Julia Goll
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, der wesentliche Inhalt des Gesetzes ist hier schon mehrmals ausgeführt worden. Zum Inhalt habe ich gar nicht mehr zu sagen. Verständlich ausgedrückt: Es geht darum, auch Schmerzensgeldansprüche zu übernehmen, die, aus welchen Gründen auch immer, nicht tituliert werden konnten – so sagt der Fachmann –, zu denen es also kein Urteil, keine rechtskräftige Entscheidung gibt. Das ist eine lange bestehende Forderung, insbesondere von Polizeigewerkschaften, sie ist nachvollziehbar, und sie ist absolut berechtigt. Denn wer den Kopf für uns alle hinhält, soll dann auch Schmerzensgeld erhalten, (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei den Grünen und der SPD) und das nicht nur, wenn er das „Glück“ hatte, noch einen Titel, noch ein Urteil zu erlangen, sondern auch in den Fällen, eriode – 95. Sitzung – Mittwoch, 15. Mai 2024 in denen z. B. der Schädiger nicht ermittelt werden kann oder schuldunfähig ist. Das ist ein ganz zufälliger Zustand für den verletzten Beamten. Ich darf vielleicht auch noch mal betonen: Das betrifft natürlich nicht nur Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, sondern alle Beamten, aber im Wesentlichen doch die Polizeibeamten. Zu der zahlenmäßigen Entwicklung – der Minister hat dazu etwas dargestellt –: Tatsächlich sind die Zahlen etwas anders in der Gesetzesvorlage. Gut, darüber können wir uns vielleicht noch mal unterhalten. Tatsache ist: Die Zahlen haben insgesamt zugenommen, sie haben erschreckend zugenommen. Das dürfen wir so nicht stehen lassen – wobei dieses Gesetz an diesen Zahlen leider nichts ändert. Die Fälle, die hier jetzt neuerdings erfasst werden, machen unter 1 % aus. Das sind in absoluten Zahlen vielleicht gar nicht so viele, unter 100 Fälle im Jahr. Aber auch um diese höchstens 100 Personen, die sich bisher ungerecht behandelt fühlen, muss man sich kümmern. (Beifall bei der FDP/DVP) Wir sind uns, denke ich, im Ziel dieses Gesetzes alle einig. Auch wir unterstützen das. Es geht um die konkrete Ausgestaltung, zu der man schon noch Fragen haben kann und zu der Kritik angebracht wurde. Der Normenkontrollrat ist erwähnt worden. Der Normenkontrollrat kritisiert die Einsetzung der Ombudsstelle. Jetzt, Herr Kollege Hockenberger, kann man natürlich nicht sagen: „Das ist keine neue Bürokratie, weil es im Koalitionsvertrag so steht.“ Also das ist ja wirklich sehr zirkelschlüssig. Das steht da zwar, aber trotzdem dürfen Sie doch noch mal darüber nachdenken, ob das Sinn macht. Diese Nachfrage drängt sich doch geradezu auf. Denn es wird geschätzt, dass künftig die Übernahme weiterer Schmerzensgelder in Höhe von 10 800 € jährlich erfolgen wird. Erhöhte Personalkosten, ob nun über neue Stellen oder nicht, werden in Höhe von 14 000 € vorausberechnet. Das muss doch einfacher gehen. Darüber haben Sie offensichtlich überhaupt nicht nachgedacht. Ich stelle hier auch fest, dass der Normenkontrollrat schon in der letzten Woche ein anderes Gesetz von Ihnen, das sogenannte Gleichbehandlungsgesetz – früher das Antidiskriminierungsgesetz – laut kritisiert hat, da er es für überflüssig hält. Offensichtlich setzen Sie sich mit dem Normenkontrollrat überhaupt nicht auseinander und setzen sich noch nicht einmal mit ihm zusammen, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Denn das Anliegen, den Bürokratieaufwand zu senken, sollte uns doch alle einen. Solange Sie aber nicht in die Diskussion und die Auseinandersetzung mit Ihrem eigenen Normenkontrollrat treten, halte ich Ihre Aussagen für reine Lippenbekenntnisse. (Beifall bei der FDP/DVP) An einem Punkt – da muss ich jetzt wirklich Wasser in den Wein gießen – könnten Beamte künftig schlechter stehen, weil jetzt nämlich erstmals eine Angemessenheitsprüfung für rechtskräftige Titel, für die sogenannten Versäumnisurteile oder Vollstreckungsbescheide eingeführt wird. Man kann es in einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg nachlesen, man kann es in der Landtagsdrucksache (Julia Goll) nachlesen: Zuletzt ist bewusst darauf verzichtet worden, weil man gesagt hat: „Titel ist Titel.“ Auch bei diesen Titeln hat eine Schlüssigkeitsprüfung stattgefunden. Deshalb ist die Sorge, es könnte ein Missbrauch stattfinden, völlig unberechtigt. Wenn jetzt erneut eine Schlüssigkeitsprüfung eingeführt wird, wird auch hier weitere Bürokratie aufgebaut. Überdenken Sie bitte wenigstens diesen Punkt noch einmal. Wir werden das auch im Innenausschuss noch einmal behandeln. Bei den Beurteilungssystemen stellen wir fest, dass unterschiedliche Skalen weiter zementiert werden. Jetzt sind es für Beamte acht Punkte Maximum. Früher waren es für Polizeibeamte fünf Punkte Maximum, neu sind es wahrscheinlich sieben Punkte. Was damit besser werden soll, weiß ich auch nicht. Das können Sie mir auch nicht erklären. Jetzt haben Sie die Position des IdP aus der Besoldungsordnung gestrichen. Dadurch verschwindet er wie auch die konkrete Person aber nicht. Diese Personalie muss endlich geklärt werden. Solange Sie das nicht tun, werden Sie leider auch keine Ruhe in unsere Landespolizei bekommen. Danke. (Beifall bei der FDP/DVP)
