landtag-bw.de ↗

Andrea Lindlohr

18.04.2024 Sitzungen 17/93

Herr Präsident, liebe Mitglieder des Hohen Hauses! Herzlichen Dank, sehr geehrter Herr Abgeordneter, lieber Herr Professor Dr. Schweickert; ich beantworte die beiden Fragen wie folgt, zunächst mit Bezug zum Regionalverband Nordschwarzwald – das war ja der Ursprung Ihrer Frage –: Bezüglich der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Aufstellung des Teilregionalplans Windkraft hat man sich dort dafür entschieden, eine digitale Beteiligungsplattform einzusetzen. Der Regionalverband hat bestätigt, dass die Abgabe einer Stellungnahme keinen Dokumentenbezug vorausgesetzt hat. Die Beteiligungsfrist ist für die allgemeine Öffentlichkeit inzwischen mit Datum 15. März abgelaufen. Es war möglich, diese Stellungnahme mit oder ohne einen Dokumentenbezug abzugeben; es war also möglich, beispielsweise auf ein bestimmtes Dokument dieses Teilregionalplans zuzugreifen oder einen bestimmten Ort zu benennen; das war möglich mit und ohne Dokumentenbezug. (Staatssekretärin Andrea Lindlohr) An sich ist ein solcher optionaler Dokumentenbezug eine gute Möglichkeit, damit Bürgerinnen und Bürger ihre spezifischen Belange zum Ausdruck bringen und dabei deutlich machen können, welche Einwendungen oder Ergänzungen sie zu diesem Teilregionalplan oder auch zu anderen Teilregionalplänen haben. Sie können beispielsweise auf Karten etwas markieren. Das ist auch ein gutes Mittel, damit der Regionalverband dies am Ende gut sortieren kann. Von der Form her war dieses Onlinetool nie die einzige Möglichkeit, sondern eine ergänzende Möglichkeit. Man konnte stets auch eine E-Mail schicken oder einen Brief, oder man konnte zur Niederschrift ins Amt gehen, und das alles mit oder ohne Dokumentenbezug. Wir haben auch alle anderen Regionalverbände gefragt. Das Ergebnis ist, dass es keinen Verband gibt, der einen Dokumentenbezug zur Abgabe einer Stellungnahme vorausgesetzt hat. Zu Ihrer zweiten Frage: Die Stellungnahmen, die fristgerecht eingehen, werden alle erfasst und gehen in die Abwägung mit ein – mit oder ohne Dokumentenbezug. Auch ein falscher Dokumentenbezug steht dem nicht entgegen; der Regionalverband ordnet das dann zu, damit insgesamt die Abwägungen getroffen werden können. Diese digitale Beteiligungsplattform ist also ein gutes Instrument. Ihre Annahme, dass ein Dokumentenbezug erforderlich sei, ist so nicht zutreffend.

Alle Reden von Andrea Lindlohr Protokoll ↗