Gudula Achterberg
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Baden-Württemberg hat dem Automobil viel zu verdanken. Es brachte uns Arbeitsplätze, Wohlstand und Mobilität. (Abg. Anton Baron AfD: Sie reden in der Vergangen- heit!) Verständlich, dass es auch in unserer Kultur, in unserem Denken und in unseren Städten viel Raum eingenommen hat. Doch Zeiten ändern sich, müssen sich ändern angesichts der Herausforderungen, vor denen wir stehen. Gerade einmal 30,70 € im Jahr – also 8,4 Cent pro Tag – kostete das Parken auf kommunaler Fläche. Das deckte weder Verwaltungs- noch Betriebskosten. Das war auch sozial ungerecht, denn alle, auch die Menschen ohne Auto, finanzierten diese öffentlichen Parkplätze mit. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Tim Bückner CDU – Zuruf des Abg. Rüdiger Klos AfD) Mit einer neuen Rechtsverordnung hat das Land 2020 den Kommunen ein Steuerungsinstrument an die Hand gegeben – (Zuruf von der AfD: Abzocke!) Stichwort: kommunale Selbstverwaltung –, um die Gebührenordnung für das Bewohnerparken selbst gestalten zu können. (Abg. Hans-Jürgen Goßner AfD: Das Instrument heißt Daumenschrauben!) So können die Kommunen den Autoverkehr in den Innenstädten z. B. durch höhere Parkgebühren besser lenken und reariode – 91. Sitzung – Mittwoch, 10. April 2024 listischer bepreisen. Das Land kam damit einer Forderung von kommunaler Seite nach, denn in Zeiten knapper kommunaler Kassen ist eine dauerhafte Subventionierung von Parkplätzen (Unruhe bei der AfD) durch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht mehr hinzunehmen. – Es ist mir ein bisschen zu laut, Entschuldigung.
