Hans-Jürgen Goßner
Herr Staatssekretär, ich bin außerordentlich dankbar, dass Sie vorhin das Urteil aus Münster angesprochen haben. Ich dachte eigentlich, das gehöre nicht zum Thema. Aber wenn Sie es aufgreifen, nehme ich den Ball gern auf und frage einfach: Haben Sie auch die Urteilsbegründung gelesen, und haben Sie zur Kenntnis genommen, dass das Gericht einen wesentlichen Pfeiler der Begründung des Verfassungsschutzes zum Einsturz gebracht hat, nämlich die Frage, ob ein ethnischer Volksbegriff Anlass für eine Verfassungsfeindlichkeit oder einen entsprechenden Verdacht ist? Haben Sie das zur Kenntnis genommen? (Zuruf von der SPD)
