer zu sein, die Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips. Wurden 1987 noch Rechtsakte nach dem Einstimmigkeitsverfahren beschlossen, reicht es nun mit der Implementierung der qualifizierten Mehrheitsregel, wenn 50 % aller Mitglieder zustimmen und diese Mitglieder mindestens 60 % der Gesamtbevölkerung der EU repräsentieren. Das bedeutet, dass auch überstimmte Mitgliedsstaaten das beschlossene europäische Recht auf nationaler Ebene umsetzen müssen, selbst wenn es mit ihrem nationalen politischen Willen kollidiert. eriode – 95. Sitzung – Mittwoch, 15. Mai 2024 Das Prinzip der qualifizierten Mehrheit soll laut den vorgestellten Ergebnissen der Konferenz auf weitere Bereiche, nämlich die Außen- und Sicherheitspolitik, ausgeweitet werden, damit die EU „with one voice“ sprechen darf. (Zuruf des Abg. Michael Joukov GRÜNE) Diese Forderung wird bereits seit Jahren von Befürwortern eines solchen europäischen Bundesstaats gestellt und jetzt unter fadenscheinigen Argumenten als besonders relevant hervorgehoben. Man muss nicht erwähnen, dass auch die Landesregierung diesen Vorschlag der Konferenz begrüßte. Im Rückblick auf die europäische Integration entwickelte sich die EU in den Bereichen, in denen sie laut dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Artikel 3, ausschließlich zuständig ist, wie Binnenmarkt und Zollhandelspolitik, angeblich erfolgreich. Außerdem findet sich in diesem Vertrag noch eine Erklärung. Unterstrichen werden darin – Zitat – ... die Bestimmungen des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, einschließlich der Schaffung des Amtes des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik ... Die Landesregierung hat einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, in dem steht – Zitat –: Der Bundesrat begrüßt den Beschluss des Europäischen Parlaments, einen unionsweiten Wahlkreis mit transnationalen Listen zu schaffen. Erstmals können die ... Unionsbürger europäische Wahleinheiten und Parteien wählen, die jeweils mit einem Spitzenkandidaten ... in der ganzen EU antreten. Es wird weiter begründet: Das schafft gegenüber den ... Wählern Transparenz über die ... Kandidaten, die sich europaweit für das Amt des Kommissionspräsidenten ... bewerben. Dieses Modell stärkt neben der Transparenz auch die demokratische Legitimität der Wahl. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Genau!) Interessant ist, dass dies in der Realität anders gesehen wird. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Stimmt!) Das sagen nicht nur wir, die AfD, sondern auch der Verein „Mehr Demokratie“. Zitat: Die Europäische Union ist so undemokratisch, dass sie sich selbst wohl nicht als Mitgliedstaat akzeptieren würde. Während paketweise Entscheidungskompetenzen auf die EU übertragen werden, verlieren die Bürger zunehmend an Einfluss auf die Politikgestaltung. (Beifall bei der AfD) Aber auch in der wissenschaftlichen Literatur herrscht Konsens. Werden die einzelnen Institutionen der EU auf ihre demokratische Legitimität hinterfragt, der Prozess der Entschei- (Emil Sänze) dungsfindung und die Qualität der Ergebnisse analysiert, ist der Schluss vernichtend. Die Forderungen nach mehr Information, regelmäßigen Veranstaltungen, Informationsportalen, Bürgerbeteiligung – auch eine der Forderungen dieser Konferenz – sollen das Problem des Demokratiedefizits lösen, Transparenz in den Entscheidungsprozessen schaffen, aber auch Bürgernähe erzeugen. Das vorgeschlagene Instrument der Bürgernähe heißt transnationale Listen. Diese geben zwar die Möglichkeit, von Helsinki bis Lissabon gewählt zu werden. Doch das Problem der Ferne vom Bürger und seinen Sorgen bleibt damit ungelöst, ja wird weiter verschärft. Das grundlegende Problem des europäischen Entscheidungsprozesses, die Diskrepanz zu verringern zwischen einerseits den von den Entscheidungen Betroffenen und andererseits den Beteiligten am Zustandekommen dieser Entscheidung, wird jedoch nicht gelöst. Meine Damen und Herren, vor dem Hintergrund dieser Probleme – Legitimation und Demokratiedefizit auf allen Ebenen – und der gestellten Forderungen erübrigt sich die Frage, ob in einem politischen Konstrukt jenseits des Nationalstaats wie der Europäischen Union Demokratie per definitionem überhaupt möglich sein kann. Genauso erübrigt sich eine Diskussion über eine neue europäische Verfassung. Stattdessen stellen sich mit größter Dringlichkeit die Fragen, ob die Zukunft Europas eher in einer anderen Form des Zusammenlebens und -arbeitens der europäischen Staaten liegt und ob es an der Zeit ist, endlich eine ernsthafte Diskussion darüber zu führen. Wir sollten uns lieber die Frage stellen, ob die Aufgabe der Staatlichkeit und der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland zugunsten einer zum Staat ausgebauten Europäischen Union möglich ist und im Interesse unserer deutschen Nation steht. So berührt die Frage, ob die Aufgabe der staatsfernen Souveränität der Bundesrepublik Deutschland zugunsten einer zum Staat ausgebauten Europäischen Union nach Maßgabe des Grundgesetzes möglich ist, zentrale Prinzipien der deutschen Verfassungsordnung gemäß Artikel 79 des Grundgesetzes. Gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes wirkt die Bundesrepublik Deutschland zur Verwirklichung eines vereinten Europas bei der Entwicklung der Europäischen Union mit. Dabei muss die EU demokratische, rechtsstaatliche, soziale und föderative Grundsätze sowie den Grundsatz der Subsidiarität achten und einen dem Grundgesetz im Wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleisten. Die Ewigkeitsgarantie in Artikel 79 des Grundgesetzes legt jedoch fest, dass eine Änderung des Grundgesetzes, die die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt, unzulässig ist. Dies bedeutet, dass eine vollständige Aufgabe der Staatlichkeit und Souveränität Deutschlands zugunsten einer zum Staat ausgebauten EU nicht möglich ist, da dies die grundlegenden Strukturen und Prinzipien des deutschen Staates ändern würde. periode – 95. Sitzung – Mittwoch, 15. Mai 2024 Artikel 146 des Grundgesetzes legt schließlich fest, dass das Grundgesetz seine Gültigkeit verliert, sobald eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wurde. Dies zeigt, dass eine grundlegende Veränderung der deutschen Verfassungsordnung nur durch einen demokratischen Beschluss des deutschen Volkes erfolgen kann und eben nicht durch Zweidrittelmehrheiten und Herumdoktern an der Verfassung. Insgesamt ist daher festzuhalten, dass eine Aufgabe der Staatlichkeit und der Souveränität Deutschlands zugunsten einer zum Staat ausgebauten Europäischen Union nach Maßgabe des Grundgesetzes nicht möglich ist, da dies gegen die Ewigkeitsgarantie und die grundlegenden Prinzipien der deutschen Verfassungsordnung verstößt. Deshalb fordere ich den Verfassungsschutz auf, sich weniger um die AfD zu kümmern, sondern um die ach so glühenden Anhänger eines Zentralstaats, der zur Folge hat, dass die Bundesrepublik Deutschland aufgelöst werden soll. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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