Daniel Born
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. – Weitere Nachfragen liegen mir nicht vor. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP steht an ei- nem Saalmikrofon.) – Herr Abg. Professor Schweickert, ich sehe, dass Sie sich schon startklar gemacht haben, aber mein Gefühl sagt mir, dass wir Ihre Anfrage nicht in eineinhalb Minuten klären werden – um ehrlich zu sein. (Zuruf des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) Darum schlage ich Ihnen vor, dass ich die Mündlichen Anfragen unter den Ziffern 5 bis 10 heute nicht mehr von der Regierung beantworten lasse. Wenn Sie damit einverstanden sind, werden die Mündlichen Anfragen schriftlich beantwortet und mit diesen Antworten in das Sitzungsprotokoll übernommen. * M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D r . E r i k S c h w e i c k e r t F D P / D V P – A k t i v i t ä t e n d e r L a n d e s r e g i e r u n g z u r U n t e r s t ü t - z u n g v o n I n n e n s t a d t u n d E i n z e l h a n - d e l a) Was ist der aktuelle Stand der im Doppelhaushalt 2023/2024 bewilligten Initiative „THE STÄDT“ zur Förderung von Aktivitäten zur Stärkung der Innenstädte, insbesondere zur Stärkung der Verkehrsmittel des sogenannten Umweltverbunds? b) Was sind die bisherigen Aktivitäten, Ergebnisse sowie für die Zukunft geplanten Maßnahmen des Beirats „Zukunft Handel/Innenstadt“? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus: Zu a: Ausgehend von der Initiative „THE STÄDT“ wurden durch das Ministerium für Verkehr bereits im Jahr 2023 verschiedene Maßnahmen umgesetzt. Die Fußverkehrs-Checks fanden 2023 unter dem Motto „Ideen für attraktive Stadtzentren“ statt und waren damit bereits Teil der Initiative „THE STÄDT“. So wurden die zentralen Inhalte pragmatisch und zielgerichtet mit einem bereits etablierten und niederschwelligen Format verbunden. Darauf aufbauend wird in diesem Jahr erneut ein Förder- und Beratungsangebot für Kommunen im Rahmen der Initiative aufgestellt und veröffentlicht. Die Förderung und die Beratung der Kommunen sowie der weiteren Zielgruppen soll mehrere Stränge haben: – Beratung und Unterstützung für Kommunen, wirtschaftlich starke, lebendige und verkehrsberuhigte Innenstädte, Stadtteilzentren und Ortsmitten zu entwickeln. – Förderung, Entwicklung und Umsetzung von niederschwelligen Aktionsformaten in Kommunen gemeinsam mit dem Einzelhandel, die sich an die Bürgerinnen und Bürger richten, für eine lebendige und verkehrsberuhigte Innenstadt; beispielsweise sind hier Tests von möglichst CO -neutralen Wirtschaftsverkehrskonzepten sowie Tests von Holund Bringservices möglich. Zu b: Der Beirat „Zukunft Handel/Innenstadt“ hat sich u. a. in mehreren Sitzungen mit dem Thema „Multifunktionalität von Innenstädten und Ortszentren“ auseinandergesetzt. In diesem Zusammenhang hat er sich darauf verständigt, Hemmnisse und Erfolgsfaktoren bei der Entwicklung multifunktionaler Zentren wissenschaftlich aufarbeiten zu lassen. Auf diesen Impuls hin haben das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus sowie das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen nach einem Ausschreibungsverfahren ein entsprechendes Gutachten bei der imakomm AKADEMIE GmbH in Auftrag gegeben. In seiner fünften Sitzung am 8. April 2024 hat der Beirat beschlossen, eine Redaktionsgruppe einzurichten, um eine Positionierung des Gremiums zu den Ergebnissen und Handlungsempfehlungen des Gutachtens zu erarbeiten. Über das zentrale Thema Multifunktionalität hinaus hat sich der Beirat mit der Frage beschäftigt, welche Entwicklungstrends aktuell den Einzelhandel prägen und welche – digitalen und nicht digitalen – Geschäftsmodelle in der Branche zukunftsfähig sind. Für die weiteren Sitzungen des Beirats stehen insbesondere die Bedeutung des Tourismus sowie der Kultur- und Freizeitwirtschaft für die Innenstädte und deren Erreichbarkeit auf der Agenda. