Oliver Hildenbrand
Vielen Dank, Herr Präsident. – Wenn wir hier in dieser Regierungsbefragung über Extremismus in Baden-Württemberg sprechen, dann ist es unbedingt angezeigt, dass wir auch über den Verfassungsschutz sprechen. Ich bin Ihnen dankbar, Herr Staatssekretär, dass Sie das Urteil des OVG in Münster bereits angesprochen haben. Dazu eine Rückfrage von mir: Ergibt sich aus dem Urteil und der Bestätigung, dass die AfD weiterhin als Verdachtsfall im Phänomenbereich Rechtsextremismus durch das Bundesamt für Verfassungsschutz bearbeitet werden darf, eine unmittelbare Auswirkung auf die Bearbeitung des AfD-Landesverbands Baden-Württemberg durch das Landesamt für Verfassungsschutz? Mit Blick auf das Thema Kommunalwahllisten möchte ich mich auf einen Artikel in der „Schwäbischen Zeitung“ vom 14. April beziehen. Die „Schwäbische Zeitung“ berichtete unter der Überschrift „Ex-Aktivist der Identitären Bewegung auf Listenplatz 2 der Ulmer AfD“ über eine Person, die jahrelang in der rechtsextremistischen Identitären Bewegung aktiv gewesen sein soll. Ist Ihnen dieser Sachverhalt bekannt? Wie viele weitere rechtsextremistische Personen treten auf Listen der AfD zu den Kommunalwahlen in Baden-Württemberg an?
