Daniel Lindenschmid
Vielen Dank, Herr Präsident. – Mit Tagesordnungspunkt 5 – Nachwahl eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs – wird ein verfassungsrechtliches Statusrecht, werden insbesondere Minderheitenrechte verletzt. Deswegen beantrage ich nach § 78 Absatz 4 der Geschäftsordnung die Absetzung dieses Tagesordnungspunkts. Es ist unstrittig und für jeden auf der Homepage nachzulesen, dass die Fraktionen das Vorschlagsrecht oder Benennungsrecht bei einer Vielzahl von Personalentscheidungen, beispielsweise für die Besetzung der Landtagsausschüsse, für den Vorsitz in den Ausschüssen oder für die Wahl des Präsidenten sowie der Vizepräsidenten haben. In diesem Fall bezüglich der Wahl eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs hat eindeutig die AfD-Fraktion das Vorschlagsrecht nach § 17a Absatz 2 der Geschäftsordnung des Landtags und nicht die anderen Fraktionen. Der Wahlvorschlag der anderen Fraktionen, die hier von der Landtagsverwaltung inzwischen mit einem eigenen Einheitsparteikürzel abgekürzt werden – GCSF –, läuft daher rechtlich – – (Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Ihre Reden wer- den auch immer schlechter! – Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) – Nein, diese Abkürzung „GCSF“ kam von der Verwaltung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP. Das ist eben der Einheitsblock, der hier gemeinsam durchregiert. – Und deswegen ist dieser Wahlvorschlag von diesen Parteien rechtlich nicht haltbar und sind die Personalentscheidungen durch diese Wahl aus Gründen der Gleichbehandlung der Fraktionen unzulässig. Wir werden daher die Wahl und die damit verbundene fehlerhafte Richterbesetzung des Verfassungsgerichtshofs anfechten. (Beifall bei der AfD – Unruhe) Wenn dieser rechtswidrige Vorschlag zur Wahl gestellt wird, werden wir uns nicht an dieser Scheinabstimmung beteiligen, ungeachtet dessen, wen die grünen Einheitsfraktionen hier vorschlagen werden. Danke schön. (Beifall bei der AfD – Abg. Anton Baron AfD: Ja!)
