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Dr. Boris Weirauch

SPD 17.04.2024 Sitzungen 17/92

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bekanntermaßen macht die SPD-Landtagsfraktion seit Jahren Druck, das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz, LTMG, hier im Land weiterzuentwickeln, um faire Wettbewerbsbedingungen bei öffentlichen Aufträgen sicherzustellen, die Tarifbindung zu stärken und den Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen zu erhöhen. Die grün-schwarze Regierungskoalition hat unseren Gesetzentwurf mittlerweile schon zweimal abgelehnt – einmal in der letzten Legislatur, in der laufenden Legislatur wieder –, gleichzeitig aber erklärt, dass die Regierung an eigenen Vorschlägen arbeite. Schon in der Regierungserklärung am 19. Mai 2021, also vor rund drei Jahren, erklärte Ministerpräsident Kretschmann, einen Vergabemindestlohn auf Höhe der untersten Entgeltgruppe des Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes einzuführen und damit einen Vorschlag der SPD aufzugreifen. Das wurde an dieser Stelle ausdrücklich sogar noch einmal gelobt. Jetzt dachten wir schon, auf der Regierungsbank wäre Vernunft eingekehrt, doch passiert ist danach, wie so oft bei Grün-Schwarz, nichts. Wir und die hart arbeitenden Menschen im Land wurden immer wieder vertröstet; zuletzt hieß es im Februar 2023 im Wirtschaftsausschuss, im ersten Quartal 2023 sollte ein Regierungsentwurf vorgelegt werden. Bisher haben wir nichts gesehen. Nun konnte einem Artikel in der „Schwäbischen Zeitung“ vom 30. März 2024 entnommen werden, dass das Wirtschaftsministerium einen Gesetzentwurf erarbeitet haben solle. Dieser Entwurf liege jedoch nur den Regierungsfraktionen vor – so der Bericht –; erwähnt wurde in besagtem Bericht aber auch – vorsichtshalber sage ich es mal –, dass die CDU-Fraktion offenkundig auf der Bremse stehe. Da die Handlungsnotwendigkeiten im Vergaberecht unübersehbar sind, die Tarifbindung weiter sinkt und faire Wettbewerbsbedingungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleistet sein müssen, ist es von großem Interesse, welche Änderungen das Wirtschaftsministerium hier konkret anstrebt und wie der weitere Zeitplan aussieht. (Dr. Boris Weirauch) Ich möchte an dieser Stelle auch nicht unerwähnt lassen, dass es nicht ausreichen kann, dass nur die Regierungsfraktionen über die konkreten Pläne des Wirtschaftsministeriums informiert sind. Auch das Parlament – insbesondere das Parlament –, aber auch Arbeitgeber, Gewerkschaften, Betriebsräte, Beschäftigte und Kommunen haben ein Recht, erfahren zu dürfen, wie die Landesregierung zukünftig die Vergabe öffentlicher Aufträge regeln will. Daher frage ich die Landesregierung: Welche konkreten Änderungen im Landestariftreue- und Mindestlohngesetz strebt sie an, und seit wann liegt der Regelungsentwurf den Regierungsfraktionen vor? Und umfasst dieser Entwurf alle Punkte des grün-schwarzen Koalitionsvertrags? Also: Absenkung des Schwellenwerts, die Stärkung des LTMG durch die Verbindlichkeit regionaler Tarifverträge und die Kopplung des vergabespezifischen Mindestlohns an die unterste Stufe im TVöD sowie – auch nicht unwichtig – die Berücksichtigung sozialer, ökologischer und umweltbezogener Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD)

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