Dr. Erik Schweickert
Herr Staatssekretär, wenn wir einmal annehmen, man würde dieses LTMG abschaffen: Gehen Sie davon aus, dass sich dann bei der Bezahlung von Arbeitnehmenden oder bei Ausschreibungen und Aufträgen etwas so massiv verschieben würde, dass wir das als negative Effekte bezeichnen könnten?
