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Daniel Born

15.05.2024 Sitzungen 17/95

Herr Minister. Minister für Verkehr Winfried Hermann: Vielen Dank für die Frage. – Das gibt mir auch noch mal einen Hinweis darauf, dass – – Wir haben das Landesmobilitätsgesetz übrigens nicht nur sozusagen im parlamentarischen Raum entwickelt, sondern wir haben mit Expertinnen und Experten, mit Bürgerinnen und Bürgern, mit Verbänden gesprochen und haben uns auch Anregungen geholt. Es ist so – wir haben auch Umfrageergebnisse –, dass die Menschen schon erwarten, dass wir im Bereich Verkehr wirksame Maßnahmen nicht nur formulieren, sondern auch umsetzen. (Minister Winfried Hermann) Das Landesmobilitätsgesetz ist ja noch nicht die Umsetzung von Politik, sondern dazu gehört dann das Konzept, das viele Einzelmaßnahmen in Handlungsfeldern auflistet. Es kommt natürlich noch dazu, dass wir z. B. die Infrastruktur für die Entwicklung des ÖPNV weiterentwickeln und ausbauen und übrigens auch finanzieren. Das wird dann auch der Härtetest bei den Haushaltsberatungen sein. Denn wir können natürlich sagen, dass es wichtig ist, dass die Menschen umsteigen, und wir können vieles tun, um das zu erreichen, auch in diesem Gesetz, aber es muss dann auch gemacht werden. Ich will noch mal eines betonen: Der Mobilitätspass, der ein wichtiges Element ist, ist ein Angebot an die Kommunen, damit sie ihren Beitrag zur Entwicklung des ÖPNV eigenständig finanzieren können. Es ist weder ein Zwang, dass sie das machen müssen, noch helfen wir ihnen, das zu tun, sondern sie können frei entscheiden. Jedenfalls hat das Gesetz den Anspruch, eine Finanzgrundlage zu schaffen, damit die Kommunen auch in Zeiten schwieriger Finanzlagen etwas für den ÖPNV-Ausbau tun können. Denn die Idee ist: Das, was man einnimmt, muss man auch wieder ausgeben, zurück an die Kundinnen und Kunden, bzw. dann in den ÖPNV investieren.

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