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . N i k o l a i R e i t h F D P / D V P – F a h r b a h n e r n e u e - r u n g d e r B 2 7 u n d B a h n ü b e r g a n g s - v o l l s p e r r u n g B l u m b e r g a) Für wie lange sind die Baumaßnahmen und die damit verbundenen Sperrungen aufgrund der Fahrbahnerneuerung der B 27 in Blumberg geplant? eriode – 93. Sitzung – Donnerstag, 18. April 2024 b) Welche Maßnahmen plant die Landesregierung in Absprache mit dem zuständigen Regierungspräsidium Freiburg, um die von der Sperrung betroffenen Einzelhändler und Unternehmer zu unterstützen? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Verkehr: Zu a: Aufgrund von Gleisarbeiten sperrt die Museumsbahn Blumberg den Bahnübergang in Blumberg-Zollhaus vom 8. April bis zum 26. April 2024. In diesem Zeitraum kann in diesem Abschnitt die B 27 nicht genutzt werden. Diese Maßnahme hatte der Betreiber bereits im Jahr 2023 angekündigt. Um mittelfristig weitere Sperrungen der B 27 zu vermeiden, wird dieser Zeitraum für Sanierungsarbeiten auf einer Strecke von 1,2 km unmittelbar nördlich und südlich des Bahnübergangs genutzt. Die Straßenbaumaßnahme kann abschnittsweise nur unter einer Vollsperrung durchgeführt werden. Die geplanten Straßenbaumaßnahmen sind in drei Abschnitte unterteilt und eng aufeinander abgestimmt: Bauabschnitt 1 an den Wochenenden vom 12. April bis 15. April 2024 und vom 19. April bis 22. April 2024 jeweils freitags ab 15 Uhr bis montags 5 Uhr, Bauabschnitt 2 von Montag, den 8. April, bis Freitag, den 26. April 2024, und Bauabschnitt 3 von Montag, den 29. April, bis Freitag, den 17. Mai 2024. Zu b: Mit der Anordnung von Wochenendarbeit und der Einrichtung diverser Provisorien wird angestrebt, die Einschränkungen für alle so gering wie möglich zu halten. Eine Bürgerinformation im Gemeinschaftshaus Zollhaus fand am 27. März 2024 statt. Hierbei wurden das großräumig beschilderte Umleitungskonzept vorgestellt und Anregungen der betroffenen Anliegerinnen und Anlieger aufgenommen. Diese wurden in das Umleitungskonzept integriert. Für den ÖPNV gibt es eine gesonderte, kürzere Umleitung. Die Taktung des ÖPNV wurde berücksichtigt. Während der Arbeiten innerhalb der Ortsdurchfahrt erhalten die betroffenen Anliegerinnen und Anlieger tagesaktuelle Informationen per Flugblatt bzw. durch direkten Kontakt. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . H a n s D i e t e r S c h e e r e r F D P / D V P – L e i c h t - b a u a k t i v i t ä t e n d e s L a n d e s , L e i c h t - b a u B W u n d L e i c h t b a u - A l l i a n z a) Was sind die Gründe sowie Ziele für die nicht wettbewerbliche Vergabe der Geschäftsstelle der zukünftigen „Leichtbau-Allianz Baden-Württemberg“ an das Konsortium der Allianz Faserbasierte Werkstoffe Baden-Württemberg e. V., des Composites United e. V. und des Leichtbauzentrums Baden-Württemberg e. V.? b) Inwiefern sind bzw. waren die mit der zukünftigen Leichtbau-Allianz verbundenen Ziele vor dem Hintergrund der Einstellung des Technologietransfer-Programms Leichtbau durch den Bund zum Jahresende 2023 noch realistisch, nachdem doch die Schließung von Leichtbau BW und die Neugestaltung der Leichtbauaktivitäten des Landes auch explizit mit den Aktivitäten des Bundes begründet worden waren, die es nun in der ursprünglichen Form nicht mehr gibt? