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Dennis Klecker

AfD 15.05.2024 Sitzungen 17/95

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Schon wieder diskutieren wir (Dennis Klecker) über einen Medienänderungsstaatsvertrag, und schon wieder möchten Sie mit Änderungen alles besser machen. Das heißt letztendlich nichts anderes, als dass die letzten Beschlüsse mal wieder nicht ausgereift waren. (Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) Bei den Beratungen zum Vierten Medienänderungsstaatsvertrag betonten alle, wie wichtig die Medienvielfalt sei. Sie sei von elementarer Bedeutung, und die Bevölkerung müsse sich aus unterschiedlichen Quellen informieren können, um sich eine ausgewogene Meinung bilden zu können, so Ihr Staatssekretär. (Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU – Gegenruf des Abg. Anton Baron AfD) Wer das als Begründung dafür anführt, dass es die Unterstützung regionaler Medien brauche, der gesteht doch ein, dass es im öffentlich-rechtlichen Rundfunk eben keine ausgewogene Meinungsvielfalt gibt, obwohl genau das doch sein Auftrag wäre. (Beifall bei der AfD) Ihre Lösung ist aber nie, dass man mal klar über die Schlagseite des öffentlich-rechtlichen Rundfunks redet und dessen Probleme angeht. Ihre Lösung ist immer, dass noch mehr Steuergeld oder Zwangsbeiträge die Probleme lösen sollen, z. B. in diesem Fall auch mehr Förderungen von und Vorgaben zu regionalen Sendern. Verstehen Sie das jetzt nicht falsch. Es gibt gute Gründe für die Unterstützung von regionalen und privaten Sendern. Uns stört aber, dass für jede Ihrer Problemlösungen private Unternehmen oder die Bürger belastet werden. (Beifall bei der AfD) Längst geht es auch nicht mehr nur um unseren zweifelhaften öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sondern, wie ich schon beim letzten Mal ausführte, auch um die Zensur von Internetangeboten. (Abg. Catherine Kern GRÜNE: Also, Sie befürwor- ten „Rape Day“! Da wissen wir Bescheid!) Ihre Floskeln über den „europäischen Beitrag für ein sicheres und verantwortungsvolles Onlineumfeld durch die Regelungen gegen Hass und Hetze“ sind nichts anderes als eine Beschönigung von Zensur und sogenanntem Overblocking. (Beifall bei der AfD) Damit ist gemeint, dass Onlineplattformen freiwillig lieber viele Inhalte sperren oder die Reichweite einschränken, weil die Regierungsparteien als Gesetzgeber insbesondere über das Europäische Parlament den Plattformen teils absurd hohe Strafen androhen. So geht es jetzt auch um die Meldung von Nutzerbeschwerden. Die Formulierungen Ihrer Gesetzesänderungen sind jedoch wieder mal schwammig und damit absehbar ein Fall für die Gerichte. Was bedeutet z. B. die „unverzügliche Kenntnisnahme“? periode – 95. Sitzung – Mittwoch, 15. Mai 2024 Spannend ist auch, wie Sie unser Strafrecht umgehen. Klar ist, dass es um rechtswidrige Inhalte geht. Das steht auch so in Absatz 1 zu den Nutzerbeschwerden. Doch in Absatz 3 definieren Sie selbst, was „rechtswidrig“ für Sie bedeutet, beispielsweise das strafrechtlich irrelevante und willkürliche Etikett „Hass“. Ich nenne mal ein Beispiel: Wenn die SPD-Bundesvorsitzende Saskia Esken die AfD mit Goebbels vergleicht und eine Nazipartei nennt, ist das dann dieser sogenannte Hass? (Abg. Anton Baron AfD: Ja! – Abg. Miguel Klauß AfD: Hass und Hetze kommen nur von links!) Müssen Plattformen daher Schutzmaßnahmen ergreifen, damit Kinder dieses Hassvideo und die Verharmlosung der Nazizeit nicht sehen können? (Beifall bei der AfD) Oder fällt dieser vielfache Verstoß gegen den Jugendschutz unter die Ausnahmeregelungen? (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Spannend ist dabei ja auch, dass dieser Jugendmedienschutz-Staatsvertrag in Teilen ausdrücklich nicht für den öffentlichrechtlichen Rundfunk gilt. Daher die sachliche Feststellung: Private Anbieter dürfen nicht dasselbe in derselben Art berichten wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk. (Abg. Anton Baron AfD: Spannend!) Ob das angemessen ist, kann sich jeder selbst denken. Aber lassen Sie uns doch den Mut zur Wahrheit haben. Alle Bundesländer müssen wie immer dem Medienänderungsstaatsvertrag zustimmen. In sämtlichen Parlamenten diskutiert man daher darüber teils kritisch und größtenteils wohl unkritisch, doch letztendlich ist es eine Farce. Denn es ist doch vorher klar, dass alle Bundesländer diesen Staatsvertrag durchboxen. Da hat also nicht nur die Opposition nichts zu sagen, sondern auch Sie, die Abgeordneten der Regierungsfraktionen, können an dieser Gesetzesvorlage rein gar nichts ändern, werden also nur zum Abnicken gebraucht. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)

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