Dr. Boris Weirauch
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, ich nehme Bezug auf den Entschließungsantrag des Landtags vom Dezember 2023, in dem wir uns gemeinsam – GRÜNE, CDU, SPD und FDP/DVP – auf den Weg gemacht haben, den Antisemitismusbeauftragten zu stärken. In der Passage in Abschnitt II Ziffer 4 haben wir Bezug genommen auf die Zusagen betreffend die Sicherheit jüdischen Lebens sowie der jüdischen und israelitischen Einrichtungen im Staatsvertrag des Landes. Diesen haben Sie mit den Israelitischen Religionsgemeinschaften abgeschlossen. Da haben wir, der Landtag, das Petitum abgegeben, dass der bisher als Annex geregelte Passus zu den Ausgaben zu Sicherheitsmaßnahmen in den Staatsvertrag direkt überführt wird und auch die Zusage betreffend die Sicherheit jüdischen Lebens fest und unbefristet in diesem Vertrag verankert wird und zudem innerhalb des Staatsvertrags klargestellt wird, dass die finanziellen Beiträge, die wir leisten – Sie hatten sie gerade erwähnt –, an die gestiegene Bedrohungslage angepasst werden. Mit meiner Frage beziehe ich mich auf diesen Antrag. Ich möchte von Ihnen gern wissen: Haben Sie sich vonseiten der Landesregierung, als Innenminister bereits aufgemacht, diesen Staatsvertrag neu zu verhandeln? Wenn ja: Bis wann wird dieser Staatsvertrag novelliert, im Anblick dessen, dass der Landtag hier klar und deutlich gemacht hat, dass er eine Ergänzung des Staatsvertrags für angemessen hält? Die zweite Frage koppelt daran an. Sie haben gerade dargelegt, dass wir jährlich zwischen 1 Million € und 2 Millionen € für die Sicherheit in der israelitischen Kultusgemeinde in Baden-Württemberg ausgeben. Glauben Sie, dass dieser finanzielle Beitrag aus dem Landeshaushalt angesichts der deutlich gestiegenen Bedrohungslage und der Straftaten, die Sie benannt haben, deutlich nach oben angepasst werden muss?