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus: Zu a: Mit der Auflösung der Landesagentur Leichtbau BW wurde ein neues Konzept der Landesregierung zur Begleitung der Querschnittstechnologie Leichtbau erarbeitet, das die zeitlich befristete Einrichtung einer Geschäftsstelle „Leichtbau für Baden-Württemberg“ vorsieht. Ein entsprechender Dienstleistungsauftrag wurde im Sommer 2023 europaweit – zunächst im offenen Verfahren, das heißt, in einem vollständig wettbewerblichen Verfahren – ausgeschrieben. Innerhalb der 30-tägigen Angebotsfrist, in der für alle interessierten Akteure die Möglichkeit bestand, ein Angebot einzureichen, wurde leider kein Angebot vorgelegt. Das Vergaberecht eröffnet in diesen Fällen gemäß § 14 Absatz 4 Nummer 1 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge die Möglichkeit, ein sogenanntes Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen, in dessen Rahmen geeignete Bieter von der Vergabestelle direkt aufgefordert werden, ein Angebot abzugeben. Im Ergebnis wurde es für angemessen befunden, die drei größten im Bereich Leichtbau tätigen Vereine – die Allianz Faserbasierte Werkstoffe Baden-Württemberg e. V. (AFBW), das Leichtbauzentrum Baden-Württemberg e. V. (LBZ-BW), die Composites United Baden-Württemberg e. V. (CU-BW) – jeweils zur Einreichung eines Angebots aufzufordern. Die drei Vereine sind seit Jahren aktiv und haben erfolgreich Netzwerke aufgebaut, die auf ihre jeweiligen Zielgruppen zugeschnitten sind. Sie bringen Impulse ein, vermitteln Wissen und fördern Innovationen im Bereich des Leichtbaus. Es ist sehr erfreulich, dass sich die Vereine letztlich als Bietergemeinschaft zusammengeschlossen und ein gemeinsames Angebot abgegeben haben. Die Bildung von Bietergemeinschaften ist gemäß den Bestimmungen des Vergaberechts ausdrücklich erlaubt. Mit dem eingereichten Konzept haben die Vereine gezeigt, dass sie weiterhin eng zusammenarbeiten und Synergien nutzen möchten. Die Interessen der Leichtbau-Community sollen zukünftig in Form einer „Leichtbau-Allianz Baden-Württemberg“ als Netzwerk der Netzwerke gebündelt und über die Geschäftsstelle repräsentiert werden. Die Leichtbau-Allianz soll explizit auch für weitere im Leichtbau aktive Akteure in Baden-Württemberg offen sein und auch über die Laufzeit des Dienstleistungsauftrags hinaus in eigener Verantwortung verstetigt werden. Im Ergebnis wurde damit nun eine gute, effiziente Variante gefunden, das Thema „Leichtbau Baden-Württemberg“ weiter hochzuhalten und voranzutreiben. Zu b: Die ausgeweiteten Leichtbauaktivitäten des Bundes hatten bei der Entscheidung zur Auflösung der Landesagentur Leichtbau BW GmbH in der Tat eine Rolle gespielt. Die ausgeweiteten Bundesaktivitäten waren aber nicht der alleinige Grund. Auch in den Diskussionen zum neuen Leichtbaukonzept der Landesregierung wurde vielmehr deutlich, dass die Leichtbauakteure im Land gewillt und – dank der guten Vorarbeit der Leichtbau BW – auch in der Lage sind, sich zukünftig noch eigenständiger zu organisieren. Für eine erfolgreiche Weiterentwicklung des Leichtbaus in Baden-Württemberg ist vor allem eine gute Vernetzung und Zusammenarbeit der beiode – 93. Sitzung – Donnerstag, 18. April 2024 stehenden Vereine und Netzwerke maßgeblich. Hierbei soll die Geschäftsstelle unterstützen. Vor und auch während des Vergabeverfahrens für die Geschäftsstelle im Herbst 2023 wurde – übrigens auch vom BMWK – von einer weiteren Aufstockung des Technologietransfer-Programms Leichtbau ausgegangen. Auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und der darauf folgenden Bundeshaushaltssperre Ende 2023 waren die Konsequenzen daraus noch überhaupt nicht abschätzbar. Erst im Frühjahr 2024, nach dem Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2024, wurde die Entscheidung zur Einstellung des Programms bekannt und kam für alle überraschend. Das Ende des Technologietransfer-Programms Leichtbau, sofern der Bund daran festhält, markiert zweifellos einen signifikanten