landtag-bw.de ↗

Daniel Born

10.04.2024 Sitzungen 17/91

Es folgt die Landesregierung. Ich erteile Herrn Minister Hermann das Wort. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Jetzt kommen wir zu was Relevantem!) Minister für Verkehr Winfried Hermann: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Man ist ja versucht, auf die Rede von Herrn Jung einzugehen. Das erspare ich mir erst einmal. Ich will zur Sache reden. Ein öffentlicher Parkplatz wird heute in der Form geplant und gebaut, dass er 5 m lang und 2,5 m breit ist. Das macht also 12,5 m2 öffentlicher Raum. Übrigens beträgt die Fläche für Kinderzimmer im Durchschnitt 10 m2 pro Kind. Warum sage ich das? Die Gesellschaft hat dem Auto vor allem im öffentlichen Raum über viele Jahre viel Platz eingeräumt. Heute merkt man, dass man vielleicht umdenken muss, dass es andere Wertigkeiten gibt, was die Lebensqualität in der Stadt anlangt. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Wahr ist, dass es in vielen Städten eng ist, was die Parkplätze anlangt, insbesondere in der City. Gleichzeitig sind übrigens die Parkhäuser und Tiefgaragen häufig halb voll oder gar leer. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Warum? Der eine Parkplatz ist fast umsonst, der andere muss bezahlt werden. (Minister Winfried Hermann) Jetzt hat die AfD – andere machen es auch – behauptet, das wäre alles so saumäßig teuer und der Staat greife den Bürgern in die Tasche. Das war wieder einmal ein typisches Beispiel einer kompletten Verallgemeinerung und einer Fehlrede darüber, wer eigentlich darüber entscheidet. Herr Röderer hat es zu Recht deutlich gemacht: Es ist eine kommunale Entscheidung. Es ist übrigens eine private Entscheidung, wenn ein Parkhaus oder eine Tiefgarage einer privaten Gesellschaft gehört. Das ist nicht der Staat, wie Sie behaupten. Die Gebühren, die Sie annehmen, stimmen sowieso nicht. Tatsache ist, dass ein Parkplatz im öffentlichen Raum durchschnittlich etwa 1 000 € Investitionskosten bedeutet. Vorhin ist schon gesagt worden, was die alte Regelung des Anwohnerparkens dagegen an Gebühren ausmacht. Beim Kurzzeitparken sieht das Verhältnis von Kosten und Gebühren anders aus. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Wie hoch die Investitionen sind, haben Sie von der AfD gar nicht erwähnt und typischerweise ignoriert. Die Investitionskosten für einen Parkplatz auf der Straße betragen 1 800 €, in einem Parkhaus 18 000 € und in einer Tiefgarage zwischen 40 000 € und 50 000 €. Das sind nur die Kosten für die Erstellung des Parkplatzes. Hinzu kommt noch der Betrieb, der zwischen 15 € und 200 € kosten kann, je nachdem, wo der Parkplatz ist und wie er überwacht wird. Es ist natürlich ein Unterschied, ob der Parkplatz in einem Parkhaus oder auf der öffentlichen Straße ist. All das sind Kosten. Die Kommunen haben gesagt, dass die Gebührenhöhe heute nicht mehr kostendeckend sei. Sie haben gefordert, dass die alte Regelung, die eine Gebührenhöhe von 30,70 € vorsieht, die es – was weiß ich? – schon seit 50 oder noch mehr Jahren in Deutschland gibt, beendet wird. Es waren – da muss ich die SPD und die CDU wirklich in Schutz nehmen – nicht nur diese beiden Parteien, sondern es war eine überwältigende Mehrheit, die in der Verkehrsministerkonferenz – da waren auch FDP-Mitglieder dabei – und dann im Bundesrat gesagt hat: Wir wollen diese Entscheidung auf die kommunale Ebene tragen; die sollen entscheiden, ob sie es sich leisten können, nichts zu nehmen, oder ob sie etwas nehmen bzw. wie viel sie nehmen. Das war eine gute Entscheidung, die übrigens von allen goutiert worden ist – nur nicht von Ihnen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Miguel Klauß AfD: Genau! Ist schon richtig so!)

Alle Reden von Daniel Born Protokoll ↗