Ulli Hockenberger
Sehr gut!) Welche Hoffnungen, Ziele oder Effekte man sich mit dieser Delegation an die Kommunen jetzt verspricht, muss jeder für sich selbst entscheiden. Uns, der CDU-Fraktion, sind bei der Parkraumbewirtschaftung und der Frage nach der Höhe der (Tim Bückner) Parkgebühren – das betrifft für uns Anwohnerparken gleichermaßen wie auch Kurzzeitparken und andere Formen des Parkens – folgende Punkte wichtig: Erstens: Parkraum hat einen Wert, und der Ausweisinhaber bekommt dafür auch einen Gegenwert. Dieser Wert, der sich auch an der Verfügbarkeit des Parkraums vor Ort bemisst, sollte sich angemessen widerspiegeln. Zweitens: Die Parkraumbewirtschaftung sollte für die Kommunen auch wirtschaftlich sein – nicht aus Gewinnerzielungsabsicht, aber kostendeckend. Die Kollegin hat es angesprochen: Es fallen Verwaltungskosten, Erschließungskosten, Instandhaltungskosten und sicherlich noch weitere öffentliche Kosten an, (Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) welche mit 30,70 € im Jahr – umgerechnet 2,56 € im Monat – sicherlich nicht mehr gedeckt waren. Das ist ein Grund, weshalb wir den Beschlussteil ablehnen werden. Denn selbst wenn man über eine Deckelung nachdenken würde, sind diese früheren Werte längst nicht mehr zeitgemäß. Diese 30,70 €, welche früher der gesetzlich festgelegte Höchstsatz waren, entsprechen sage und schreibe 8 Cent am Tag. Es darf jeder mal überlegen, was man für 8 Cent heutzutage noch bekommt. Nicht mal die Papiereinkaufstüte im Supermarkt bekommt man für 8 Cent. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Ganz genau!) Drittens: Der Handlungsspielraum, der den Kommunen eingeräumt wurde, sollte mit Fingerspitzengefühl eingesetzt werden. Wir haben hier – offensichtlich ganz im Gegensatz zu Ihnen – sehr großes Vertrauen in unsere Kommunen, dass sie verantwortungsbewusst mit diesem Recht umgehen, dies über Rechtsverordnungen angemessen zu regeln. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. An- dreas Kenner SPD) Was wir nicht befürworten, ist dagegen, dass über Parkgebühren versucht wird, eine Politik gegen das Auto oder den Individualverkehr zu betreiben, (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der CDU) dass versucht wird, über den Geldbeutel die Verkehrswende zu betreiben. Dies ist auch in keinster Weise ersichtlich, überhaupt nicht. Es haben nicht allzu viele Städte bisher überhaupt davon Gebrauch gemacht. Viele, viele Städte, auch Stuttgart, verlangen freiwillig nach wie vor die 30,70 € aus alten Zeiten. Die deutschen Städte haben insgesamt im internationalen Vergleich sehr moderate, fast schon niedrige Parkgebühren. Man muss hier auch differenzieren zwischen der Angemessenheit der Höhe der Parkgebühren und der Angemessenheit der Steigerung. Natürlich kann die Steigerung relativ schnell deutlich ausfallen, weil es lange versäumt wurde, den Höchstsatz angemessen zu erhöhen. Dieses Vertrauen in die Kommunen haben wir. Wir haben es auch deshalb, weil sich jede Bürgermeisterin, jeder Oberbürriode – 91. Sitzung – Mittwoch, 10. April 2024 germeister und jede Gemeinderatsfraktion gut überlegen werden, wie sie sich hier positionieren, was sie fordern und was sie umsetzen. Parkraum und Parkgebühren sind in jeder Stadt ein wesentlicher und oftmals ein sehr emotionaler Aspekt der Kommunalpolitik. Wer meint, hier über die Stränge schlagen zu müssen, wird sich seinen Wählerinnen und Wählern bei den Bürgermeisterwahlen oder den Kommunalwahlen erklären müssen. Die Chance hierzu besteht schon in wenigen Wochen. Wem dies wichtig genug erscheint, der kann seine Wahlentscheidung bei der Kommunalwahl vor Ort selbstverständlich auch darauf aufbauen, wie sich die Parteien vor Ort zur Parkraumbewirtschaftung und zur Höhe der Parkgebühren positioniert haben. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Die Selbstverwaltungshoheit der Kommunen ist gerade hier in Baden-Württemberg ein hohes Gut, das wir nicht nur verteidigen, sondern auch sukzessive wieder stärken sollten. Dies ist ein Beitrag dazu, weshalb wir den Antrag ablehnen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