Einschnitt. Mit seinem Wegfall fehlt ein zentrales Instrument zur Umsetzung der im Juli 2023 beschlossenen, ressortübergreifenden Leichtbaustrategie der Bundesregierung. Der Bund ist jetzt am Zug, darzustellen, wie die Leichtbaustrategie zukünftig umgesetzt werden soll. Wichtig ist es, nun alle verfügbaren Optionen zu nutzen, um sich weiterhin auf allen Ebenen für eine mögliche Fortführung des Leichtbauprogramms einzusetzen. Die bevorstehende Wirtschaftsministerkonferenz im Juni, bei der das Thema Leichtbau auf der Tagesordnung stehen wird, bietet eine gute Gelegenheit dazu. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . R a i - m u n d H a s e r C D U – N a t i o n a l e S i c h e r - h e i t s i n t e r e s s e n b e i d e r A u s s c h r e i - b u n g v o n S t a n d o r t e n i m S t a a t s w a l d B a d e n - W ü r t t e m b e r g z u r E r r i c h t u n g v o n W i n d e n e r g i e a n l a g e n d u r c h F o r s t B W a) Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um bei der Einbindung der im Staatswald errichteten oder noch zu errichtenden Windkraftanlagen mögliche Angriffe auf die öffentliche Sicherheit oder Ordnung in Baden-Württemberg bei der Errichtung oder dem laufenden Betrieb zu verhindern? b) Zieht sie die Möglichkeit in Betracht, schon bei der Ausschreibung nationale Sicherheitsinteressen stärker zu gewichten und unionsfremde Bieter vom Zuschlagsverfahren auszuschließen? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Die zukunftsfähige Sicherung der Energieversorgung hat in Deutschland einen sehr hohen Stellenwert. Um den Anforderungen einer klimafreundlichen und krisensicheren Energieversorgung gerecht zu werden, wird daher der Ausbau der erneuerbaren Energien vorangetrieben. Bis zum Jahr 2030 soll der Strombedarf in der Bundesrepublik zu 80 % über erneuerbare Energien gedeckt werden. Dazu zählen vor allem Windenergie- und Fotovoltaikanlagen. Mit einem verstärkten Ausbau der Windenergie kann dieser Sektor aber auch für Störaktionen attraktiver werden. Die Cyberangriffe auf Windparkbetreiber im Frühjahr 2022 haben die Bedeutung der IT-Sicherheit – nicht nur in diesem Sektor – ins öffentliche Bewusstsein gerufen. Dennoch ist (Schriftliche Antwort des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen R auch zu berücksichtigen, dass mit dem verstärkten Ausbau er- neuerbarer Energien die Energieerzeugung und -verteilung auch deutlich dezentraler wird, was einer großflächigeren bzw. auf wenige Kraftwerksstandorte konzentrierten Störanfälligkeit grundsätzlich entgegenwirkt. Dennoch: Ein erfolgreicher Angriff auf den Stromsektor kann auch im Windkraftbereich weitreichende Auswirkungen und Versorgungsstörungen zur Folge haben. Wie kann nun die Landesregierung bzw. die Anstalt des öffentlichen Rechts Forst Baden-Württemberg (ForstBW) bei der Verpachtung der Staatswaldflächen für die Windenergienutzung die nationalen Sicherheitsinteressen berücksichtigen? Wie Sie wissen, hat sich die Landesregierung im Koalitionsvertrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien verpflichtet und Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie getroffen. Schon im Juli 2021 hat die Landesregierung gemeinsam mit ForstBW eine Vermarktungsoffensive gestartet. ForstBW hat hier den klaren Auftrag, mit der Verpachtung der Staatswaldflächen einen wichtigen Beitrag für den Ausbau der Windenergie zu leisten. ForstBW verpachtet die Flächen in einem ergebnisoffenen Angebotsverfahren. Bei der Wertung der eingegangenen Angebote wird derzeit zum einen die Höhe des Pachtentgelts und zum anderen die von den Bewerbern vorzulegende Projektdarstellung im Verhältnis 60 : 40 bewertet. Die Wertung der Projektdarstellung berücksichtigt die Themen