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Dr. Dorothea Kliche-Behnke

SPD 15.05.2024 Sitzungen 17/95

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorredner haben es schon gesagt: Artikel 1 des Gesetzentwurfs hat zum Ziel, ein Vorverfahren bei einer Klage gegen Entscheidungen des Gesundheitsamts Mannheim zu Entschädigungsansprüchen nach den §§ 56 bis 58 des Infektionsschutzgesetzes nicht mehr vorzuschreiben. (Dr. Dorothea Kliche-Behnke) Ich räume erstens ein, dass wir hier heute schon etwas größere Tagesordnungspunkte zu verhandeln hatten, und zweitens, dass vieles dafür spricht, dass es hier um ein Weniger an Bürokratie geht, um einen Abbau von Bürokratie. Das ist zu befürworten. Dennoch wären wir nicht Ihre SPD-Fraktion, wenn wir nicht ganz genau hinschauen würden. Das werden wir mit Blick auf die nächste Ausschusssitzung tun. Da werden wir doch noch ein paar Fragen diskutieren, und zwar insbesondere zu diesem Artikel 1, was die Auswirkungen auf die Verwaltungsgerichte betrifft. Das werden wir im Ausschuss noch einmal genauer beleuchten. Dazu ist uns die Begründung im Gesetzentwurf bisher noch zu dünn. Uns interessiert, wie viele Anträge in Entschädigungs- und Erstattungsverfahren nach den §§ 56, 57 und 58 des Infektionsschutzgesetzes bisher zur Bearbeitung beim Gesundheitsamt der Stadt Mannheim überhaupt eingegangen sind, gegen wie viele Entscheidungen Widerspruch eingelegt wurde und gegen wie viele Entscheidungen vor dem Verwaltungsgericht Klage erhoben wurde. Diese Fragen werden wir Ihnen noch zukommen lassen. Uns würde noch einmal im Detail interessieren, wie die wirkliche Praxis und die Erfahrungen bisher sind. Zu Artikel 3 kann man sagen: Das ist unproblematisch und absolut nachvollziehbar. Wir gehen gern in die nächste Runde im Ausschuss. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD)

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