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Dr. Boris Weirauch

SPD 17.04.2024 Sitzungen 17/92

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute beraten wir in zweiter Lesung das Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz und zur Änderung weiterer Vorschriften. So soll u. a. 70 Jahre nach einer ersten Konzentration der Zuständigkeiten in der Sozialgerichtsbarkeit für Angelegenheiten des Vertragsarztrechts von acht auf vier Sozialgerichte künftig in diesen Fällen nur noch das Sozialgericht Stuttgart zentral für ganz Baden-Württemberg entscheiden. Im Hinblick darauf, dass das Sozialgericht Stuttgart schon jetzt 90 % dieser Fälle bearbeitet, ist die vorgeschlagene Konzentration und Spezialisierung in jedem Fall gerechtfertigt, ist sachgerecht und wird von uns auch nicht beanstandet. Dies gilt ebenso für die geplante Aufhebung der alleinigen Zuständigkeit des Sozialgerichts Freiburg für Angelegenheiten der Knappschaftsversicherung. Darüber hinaus – die Kollegen haben es schon erwähnt – sollen auch moderate Anpassungen im Landesjustizkostengesetz vorgenommen werden. Auch das scheint aus unserer Sicht maßvoll und akzeptabel. Auch die weiteren Änderungen, das heißt, die Einführung des Behördenprinzips in notarrechtlichen Streitigkeiten disziplinargerichtlicher Art – Kollege Dr. Miller hat es dankenswerterweise schon erwähnt –, die Anpassungen im Rechtsanwaltsversorgungsgesetz hinsichtlich einer Pflichtmitgliedschaft von Anwältinnen und Anwälten sowie die weiteren redaktioneleriode – 92. Sitzung – Mittwoch, 17. April 2024 len Anpassungen im Artikelgesetz tragen wir, die SPD-Fraktion, mit; wir werden dem Gesetzentwurf in Gänze zustimmen. Lassen Sie mich am Schluss aber noch einen Punkt aufgreifen: Frau Ministerin, wir hatten Sie im Ständigen Ausschuss noch um eine Einschätzung dazu gebeten, wie Sie den Vorschlag des AnwaltsVerbands Baden-Württemberg bezüglich einer erweiterten Befreiung bei den Gerichtsgebühren für kommunale und wohlfahrtspflegerische Unternehmen, beispielsweise Krankenhäuser, auch vor den Sozialgerichten bewerten. Frau Ministerin, Sie haben dies in Ihrer Stellungnahme aus formaljuristischen Gründen abgelehnt. Dies haben wir inhaltlich und juristisch nachvollzogen. Wir würden es aber dennoch begrüßen, wenn das Justizministerium diesen Vorschlag noch einmal eingehender prüft, und zwar auch daraufhin, ob es gegebenenfalls doch eine Möglichkeit gibt, den Gedanken einer Gebührenbefreiung für diese sozialen Einrichtungen in unserem Land zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer anderen Gesetzesnovelle nochmals aufzugreifen. Insgesamt aber – ich habe es ja angekündigt – stimmen wir, die SPD-Fraktion, dem Gesetzentwurf gern zu. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)

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