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Dr. Boris Weirauch

SPD 17.04.2024 Sitzungen 17/92

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär, vielen Dank für die Beantwortung der Fragen. – Sie hatten mich ja direkt angesprochen bezüglich der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen. Ja, ich bin Jurist. Aber ich bin ja nicht der Staatssekretär im Wirtschaftsministerium. Daher frage ich Sie. Denn Sie hatten ja gesagt, das sei rechtlich kompliziert – da gebe ich Ihnen recht – und das müsse geklärt werden. Ich bin jetzt davon ausgegangen: Wenn die Landesregierung den Regierungsfraktionen einen Gesetzentwurf übersendet, dann ist das für diesen Gesetzentwurf abschließend geklärt. Oder müssen Sie das fortwährend weiter klären, quasi in einem fortlaufenden Verfahren? Deswegen frage ich Sie abschließend: Welche Regelungen bezüglich der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen finden sich in dem Gesetzentwurf, den Sie den Regierungsfraktionen zugeleitet haben, wieder?

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