Matthias Miller
Vielen Dank, Herr Kollege Hentschel, für den Vortrag zu diesem spannenden, vielleicht auch nicht so spannenden, möglicherweise aber wichtigen Gesetz. Der Titel ist schon interessant: „Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz und zur Änderung weiterer Vorschriften“. (Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) Man hätte sich vielleicht auch etwas Pragmatischeres vorstellen können. Es geht ja auch noch um Notardinge und um die Rechtsanwaltsversorgung. Aber nun gut, es ist ein klassisches Artikelgesetz. Artikelgesetz heißt, wir haben ganz verschiedene Bereiche. (Dr. Matthias Miller) (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Wir haben noch Zeilen frei!) – Ja, wir haben noch Zeilen frei, aber wir wollen heute keine Änderungsanträge stellen, Herr Kollege Lede Abal. – Es ist ein Artikelgesetz mit verschiedenen Rechtsgebieten, die in einem Gesetz zusammengefasst sind. Wir haben gerade viel darüber gehört, was geändert werden soll. Im Grunde kann man es auch kurz machen. Es sieht etwa für Notare Erleichterungen vor. In disziplinarrechtlichen Angelegenheiten ist es doch einmal vorgekommen, dass man bei der falschen Behörde Klage oder Rechtsbehelf eingelegt hat. Jetzt helfen wir den Notaren, dass man auch die richtige Behörde trifft. (Beifall bei der CDU) Künftig wird das Behördenprinzip sowohl in Notarverwaltungsangelegenheiten als auch in disziplinarrechtlichen Angelegenheiten gelten. Viele andere Dinge wurden schon erwähnt. Man kann sich vor allem den Schluss des Gesetzentwurfs anschauen. Dort steht: Der Normenkontrollrat hat geprüft, hat keine Einwände. Der Normenprüfungsausschuss hat geprüft, hat keine Einwände. Und sogar: Der Landesdatenschutzbeauftragte hat geprüft und hat keine Einwände. Auch wir, die CDU-Landtagsfraktion, haben geprüft und haben keine Einwände. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU)
