Thomas Hentschel
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir debattieren heute über den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz und zur Änderung weiterer Vorschriften. Das klingt nicht besonders spannend, und: Es ist auch nicht besonders spannend. (Heiterkeit – Zuruf: Das liegt an dir, Thomas!) Bei den Notaren – um das Wichtigste vorwegzunehmen – werden verschiedene Gebühren neu eingeführt und auch erhöht – das sind aber interne Gebühren – und das Disziplinarrecht an die Verwaltungsgerichtsbarkeit abgegeben. Damit kommen wir einer allgemeinen Entwicklung nach. Das ist daher, denke ich, nicht weiter auszuführen. Nun steht das Sozialgerichtsgesetz, um dessen Zuständigkeitsregelungen es im vorliegenden Gesetzentwurf geht, nicht immer im Fokus der Öffentlichkeit. Deswegen ist es auch kein so breites Feld. Es gibt tatsächlich relativ wenige Verfahren in diesem Bereich, weswegen, Frau Ministerin, die Ausbilriode – 92. Sitzung – Mittwoch, 17. April 2024 dung in Richtung Sozialrecht in den letzten Jahren tatsächlich eher nachgelassen hat. Ich weise nur noch einmal darauf hin, dass wir im Moment noch relativ genug Bewerberinnen und Bewerber für das Richteramt haben, dass es sich jedoch abzeichnet, dass es weniger werden. Ich denke, es ist sinnvoll, dass wir noch einmal überlegen, wie wir bei der Ausbildung Anreize schaffen, dass sich junge Studentinnen und Studenten für diesen Bereich noch etwas mehr interessieren. Die Zuständigkeit im Sozialgerichtsbereich werden wir – Ihre geneigte Zustimmung vorausgesetzt – ändern. Wir werden zum einen die sogenannten Vertragsarztfälle, in denen es im Kern um Streitigkeiten von diesen berühmten Kassenärzten mit ihren Verbänden geht, auf das Sozialgericht in Stuttgart konzentrieren. Das ist ein Bereich, in dem sich die Ärzte, obwohl es im Sozialgerichtsbereich keinen Anwaltszwang gibt, regelmäßig von Anwälten vertreten lassen. Das heißt, es ist sinnvoll, diese Verfahren im Sinne der Effizienz der Verfahren und auch im Sinne der Rechtsfortbildung zu konzentrieren. Das geht auf einen Vorschlag des Präsidenten des Landessozialgerichts zurück. Daher gehe ich davon aus, dass dies auch dort die volle Rückendeckung hat. Ein anderer Bereich betrifft die BG-Fälle, die Fälle der Berufsgenossenschaften im bergrechtlichen Bereich, die bisher in Freiburg konzentriert sind, wo auch die Behörde sitzt, die für die Genehmigung in bergrechtlichen Fragen zuständig ist, wo früher die Hauptkonzentration war. Wir heben diese Konzentration auf und verteilen das auf alle Sozialgerichte im Land. Das ist eine sinnvolle Orientierung, weil wir in diesem Bereich tatsächlich relativ wenig Fälle haben. Nachdem wir vor einem Jahr das Bürgergeld eingeführt haben, haben einige schon vermutet, dass Leute massenweise ihre Jobs kündigen und jetzt vom Bürgergeld leben würden, sodass wir vielleicht eine Klagewelle bekommen würden. Diese Annahme hat sich jedoch nicht bewahrheitet. Das heißt, wir gehen jetzt nicht davon aus, dass im Sozialgerichtsbereich wahnsinnig viele Neuzugänge zu den ohnehin niedrigen Zahlen hinzukommen werden. Deswegen können wir die anderen Änderungen, gerade die Änderungen hinsichtlich der Zuständigkeit, voll und ganz mittragen, empfehlen das auch allen anderen Anwesenden und danken für den Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)