Parklayout, Wirtschaftlichkeit, „Regionale Wertschöpfung“ und Bürgerbeteiligung. Im Ergebnis führt dieses Verfahren zu einer breiten Streuung lokal, regional, national und europaweit aktiver Projektierer für die geplanten Windparks bei ForstBW, was grundsätzlich auch zu einem höheren Maß an Resilienz führt. Weitere Maßnahmen, insbesondere im technischen Bereich, liegen außerhalb der Handlungsmöglichkeiten und auch der Handlungsnotwendigkeiten, die ForstBW als Verpächter von Windkraftflächen derzeit hat. Für einen vorbeugenden Ausschluss unionsfremder Bieter von der Verpachtung gibt es bis dato weder sachliche noch rechtliche Begründungen. Auch auf der europäischen Ebene hat man erkannt, dass Windkraftanlagen und damit die Sicherheit der Energieversorgung durch Cyberangriffe gefährdet sind. Die Europäische Union erwägt deshalb, Anforderungen an die Sicherheit – insbesondere die Cybersicherheit – in das neue EU-Gesetz zur Industriepolitik, den Net Zero Industry Act, aufzunehmen. Die konkreten Anforderungen wird die Kommission im Laufe des Jahres in einem Rechtsakt vorlegen, in dem weitere Einzelheiten geregelt werden. Die Landesregierung verfolgt diese Entwicklungen mit großem Interesse und behält das Thema „Sicherheit und Cybersicherheit bei Windenergieanlagen“ im Blick. Sobald der europäische Net Zero Industry Act zu konkreten Vorgaben führt, die zu einer Verbesserung der Cybersicherheit der Windkrafterzeugung beitragen, wird die Landesregierung diese berücksichtigen. Aus heutiger Sicht wird dies jedoch vorrangig im Rahmen der Genehmigungsverfahren erfolgen müssen. Soeriode – 93. Sitzung – Donnerstag, 18. April 2024 Raum und Verbraucherschutz) fern erforderlich, werden die neuen Regelungen natürlich auch bei der Verpachtung von Windkraftstandorten durch ForstBW berücksichtigt werden. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . N i k o l a i R e i t h F D P / D V P – E r h ö h u n g d e r F ö r - d e r s ä t z e f ü r d i e l ä n d l i c h e E r w a c h - s e n e n b i l d u n g a) Erachtet die Landesregierung die Fördermittel für die ländliche Erwachsenenbildung, insbesondere die Förderung der Arbeitsgemeinschaft Ländliche Erwachsenenbildung (ALEB) inklusive ihrer Mitgliedseinrichtungen, für ausreichend? b) Ist eine Erhöhung der Fördersätze für die ländliche Erwachsenenbildung geplant und, falls ja, in welcher Höhe? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Bildung ist eine wichtige gesellschaftliche Ressource, denn Bildung trägt zur Mitgestaltung und Verantwortung in der Gesellschaft bei. Die Bildungsangebote haben sich zwar in den letzten Jahrzehnten verändert. In der Zielsetzung sind sie aber gleich geblieben: Durch vielfältige Bildungsangebote sollen allen Menschen gleichwertige Lebensverhältnisse und Bildungschancen ermöglicht werden. Zu a: Sind die Fördermittel der ländlichen Erwachsenenbildung ausreichend? Die Mitarbeitenden der Arbeitsgemeinschaft Ländliche Erwachsenenbildung (ALEB) und deren Mitgliedseinrichtungen sind Expertinnen und Experten, wenn es um die Bedürfnisse der Menschen im ländlichen Raum geht. Sie unterstützen nicht nur Menschen auf ihrem Lebensweg; die ländliche Erwachsenenbildung trägt auch maßgeblich dazu bei, dass die regionale Entwicklung gestärkt und der Fachkräftebedarf unserer heimischen Wirtschaft gesichert wird. Unabhängig davon ist sich die Landesregierung bewusst, dass auch diese Einrichtungen in den letzten Jahren mit steigenden Kosten, z. B. durch die Inflation und gestiegene Personalkosten, konfrontiert wurden und werden. Daher ist es auch in diesem Bereich notwendig, die Höhe der Fördermittel an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen, sodass die ALEB und deren Mitgliedseinrichtungen den künftigen