Elke Zimmer
Herr Präsident, herzlichen Dank. – Herr Karrais, auch Ihnen herzlichen Dank für die Einreichung dieser Frage, die eine zentrale Frage insbesondere für die südlichen Landesteile ist. Ich glaube, das ist uns allen bewusst. Im Rahmen des Bahnprojekts Stuttgart–Ulm – auch das wissen wir alle – wird der Schienenknoten Stuttgart neu geordnet. Ein wesentlicher Vertragsbestandteil des Projekts Stuttgart 21 ist die Führung der Gäubahn über den Filderbereich mit dem Flughafen und der Landesmesse zum neuen Stuttgarter Hauptbahnhof. Der Lenkungskreis Stuttgart 21 hat im Juli 2022 beschlossen, dass die Führung der Gäubahn über den Landesflughafen durch das geänderte Bedarfsplanprojekt, nämlich dasjenige mit dem Pfaffensteigtunnel, geführt werden soll und dass die ursprünglich geplante Führung über die S-Bahn-Strecke zum Flughafen nach dem Planfeststellungsabschnitt – PFA – 1.3b dann unterbleibt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang noch: Anders als das Projekt Stuttgart 21, das ein eigenwirtschaftliches Projekt der DB ist, ist der Pfaffensteigtunnel ein Projekt des Bundes, ein sogenanntes Bedarfsplanvorhaben, und damit finanziert aus Bundesmitteln. Für uns, das Land, stellt sich natürlich die Frage: Ist dieses Projekt Pfaffensteigtunnel geeignet, um insbesondere die verkehrlichen Ziele, die wir haben, zu erfüllen? Da muss man tatsächlich sagen: Ja, mit dem Pfaffensteigtunnel gibt es dann eine attraktive direkte Verbindung der südlichen Landesteile an den Filderbereich mit Flughafen und Landesmesse, aber eben auch an den Stuttgarter Hauptbahnhof. Die Reisezeiten werden mit dem Pfaffensteigtunnel für viele Relationen sogar noch mal schneller sein als mit der bisherigen Variante. Am Flughafen selbst werden vielfältige Verknüpfungsmöglichkeiten bestehen mit Zügen nach Ulm, nach Tübingen, mit dem S-Bahn-Verkehr, mit der Stadtbahnlinie oder eben auch mit dem regionalen oder überregionalen Straßenverkehr. Und wir sind natürlich hier – auch das wissen wir alle – im Bereich des internationalen Verkehrs auch nach Zürich unterwegs. Auch dafür wird das dann natürlich ein wichtiger Bestandteil sein. Mit dem Pfaffensteigtunnel wird es dann sowohl in Stuttgart als auch in Zürich attraktive Umsteigemöglichkeiten geben. Wichtig ist auch noch: Dieses Projekt ist kein Neubau im klassischen Sinn, sondern letzten Endes ist es natürlich ein Ersatzbau, denn die Strecke gibt es ja eigentlich schon. Das Ganze kommt nur zustande, weil es die Kappung der Gäubahn im Zuge der Inbetriebnahme von Stuttgart 21 gibt, da der oberirdische Bahnhof nicht mehr anfahrbar ist. Aber insgesamt hat das Projekt eine große Bedeutung für das Land, die Menschen und natürlich für den Standort Baden-Württemberg, und es ist ein unabdingbarer Teil des Schienenknotens Stuttgart. Sie haben dann gefragt, was denn die Alternative wäre, wenn der Pfaffensteigtunnel tatsächlich nicht käme. Wer die Presse verfolgt hat, weiß natürlich: Es geht um Kosten. Das ist das eine. Gestartet sind wir mit Kosten in Höhe von über 1 Millieriode – 93. Sitzung – Donnerstag, 18. April 2024 arde €. Jetzt will ich mich nicht an Spekulationen beteiligen, wie viel es dann im Endeffekt vielleicht wirklich kostet, aber letzten Endes sind Bund und Bahn jetzt natürlich gefordert, eine Kostenzusage zu machen, damit es dann wirklich noch mal konkreter weitergeht. Wir, das Land, haben adressiert, dass wir diese Kostenzusage erwarten. Der Lenkungskreis Stuttgart 21, die Beteiligten an dem Projekt Stuttgart 21 haben das auch gegenüber Bund und Bahn adressiert. Wenn Sie uns im Bundesverkehrsministerium unterstützten, wären wir da sehr, sehr dankbar. Was allerdings passieren würde, wenn es tatsächlich nicht zum Bau des Pfaffensteigtunnels kommen würde, wäre ein Zurückfallen auf die ursprüngliche Antragsvariante 1.3b. Es ist tatsächlich vertraglich vereinbart, dass, wenn es entweder zu extremen Verzögerungen oder zum endgültigen Scheitern kommt, die Planungen für 1.3b wieder aufgenommen werden. Das ist die Rückfallebene, die wir haben, damit es nicht zu einem dauerhaften Abhängen der Gäubahn kommt. Es gibt eine vertragliche Verpflichtung, auf die dieses Jahr tatsächlich noch einmal hingewiesen wurde. Das wäre – wenn es so käme – die schlechtere Variante. Daher hoffe ich, dass es nicht dazu kommt. Im Moment geht es darum, die Finanzierungszusage vom Bund tatsächlich zu erhalten. Das Planfeststellungsverfahren ist jetzt gerade, am 5. April – das ist tatsächlich ein erster guter Zwischenschritt –, eingereicht worden. Das ist wirklich ein positives Signal für die Fortführung des Projekts. Jetzt hängt es halt, wie gesagt, noch von der Finanzierungszusage ab. Wir arbeiten daran, und wir freuen uns über jede Unterstützung in Berlin, die wir dazu bekommen.
