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Dr. Gisela Splett

10.04.2024 Sitzungen 17/91

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Auch wenn der Antrag der CDU laut Antragstext die Pläne des Bundesfinanzministeriums beleuchten soll, nehme ich gern für die Landesregierung Stellung zum Thema „Grunderwerbsteuer und Länderöffnungsklausel“. (Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: So ist es! – Abg. Anton Baron AfD: Wo ist denn der Finanzminister schon wieder?) Seit der Antragstellung ist schon ein wenig Zeit vergangen. Deshalb will ich gern die Gelegenheit nutzen, ein paar Daten zu aktualisieren. Vorab möchte ich etwas Grundsätzliches zur Grunderwerbsteuer sagen. Sie gehört in ihrer Ausgestaltung zu den wenigen Steuern in Deutschland, bei denen es keine Ausnahmen oder Sonderregelungen gibt, solange es sich um Standardvorgänge beim Grunderwerb handelt. Sie ist auch die einzige Steuer, bei der wir, das Land, die Höhe des Steuersatzes selbst festlegen. Damit war die Reform der Grunderwerbsteuer in den Achtzigerjahren das Musterbeispiel dafür, dass Steuern auch ohne viel Bürokratie und Verwaltungsaufwand ausgestaltet werden können. Sie gibt unserer föderalen Ebene bei der Höhe des (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) Steuersatzes die Möglichkeit, sie an die finanzielle Situation des Landes anzupassen. Auch damit hat sie eine Sonderstellung. Nun zu den Plänen des Bundes: Die Möglichkeiten des Landes zur Ausgestaltung der Grunderwerbsteuer beschränken sich jedenfalls bislang tatsächlich nur auf den festzulegenden Satz. Ausnahmen wie ein zweiter ermäßigter Satz für bestimmte Erwerbe, egal, ob es um Ersterwerbe junger Familien oder Erwerbe von Altbauten geht, sind bislang rechtlich nicht möglich. Wir können also keine landesspezifischen Regeln für bestimmte Grundstücks- oder Immobilienerwerbe definieren. Dafür bräuchten wir die angesprochene Länderöffnungsklausel. Und die soll es, wenn man sich den Koalitionsvertrag im Bund anschaut, geben, wenn gleichzeitig die Möglichkeiten zur Steuerumgehung bei den sogenannten Share Deals als Gegenfinanzierung weiter eingeschränkt werden. (Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: Und wir wollen beides!) Dazu ist zu sagen, dass die Möglichkeiten hierzu bei uns im Finanzministerium als ziemlich begrenzt und sehr kompliziert bewertet werden. Denn zum 1. Juli 2021 wurden die Vorschriften zur Eindämmung von Share Deals schon deutlich verschärft. Auch deswegen ist es aus unserer Sicht unsicher, ob die Bundesregierung ihre Pläne für die Länderöffnungsklausel wirklich umsetzen wird. Deswegen will ich mich an dieser Stelle auch nicht an einem „Was wäre, wenn ...“ beteiligen. Aber ich will noch ein paar Sätze zur allgemeinen Einordnung sagen. Mit der Pandemie und dem russischen Angriff auf die Ukraine hat auch in der Finanzpolitik eine Zeitenwende stattgefunden. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Nach Jahren niedriger Zinsen, nach Jahren mit Haushaltsüberschüssen und steigenden Steuereinnahmen hat sich die Lage ins Gegenteil verkehrt. Die Europäische Zentralbank hat zur Inflationsbekämpfung die Zinsen angehoben. Beabsichtigter Nebeneffekt ist die Verteuerung von Finanzierungen. Aus den Überschüssen sind – besonders beim Bund – Haushaltsdefizite geworden. Aber auch bei den Ländern gibt es längst keine finanziellen Spielräume mehr. Das liegt an den sinkenden Steuereinnahmen infolge der wirtschaftlichen Stagnation. Aber auch die Hilfspakete aus der Pandemie, aus der Energiepreiskrise und zur Inflationsbekämpfung lasten auf den Haushalten der Länder. Zu dieser Gemengelage kommt das Urteil aus Karlsruhe zur Schuldenbremse hinzu. Besonders die überjährigen Investitionsspielräume von Bund und Ländern sind betroffen. Deswegen muss sich auch der Haushaltsgesetzgeber sehr gut überlegen, wie er seine Einnahmebasis gestaltet. Bezogen auf die Grunderwerbsteuer kann ich sagen, dass nur noch ein einziges Land einen niedrigeren Steuersatz als Baden-Württemberg hat. (Zuruf von den Grünen: Bayern!) riode – 91. Sitzung – Mittwoch, 10. April 2024 Wir haben es schon gehört: Bayern ist bei den 3,5 % geblieben. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Genau, Bayern! – Zuruf von der CDU: Deswegen geht der Finanzmi- nister immer dorthin! Wussten wir vorher schon!) Aber seit der Antragstellung haben auch Sachsen und Hamburg ihre Grunderwerbsteuersätze erhöht, Thüringen hat den Grunderwerbssteuersatz auf unseren Satz von 5 % gesenkt. Wir liegen damit also klar unter dem Bundesdurchschnitt, der über 5,5 % liegt. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: 5,53 %!) Ich habe eben von der finanziellen Zeitenwende gesprochen. Durch sie müssen wir noch stärker abwägen, wie wir unsere finanziellen Ressourcen einsetzen. Im Übrigen – das geht jetzt in Richtung FDP/DVP – ist es natürlich vollkommen unrealistisch, anzunehmen, dass durch eine Steuersatzabsenkung die Grunderwerbe so angekurbelt würden, dass dies die Mindereinnahmen ausgleichen könnte. Wenn wir den Steuersatz auf bayerisches Niveau senken würden, würden dem Land sowie unseren Städten und Gemeinden etwa 500 Millionen € fehlen. Um das zu kompensieren, brauchte es eine Steigerung der Grunderwerbsvorgänge um über 40 %. Dass dieser Effekt allein durch das Drehen an der Steuerschraube – was die Erwerbskosten ja bestenfalls um 1,5 % senken könnte – nicht eintreten kann, ist klar. (Zuruf von der FDP/DVP) Wir haben uns deshalb für andere Maßnahmen zugunsten des Immobilienmarkts eingesetzt. Seitens des Finanzministeriums haben wir bei den Verhandlungen zum Wachstumschancengesetz die verbesserten Abschreiberegelungen im Bereich Wohnungsbau unterstützt. Wir hätten uns diesen steuerlichen Impuls für den Bausektor schon früher und auch großzügiger vorstellen können. Dass das Gesetz so lange im Vermittlungsausschuss beraten wurde, lag auch an der Opposition im Bund und damit nicht in unserer Hand. Trotzdem hat der Vermittlungsausschuss – – (Glocke des Präsidenten)

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