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Dr. Gisela Splett

10.04.2024 Sitzungen 17/91

Trotzdem hat der Vermittlungsausschuss doch noch eine Einigung erzielt, eine Lösung, von der für den Wohnungsbau eine breite und vor allem positive Wirkung zu erwarten ist. Bei der Grunderwerbsteuer herrscht derzeit aber weiter Unklarheit über die Pläne des Bundes. Vielleicht hat es im Bundesfinanzministerium inzwischen auch ein Umdenken gegeben; denn eine Länderöffnungsklausel für bestimmte Grunderwerbe geht sicher einher mit neuer Bürokratie und neuem Verwaltungsaufwand. Beides kritisiert der Bundesfinanzminister ja bei jeder Gelegenheit. Seine Motive zu beleuchten (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) liegt aber außerhalb der Zuständigkeit und der Möglichkeiten der Landesregierung. Unsere Aufgaben liegen hier im Land. Hier tun wir das, was wir tun können, um insbesondere jungen Familien Immobilienerwerbe zu erleichtern; (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) denn das ist – es wurde auch von allen betont – natürlich ein wichtiges Anliegen. Hervorheben möchte ich an dieser Stelle die Förderung durch unsere L-Bank. Grunderwerbe für Familien lassen sich so sehr zielgerichtet und ohne eine Verkomplizierung des Steuerrechts fördern. Das tun wir im Land auch weiterhin, trotz finanzpolitischer Zeitenwende. Das veränderte Finanzierungsumfeld für Haus- und Wohnungskäuferinnen und -käufer entzieht sich weitestgehend dem Einfluss der Landespolitik. Aber wir unterstützen die Menschen im Land zielgerichtet beim Erwerb von Wohneigentum. Das kommt bei den Menschen auch an. (Glocke des Präsidenten)

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