Anforderungen im Bereich der Weiterbildung standhalten und wettbewerbsfähig bleiben können. Das MLR erkennt die grundsätzliche Notwendigkeit einer Anpassung der Förderbeträge für die ländliche Erwachsenenbildung. Es gilt, die vorhandenen Angebote zu stärken und zugleich innovative Bildungsangebote zu entwickeln. Ich darf Ihnen versichern, dass uns die Stärkung der ländlichen Erwachsenenbildung ein wichtiges Anliegen ist und ich die Arbeit und das Engagement der ALEB sehr schätze. Das MLR wird sich daher in den anstehenden Haushaltsgesprächen dafür einsetzen, dass im Doppelhaushalt 2025/2026 eine Anpassung der finanziellen Voraussetzungen für die ländliche Erwachsenenbildung geschaffen wird. Die Träger sollen in die Lage versetzt werden, auch künftig den Menschen im (Schriftliche Antwort des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Rau ländlichen Raum ein anspruchsvolles und zugleich förderli- ches Bildungsangebot bereitzustellen. Zu b: Erhöhung der Fördersätze für die ländliche Erwachsenenbildung. Baden-Württemberg hat bereits einen starken und attraktiven ländlichen Raum, und die Landesregierung setzt sich weiterhin dafür ein, dass das auch so bleibt. Ein wesentlicher Eckpfeiler für einen attraktiven ländlichen Raum ist ein leistungsstarkes und innovatives Bildungsangebot für die Menschen vor Ort. Der ländlichen Erwachsenenbildung kommt hier eine tragende Rolle zu. In den anstehenden Haushaltsberatungen wollen wir uns daher für eine adäquate Finanzierung eines leistungsstarken und innovativen Bildungsangebots im ländlichen Raum einsetzen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die vielfältigen Bildungsträger der ALEB tragen mit ihren Angeboten der Erwachsenenbildung maßgeblich zum Erhalt der Lebendigkeit der ländlichen Räume bei. Daher ist die ländliche Erwachsenenbildung ein zentrales Bildungsinstrument, welches es zu erhalten und zu stärken gilt. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D a n i e l K a r r a i s F D P / D V P – V e r k e h r l i c h e A b - s i c h e r u n g v o n B r a u c h t u m s v e r a n s t a l - t u n g e n a) Wann wird der seit dem letzten runden Tisch im Oktober 2023 in Aussicht gestellte Leitfaden des Verkehrsministeriums für Brauchtumsveranstaltungen veröffentlicht? b) Wie weit sind die Planungen des Innenministeriums hinsichtlich der Terminierung und des Einladungskreises für einen weiteren runden Tisch in diesem Jahr fortgeschritten? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Verkehr: Zu a: Um die Einholung der Erlaubnisse und verkehrsrechtlichen Anordnungen für Brauchtumsveranstaltungen zu erleichtern, hat das Ministerium für Verkehr einen Wegweiser entworfen, der den Ablauf, die wesentlichen Informationen und erforderlichen Unterlagen für die Antragstellung zusammenfasst. Derzeit erfolgt die Abstimmung des Entwurfs mit den kommunalen Landesverbänden. Um eine landesweit einheitliche Praxis zu befördern, soll der Wegweiser im Onlineportal „service-bw.de“ zur Verfügung gestellt werden. Dort können auch schon heute die zuständigen Behörden und jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner ermittelt werden. Unser Ziel ist ein gut strukturiertes, schlankes und planbares Verfahren – für die Vereine, die vielen engagierten Ehrenamtlichen, aber auch für die Verkehrsbehörden. Wir sind zuversichtlich, dass mit der Handreichung die Beantragung der straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnisse erleichtert wird. Zu b: Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen und das Ministerium für Verkehr planen zeitnah noch für Juni, zu einem runden Tisch „Jedem zur Freud, niemandem zum Leid“ einzuladen. * iode – 93. Sitzung – Donnerstag, 18. April 2024 um und Verbraucherschutz)
